
Jugendmedienschutz fördert eine gesunde Entwicklung der Persönlichkeit und eine altersgemäße Nutzung der Angebote
Gesetze und Medienkompetenz sollen Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen schützen
Um Kinder und Jugendliche vor Einflüssen durch Medien zu schützen, die nicht ihrem Alter oder ihrem Entwicklungsstand entsprechen, sieht der Jugendmedienschutz vor, dass Medienangeboten wie Filme und digitale Spiele nur dann Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden dürfen, wenn diese für die jeweilige Altersgruppe freigegeben wurden. Näheres ist im Jugendschutzgesetz und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (PDF, 70 KB) geregelt.
Bei der sich schnell entwickelnden Medienlandschaft reichen rechtliche Regelungen dieser Art alleine nicht aus. Vielmehr ist es von zentraler Bedeutung, dass Kinder- und Jugendliche den Umgang mit Medien erlernen. Sie sollen die Kompetenz entwickeln, mit Medien in einem ihrem Alter gerechten Umfang umzugehen und dem Alter angemessene Medieninhalte zu nutzen. Bei der Herausbildung dieser Kompetenz spielen die Angebote der Jugendmedienarbeit eine wichtige Rolle.
Servicehotline zum Kinder- und Jugendschutz
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) in Köln bietet eine Telefonhotline an. Unter der Rufnummer 0221 921392-33 gibt es Informationen rund um den Kinder- und Jugendschutz.