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Aufruf „kinderstark – NRW schafft Chancen“

Landesprogramm kinderstark – NRW schafft Chancen

Das Programm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zielt darauf ab, allen Kindern gleiche Chancen auf ein gutes Aufwachsen, auf Bildung und auf gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Dafür sind landesweit lokale Netzwerke und Angebote wichtig, die frühzeitig Prävention und passgenaue Unterstützung leisten. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen dabei in 2024 mit rund 14,3 Millionen Euro.

Das Programm „kinderstark“ ist eine auf Dauer angelegte Neuausrichtung der Präventionspolitik des Landes und gibt den Kommunen neue Handlungsspielräume zum Aufbau von Präventionsketten.
 
Gefördert werden vorrangig strukturbildende Maßnahmen zur Stärkung kommunaler Vernetzung und Koordinierung in Hinblick auf die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Hierzu soll aufbauend auf den Frühen Hilfen eine ämter- und dezernatsübergreifende Netzwerkkoordinierung für Kinder ab vier Jahre bis zum Übergangssystem Schule – Beruf/Studium eingerichtet werden. Aufgabe ist die Bündelung vorhandener Akteure und die Optimierung der örtlichen Angebote besonders aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Stadtentwicklung und Soziales.
 
Darüber hinaus werden Maßnahmen an Regelinstitutionen in benachteiligten Quartieren gefördert, die die Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen verbessern sollen:

  • Mit Familiengrundschulzentren sollen Unterstützungsstrukturen für Familien mit Kindern aufgebaut werden, die offene Ganztagsgrundschulen besuchen. Ziel ist es, Eltern als kompetente Bildungspartner ihrer Kinder zu stärken und in gemeinsamer Verantwortung von Eltern und Schule den Grundschulkindern eine chancengerechte Bildungsbeteiligung zu ermöglichen.
  • Lotsendienste in Geburtskliniken sind ein aufsuchendes Angebot zur Einschätzung von Bedarfen und Vermittlung von Familien zu geeigneten Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten für die Zeit nach der Geburt.
  • Durch Lotsendienste in Kinder- und Jugendarztpraxen oder gynäkologischen Arztpraxen und die Zusammenarbeit von Gesundheits- und Jugendhilfe soll eine frühzeitige Erkennung von familiären Belastungen und eine Überleitung in geeignete Unterstützungsangebote unterstützt werden.
  • Kommunale Familienbüros sind Einrichtungen, die Familien als niedrigschwellige Service- und Lotsenstelle zur Verfügung stehen und zu einer verbesserten Informationslage für Familien beitragen. Gefördert werden insbesondere Erst-, Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen, kleine bauliche Maßnahmen sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung der Familienbüros.
  • Der Ausbau aufsuchender Angebote angebunden an Regeleinrichtungen dient dazu, Familien in belastenden Lebenssituationen wie Armut, Neuzuwanderung sowie mit Kindern mit chronischen Erkrankungen, Behinderung oder psychisch erkranktem Elternteil besser zu unterstützen.

Kommunen in Nordrhein-Westfalen können ab sofort Fördermittel bei den Landesjugendämtern beantragen. Antragsberechtigt sind die jeweiligen kommunalen Jugendämter. Die Mittel können von den kommunalen Jugendämtern an Dritte weitergeleitet werden z.B. an Freie Träger.
 
Weitere Informationen finden Sie rechts unter „Downloads“.
 

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“.