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Prävention sexualisierter Gewalt

Prävention sexualisierter Gewalt

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ist ein zentrales Anliegen der nordrhein-westfälischen Landesregierung mit dem Ziel, die Bereiche der Prävention, der Intervention und der Hilfe für Betroffene zu stärken und notwendige Weiterentwicklungen umzusetzen.

Die Aktivitäten der Landesregierung und des MKJFGFI zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sind vielfältig. Im Handlungs- und Maßnahmenkonzept für den Bereich „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Prävention, Intervention, Hilfen“, das im Jahr 2020 von der Landesregierung beschlossen wurde, wurden sie erstmals gebündelt.

Gleichzeitig ist und bleibt es eine kontinuierliche Aufgabe, das Handlungsfeld weiter im Blick zu behalten, begonnene Maßnahmen anzupassen oder neue Aktivitäten zu entfalten. Schritt für Schritt wird so ein noch besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt erreicht. Im Folgenden werden zentrale Initiativen des MKJFGFI vorgestellt.

 

Handlungs- und Maßnahmenkonzept für den Bereich „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Prävention, Intervention, Hilfen“

Im September 2019 hat das Landeskabinett die Interministerielle Arbeitsgruppe „Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz vor und Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ eingerichtet. Sie hatte den Auftrag, ein in der Landesregierung abgestimmtes Handlungs- und Maßnahmenkonzept zu erarbeiten. Dieses Handlungs- und Maßnahmenkonzept für den Bereich „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Prävention, Intervention, Hilfen“ wurde im Dezember 2020 von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens beschlossen.
Entlang von sieben Handlungszielen beinhaltete es insgesamt 59 Maßnahmen, auf deren Umsetzung und Begleitung sich die Ressorts der Landesregierung im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe verständigt hatten.

Als langfristiges Bekenntnis zu ihrem Einsatz für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt hat die Landesregierung zusammen mit dem Maßnahmenkonzept beschlossen, die Interministerielle Arbeitsgruppe fortzusetzen sowie die fortlaufende Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen mit einem jährlichen Berichtswesen zu begleiten. Dieses soll neben neuen Entwicklungen und Initiativen der Landesregierung auch den fortlaufenden Arbeits- und Diskussionsprozess im nordrhein-westfälischen Landtag aufnehmen.

Der Ende März 2022 vorgelegte erste Bericht zur Umsetzung und Fortschreibung des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts gibt für den Berichtszeitraum des Jahres 2021 bis einschließlich 15. Februar 2022 einen Überblick über den Umsetzungsstand zu diesen Maßnahmen, beziehungsweise zu solchen Vorhaben, die im Berichtszeitraum neu begonnen wurden.

Mit der Veröffentlichung des zweiten Berichts zur Umsetzung und Fortschreibung des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche (PDF, 1,18 MB), der dem Landtag am 29. März 2023 übermittelt wurde, gibt die Landesregierung einen Überblick über ihre Aktivitäten für den Berichtszeitraum des Jahres 2022 bis einschließlich 15. Februar 2023 und verpflichtet sich, mit 62 konkret beschriebenen Maßnahmen, den bereits bestehenden Schutz vor und den Umgang mit sexualisierter Gewalt weiter zu stärken.

 

Webportal „Gemeinsam für den Kinderschutz“ - www.kinderschutz.nrw

Am 24. November 2022 hat die Landesregierung das Webportal „Gemeinsam für den Kinderschutz“ veröffentlicht. Diese steht der Fachlandschaft und breiten Öffentlichkeit dauerhaft als Informationsangebot zur Verfügung.

Die Internetseite soll dabei unterstützen, die Handlungskompetenzen und das Zusammenwirken von Akteurinnen und Akteuren aus den unterschiedlichen Handlungsfeldern im Kinderschutz zu verbessern. Über das Informationsportal werden Berufsgruppen aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Gesundheitswesen, Polizei und Justiz über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der anderen Berufsfelder sowie der eigenen Profession informiert.

Einen besonderen Schwerpunkt bilden Informationen zu Kooperationsschnittstellen zwischen den Handlungsfeldern, um die Handlungssicherheit der Akteurinnen und Akteuren in der interdisziplinären Zusammenarbeit zu stärken.

Zudem werden Kernbegriffe des Kinderschutzes aus den unterschiedlichen Handlungsbereichen in einem Glossar definiert und erläutert (Rubrik „Kinderschutz von A-Z“).

Über das Informationsportal wird zudem auch das kostenfreie Qualifizierungsangebot „interdisziplinärer Kinderschutz“ bereitgestellt, das anhand eines Fallbeispiels das Zusammenwirken der unterschiedlichen Berufsfelder im Kinderschutz auf eine niedrigschwellige Art und Weise vermittelt.

Das Portal wird kontinuierlich erweitert und weiterentwickelt, um ein nachhaltiges Informations- und Sensibilisierungsangebot für Professionen im Kinderschutz vorzuhalten. Zudem bildet das Portal auch ein dauerhaftes Informationsangebot für Personen außerhalb der Kinderschutzprofessionen, die sich über das Themengebiet interdisziplinärer Kinderschutz informieren möchten.


Landeskinderschutzgesetz (LKSG NRW)

Am 1. Mai 2022 ist das Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen (Landeskinderschutzgesetz NRW) in Kraft getreten.

