
Integration und Sprache
Neben der Beherrschung der deutschen Sprache wird heutzutage auch die Zwei- und Mehrsprachigkeit angesichts der europäischen Integration und Globalisierung immer wichtiger. Sie dient der individuellen Entwicklung des Einzelnen und eröffnet neue, grenzüberschreitende soziale und ökonomische Perspektiven. Hier liegt ein nicht zu unterschätzendes Potenzial der Zuwanderinnen und Zuwanderer, das es intensiv zu nutzen gilt. Gerade auch im Hinblick auf die Ökonomie, die Finanzierungskraft und die Attraktivität der Kommunen stellt das mehrsprachige Potenzial der eingewanderten Menschen einen zunehmend wichtigen Faktor dar.
Das am 01.01.2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz hat die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Menschen, die neu nach Deutschland einwandern, so früh und umfassend wie möglich Deutsch lernen. Mit dem Zuwanderungsgesetz ist erstmals eine bundesgesetzliche Verantwortung für Integrationskurse definiert worden. Die Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden, bei speziellen Zielgruppen bis zu 900 Stunden) und einem Orientierungskurs (100 Stunden), in dem die Zuwanderer über Recht, Kultur und Geschichte Deutschlands informiert werden. Informationen zu den Integrationskursen finden Sie im Internetportal Integration des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.