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Jugendschutz bei öffentlichen eSport-Veranstaltungen

Jugendschutz bei öffentlichen eSport-Veranstaltungen

ESport-Turniere von gemeinnützigen Trägern und privaten eSport-Vereinen sowie kommerzielle Großveranstaltungen vor Publikum sind auch bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt. Sie finden sowohl in kleineren Gruppen als auch in großen Stadien oder Stadthallen mit bis zu tausenden Zuschauer*innen statt. ESport-Großveranstaltungen werden wie populäre Sportereignisse von Kommentator*innen und Expert*innen begleitet, im Fernsehen nach dem Vorbild von Sportveranstaltungen übertragen und online ins Internet gestreamt, wo sie von vielen jugendlichen Fans angeschaut werden. Zunehmend im Schulunterricht, aber auch im Rahmen der offenen Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Schulsozialarbeit werden zur Vermittlung von Medienkompetenz auch pädagogische Angebote mit eSport-Elementen angeboten. Doch was ist bei diesen vielen unterschiedlichen Formaten von eSport-Events aus der Sicht des Jugendschutzes zu berücksichtigen?

Der Begriff „eSport“  (auch „E-Sports“) bezeichnet das wettbewerbsmäßige Spielen von digitalen Spielen im Einzel- oder Mehrspieler-Modus, wobei es sehr viele unterschiedliche Formate von eSport-Veranstaltungen gibt. Um einen einheitlichen Jugendschutzstandard bei der Präsentation von Spielen in der Öffentlichkeit zu gewährleisten wurde daher von den Obersten Landesjugendbehörden der Länder (OLJB) eine Rechtsauffassung mit Praxishinweisen veröffentlicht, die den kommunalen Ordnungsbehörden vor Ort bei ihren Entscheidungen zur Jugendschutzrelevanz von Veranstaltungen mit eSport-Elementen helfen soll.

Der Veranstalter eines öffentlichen eSport-Events hat dafür Sorge zu tragen, dass neben den allgemeinen Jugendschutzbestimmungen auch Altersbeschränkungen aufgrund der dort gespielten Computer- und Videospiele eingehalten werden. Die Präsentationen von digitalen Spielen in der Öffentlichkeit unterliegen den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (§§ 12 und 14 JuSchG). Ein Anhaltspunkt für die Feststellung einer Gefährdung Minderjähriger bei öffentlichen eSport-Veranstaltungen ist das USK-Alterskennzeichen des dort präsentierten digitalen Spiels. Grundlage der jugendschutzrechtlichen Bewertung einer eSport-Veranstaltung im Vorfeld ist stets das Gesamtkonzept der Veranstaltung, wobei die USK-Alterskennzeichen als Mindeststandard sowohl für das aktive Spielen als auch für das Zuschauen gelten sollen. Durch das USK-Alterskennzeichen wird sichergestellt, dass keine gewaltverherrlichenden Spielinhalte präsentiert werden.

Auch wenn in öffentlichen Veranstaltungen vor Ort einem Publikum über entsprechende Bildschirme Zugang zu telemedialen Spielinhalten oder Live-Inhalten verschafft wird, müssen die Regularien des Jugendschutzgesetzes beachtet werden.

Zur Unterstützung der vor Ort zuständigen Behörden bei ihren Entscheidungen sowie zur Orientierung im Sinne eines bundesweit einheitlichen Jugendschutzstandards geben die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) nachfolgende Rechtsauffassung zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) bei öffentlichen eSport-Veranstaltungen. Diese enthält als Handreichung konkrete Praxishinweise zum Jugendschutz  sowie einen Anhang mit einer strukturierten Aufzählung der wichtigsten eSport-Formate und einen Überblick über die aktuellen medienpädagogischen Angebote mit eSport-Elementen.