ACHTUNG: Verlängerte Antragsfrist!
Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich weiterhin am Ergänzenden Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs im institutionellen Bereich. Nach Unterzeichnung einer Verlängerungsvereinbarung können Betroffene auch über den zunächst bis 31.12.2017 befristeten Zeitraum hinaus bis zum 31.12.2019 Anträge stellen.