chancen.nrw

Das Elterngeld

Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für die Betreuung ihres Neugeborenen nehmen.

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Sie erhalten das Elterngeld für 12 Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Elterngeld für 2 weitere Monate erhalten.

Sie können zwischen dem Bezug von dem Basiselterngeld und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides kombinieren. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Bezugsvariante (Basiselterngeld/ElterngeldPlus) Sie wählen. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.
 
  • Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.
  • ElterngeldPlus kann auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus bezogen werden. Die monatliche Leistung ist geringer als beim Basiselterngeld, dafür kann sie länger bezogen werden und passt ideal, wenn während der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit ausgeübt wird.

                                
Das Elterngeld wird auch Elternteilen gezahlt, die nicht erwerbstätig sind. Das Basiselterngeld für nicht Erwerbstätige beträgt i.d.R. 300,00 Euro monatlich.

Wenn beide Eltern sich entscheiden, jeweils 25 bis 30 Stunden in der Woche zu arbeiten und sich damit auch die Zeit mit ihrem Kind zu teilen, gibt es einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten.

Für Kinder, die nach dem 31. August 2021 geboren werden, gelten im Hinblick auf das Elterngeld leicht abgewandelte Regeln. Die Details hierzu finden Sie in unseren FAQ.

Wenn Sie einen Antrag auf Elterngeld stellen möchten, wenden Sie sich an den Kreis bzw. die kreisfreie Stadt, in der Sie leben.

Damit Eltern durch die Covid-19-Pandemie bei Elterngeld keine Nachteile entstehen, wurden einige Sonderregelungen eingeführt. Erläuterungen dazu finden Sie hier. Wenn Sie wegen der Covid-19-Pandemie Elterngeldmonate verschieben möchten, können Sie dies mit dem Vordruck „Änderungsantrag bzgl. der Covid-19-Pandemie“ bei Ihrer Elterngeldstelle beantragen.