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LSBTIQ*
Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich weiterhin am Ergänzenden Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs im institutionellen Bereich. Nach Unterzeichnung einer Verlängerungsvereinbarung können Betroffene auch über den zunächst bis 31.12.2017 befristeten Zeitraum hinaus bis zum 31.12.2019 Anträge stellen.
Nicht alle Kinder in Deutschland wachsen gewaltfrei auf; sondern leiden unter körperlicher oder seelischer Gewalt, die sie z.B. zu Hause, in einer Institution oder in ihrer Peer Group erfahren und werden so massiv in ihren Rechten verletzt. Es ist Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen (§ 1 Abs. 3 SGB VIII).