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Mehrlingsgeld

Mehrlingsgeld

Für Eltern von Drillingen oder mehr gleichgeborenen Kindern, die zum Zeitpunkt der Geburt in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, gibt es ab dem 1. Januar 2019 finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung. Ihnen kann eine einmalige Hilfe in Höhe von 1.000 Euro pro Kind gewährt werden. Gleichzeitig übernimmt damit der Ministerpräsident Hendrik Wüst die Ehrenpatenschaft für die Mehrlingskinder.

Die Zahlung soll kinderreiche Familien unterstützen. Mit der Unterstützungszahlung erkennt die Landesregierung die besonderen Herausforderungen für Familien an, die sich aus einer Mehrlingsgeburt ergeben.

Unterstützungsberechtigt sind Eltern von Drillingen oder mehr Mehrlingen, die ab dem 1. Januar 2019 geboren werden.

Die Auszahlung erfolgt per Überweisung, nachdem das zuständige Meldeamt die Mehrlingsgeburt bei der Staatskanzlei angezeigt hat. Ein gesonderter Unterstützungsantrag durch die Eltern ist daher nicht notwendig. Die Staatskanzlei meldet sich nach Information über die Mehrlingsgeburt direkt bei den Erziehungsberechtigten, um die Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten und das damit verbundene Begrüßungsgeld mitzuteilen.

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