Mit dem Gesetz hat Nordrhein-Westfalen auch zentrale politische und fachliche Forderungen aus der Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt – insbesondere in jüngerer Vergangenheit – aufgegriffen. Es werden konkrete Maßnahmen verankert, die die Qualität des Kinderschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern. Es wird als Einstieg in einen umfassenden gesetzlichen Kinderschutz verstanden und soll kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Schwerpunkte legt das Gesetz unter anderem auf fachliche Mindeststandards in der Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen (§ 8a SGB VIII). Um lokal die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kinderschutz auszubauen, werden in allen Jugendamtsbezirken lokale interdisziplinäre Netzwerke aufgebaut und mit einer Netzwerkkoordinierung ausgestattet. Zudem wird mit diesem Gesetz die Entwicklung und Einführung von Schutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten der freien Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen verpflichtend.

Weitere Kernpunkte des Gesetzes sind die Stärkung von interdisziplinär ausgerichteten Fortbildungs- und Qualifizierungsangeboten sowie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Präventionsarbeit und bei der Erstellung von Schutzkonzepten.


Landesfachstelle Prävention sexualisierter Gewalt (PsG.nrw)

Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen im Herbst 2020 eine Landesfachstelle „Prävention sexualisierte Gewalt“ (PsG.nrw) in Köln eingerichtet.
Als zentrales Instrument einer fachlichen Qualitätsentwicklung im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt in Angeboten und Einrichtungen von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe informiert und berät, vernetzt und stärkt die Landesfachstelle die bestehenden Strukturen in der Präventions- und Interventionslandschaft.

So finden sich auf der Internetseite der Landesfachstelle unter anderem Informationen zum Thema Rechte- und Schutzkonzepte, die sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe richten und die Träger dabei unterstützen, ihrer Verantwortung zur Entwicklung von Schutzkonzepten gemäß § 11 des Landeskinderschutzgesetzes nachzukommen.
Neben erklärenden Videos zu den einzelnen Bausteinen eines Schutzkonzepts findet sich ein Padlet mit einer umfangreichen Sammlung sinnvoller Arbeitshilfen, Materialien oder Links. Das Padlet wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Das Angebot der Landesfachstelle beinhaltet auch einen „Basiskurs Interdisziplinärer Kinderschutz“. Damit der Schutzauftrag verantwortungsvoll umgesetzt und einem betroffenen Kind bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zügig und bestmöglich geholfen werden kann, müssen Fachkräfte über entsprechende Kenntnisse im Kinderschutz verfügen.
Dazu gehört, dass die verschiedenen Berufsgruppen, die mit einem Kinderschutzfall befasst sein können, voneinander wissen und miteinander vernetzt sind und kooperieren. Der kostenfreie „Basiskurs Interdisziplinärer Kinderschutz“ hilft, das Verständnis über die Handlungsmöglichkeiten und –grenzen der beteiligten Professionen zu vertiefen. Im Rahmen des fiktiven Fallbeispiels „Mia“ werden zentrale Stationen des Kinderschutzes durchlaufen. Aus ihrer Arbeit berichten Fachkräfte aus Jugendamt, Polizei, Schulpsychologie, Forensik, Medizin, Justiz und einer stationären Jugendhilfeeinrichtung.


Regionalstellen der Landesfachstelle PsG.nrw in den fünf Regierungsbezirken

Um eine möglichst flächendeckende Versorgung mit Informations-, Beratungs-, Fortbildungs- und Konzeptangeboten in NRW zu erreichen, wird die Landesfachstelle PsG.nrw durch die Einrichtung regionaler Kooperationsstellen in den fünf Regierungsbezirken Nordrhein-Westfalens erweitert. Ein entsprechendes Interessenbekundungs- und Antragsverfahren ist abgeschlossen. Die ausgewählten Träger haben mit den Stellenbesetzungsverfahren begonnen.

Parallel zur Einrichtung der Landesfachstelle wurden im Jahr 2020 gemeinsam mit den beiden Landschaftsverbänden bei den Landesjugendämtern vier zusätzliche Stellen für Fachberater/innen geschaffen, die die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Themenfeld Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt beraten.


Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Auf der Basis einer im Jahr 2020 durch das seinerzeitige MKFFI beauftragten grundlegenden und ergebnisoffenen Evaluation der familienpolitischen Leistungen in Nordrhein-Westfalen, in der durch das Forschungsinstitut PROGNOS alle Angebote von Familienbildung, Familienberatung und Familienpflege untersucht worden sind, wurden im Haushaltsjahr 2021 zusätzlich 3,6 Millionen Euro für den qualitativen und quantitativen Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln konnte ein erster Schritt zum Ausbau der spezialisierten Beratung gestartet werden.

Auf Grundlage der landesweit von öffentlichen und freien Trägern gemeldeten Bedarfe werden seit 2022 weitere 5,1 Millionen Euro für den Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bereitgestellt. Mit diesen insgesamt 8,7 Millionen Euro wird die Beratungsstruktur in Nordrhein-Westfalen mit ca. 150 neuen Fachkraftstellen für die spezialisierte Beratung gestärkt. Die Mittel stehen ausschließlich für Fachkräfte in der spezialisierten Beratung zur Verfügung, die neu eingestellt oder deren Stelle mit dieser Landesförderung aufgestockt wurden. Die Landesförderung beträgt 80 % und ist dauerhaft angelegt.