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Bleiberecht
Um dieses Ziel zu erreichen, hat das MKFFI im März 2019 einen Erlass zur Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Ausländern veröffentlicht, der die einzelnen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 25b AufenthG - unter Nutzung der ausländerrechtlichen Spielräume im Rahmen des geltenden Rechts - erläutert und konkretisiert. Den Erlass finden sie hier.