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Informationen über die Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung — IsraelAufenthÜV

Informationen über die Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung — IsraelAufenthÜV

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat am 22.01.2024 eine Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in Israel eingereisten israelischen Staatsangehörigen (Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung — IsraelAufenthÜV) erlassen, die am 26.01.2024 in Kraft treten wird.

Zur Information betroffener Personen wird angeregt, nachfolgende Hinweise auf der Internetseite des MKJFGFI zu veröffentlichen:

Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels

1. Erlass der Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in Israel eingereisten israelischen Staatsangehörigen

Israelische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Deutschland für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten grundsätzlich kein Visum (vgl. § 41 Abs. 1 AufenthV). Um israelischen Staatsangehörigen auch nach Ablauf ihres visumsfreien Aufenthaltes unbürokratisch einen vorübergehenden weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in Israel eingereisten israelischen Staatsangehörigen erlassen. 
Die Verordnung tritt am 26.Januar 2024 in Kraft.

a. Umfasster Personenkreis 
Danach werden israelische Staatsangehörige, die sich bereits in Deutschland aufhalten, bis zum 26. April 2024 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit. Die Befreiung ist rückwirkend zum 7. Oktober 2023 anzuwenden.

Der visumfreie Kurzaufenthalt israelischer Staatsangehöriger wird somit im zuvor genannten Zeitraum durch die Verordnung automatisch verlängert, ohne dass ein Antrag auf Verlängerung bei einer Ausländerbehörde gestellt werden muss.

Die Befreiung gilt nur, solange keine ablehnende Entscheidung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels getroffen wurde.

b. Zeitraum der Befreiung
Die Verordnung tritt am 26. Januar 2024 in Kraft und mit Ablauf des 26. April 2024 außer Kraft, so dass ab dem 27. April 2024 für den vorgenannten Personenkreis wieder ein Aufenthaltstitel erforderlich sein wird.

2. Fundstelle der Verordnung
Die gesamte  Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in Israel eingereisten israelischen Staatsangehörigen können Sie auf der nachfolgenden Internetseite einsehen: https://www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl_1/2024/15