chancen.nrw

Kinder

Gesundheitsförderung spielt eine wichtige Rolle beim Aufwachsen

Kindertageseinrichtungen sind ein wichtiger Partner

Alle Kinder sollen gesund aufwachsen. Daran hat eine gesunde Ernährung einen wesentlichen Anteil. Durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung und der U3-Betreuung kommt Kindertageseinrichtungen hier eine wichtige Rolle zu.

Die Verbraucherzentrale NRW bietet allen Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um das Thema gesunde Ernährung sowie zur Aufnahme dieses Themas in die pädagogische Konzeption. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Informationsportal www.kita-schulverpflegung.nrw

Die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW unterstützt Kitas, Schulen und ihre Träger bei der Umsetzung eines gesunden und nachhaltigen Verpflegungsangebotes. Denn die Kita spielt eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, dass Kinder gesund aufwachsen können. Außerdem unterstützt die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW Kindertageseinrichtungen in weiteren Gesundheitsthemen, wie etwa in der Beantwortung von Fragen zu Allergenen und zur Allergenkennzeichnung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Vernetzungsstelle www.kita-schulverpflegung.nrw.
 

Informationsseite Allergenkennzeichnung

Eine Allergenkennzeichnung ist auch für Kitas und Schulen verpflichtend. Seit Dezember 2014 müssen Kitas und Schulen Auskunft darüber geben, welche Allergene in ihrem Speiseangebot enthalten sind. Die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW unterstützt Kindertageseinrichtungen mit Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite Allergenkennzeichnung.

Aufklärungsinitiative "Auch in Kita und Kindertagespflege: Zähneputzen"

Gesunde Zähne und gesundes Zahnfleisch sind für die Allgemeingesundheit und die gesamte Entwicklung von Kindern wichtig. Unser Ziel ist es daher, die Mundgesundheit der Kinder zu fördern und nachhaltig zu verbessern. Alle Kinder in Nordrhein-Westfalen sollen eine gleiche Chance auf gesunde Zähne haben. Das Kinder- und Jugendministerium hat daher gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium dieses Thema aufgegriffen und Informationen zusammengestellt. Mit einem Flyer und weiteren Materialien möchten wir pädagogische Kräfte und Eltern motivieren und unterstützen, das tägliche Zähneputzen in den Tagesablauf in Kitas, in der Kindertagespflege und zu Hause zu integrieren. Alle Materialien finden Sie auf KiTa.NRW.

Kindertagesbetreuung – Themenbild

Anmeldung der Jugendämter für U3- und Ü3-Plätze

Landesregierung setzt auf frühe Förderung von Anfang an

Frühkindliche Bildung hat einen hohen gesellschaftspolitischen Stellenwert. Schon in der frühen Kindheit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Entwicklung von Kindern gelegt. Ziel der Landesregierung ist es, allen Kindern von klein auf bestmögliche Bildungschancen zu eröffnen. Die Kindertagesbetreuung leistet dazu einen wesentlichen Beitrag.

Schon in der frühen Kindheit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Entwicklung von Kindern gelegt. Der frühe Zugang zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung eröffnet Chancen für eine bestmögliche Zukunft unserer Kinder. Qualitativ gute und verlässliche Kinderbetreuungsangebote unterstützen und erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der bedarfsgerechte Ausbau der Betreuungsplätze und die Verbesserung der Qualität der frühen Bildung sind deshalb zwei eng zusammenhängende Schwerpunkte des Ministeriums.

Nach den Meldungen der Jugendämter sind im Vergleich zum Vorjahr die Plätze sowohl in den Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege gestiegen. Für das Kindergartenjahr 2024/2025 wurden insgesamt 221.084 Plätze für unterdreijährige Kinder angemeldet, davon 152.555 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und 68.529 in Kindertagespflege. Für die überdreijährigen Kinder stehen insgesamt 543.074 Betreuungsplätze zur Verfügung. Davon entfallen 539.457 Plätze auf Kindertageseinrichtungen und 3.617 auf Kindertagespflege

Die Landesregierung wird den Ausbau der Kindertagesbetreuung auch weiterhin dauerhaft unterstützen und in die Qualität der frühkindlichen Bildung investieren.

KiTa-Portal

Eltern und Familien, Jugendämtern und Trägern sowie Fachkräften und Fachberatungen bietet das KiTa-Portal einen leichten Zugang zu den für sie wichtigen Informationen und Angeboten. So hilft der KiTa-Finder NRW Eltern mit wenigen Klicks bei der Suche nach einem passenden Betreuungsangebot für ihr Kind. Fachkräfte finden über das onlineportal KiTa-Stellen NRW ein breites Angebot an offenen Stellen in Kindertagesstätten und Familienzentren. Jugendämter und Träger können dort ihre offenen Stellen einstellen und finden für sie wichtige Informationen und Verfahrensunterlagen.

Jugendbildungsstätten

Landesregierung fördert eine breite Palette an Jugendbildungsstätten

Für Jugendliche haben Jugendbildungsstätten einen besonderen Reiz. Ihre Angebote sind mit Freizeit an einem anderen Ort und Abenteuer verbunden. Jugendbildungsstätten leisten einen wichtigen Beitrag zur Lebensbildung.

Jugendbildungsstätten bieten jungen Menschen Gelegenheit, außerhalb des lokalen Umfeldes gezielte Bildungs- und Freizeitangebote wahrzunehmen. Sie bieten ebenso wie die offene Kinder- und Jugendarbeit landesweit vielfältige Angebote. Träger der Einrichtungen sind vor allem die Kirchen, aber auch andere Organisationen, wie zum Beispiel Gewerkschaften oder Pfadfinderschaften. Die Angebote berücksichtigen zwar in der Regel die besondere Ausrichtung der Träger, gehen aber auch darüber hinaus und umfassen zum Beispiel theaterpädagogische Projekte ebenso wie medienpädagogische Schulungen. Sie greifen Fragen der Gewaltprävention auf oder kooperieren mit dem örtlichen Umfeld bei der Projektgestaltung.

In dem Dokument Jugendbildungsstätten (PDF, 44 KB) finden Sie eine Auflistung von Einrichtungen, die von der Landesregierung gefördert werden. Für weitere Informationen zu deren Angebot und zu den Schwerpunkten der pädagogischen Arbeit wenden Sie sich bitte direkt an die genannten Adressen oder orientieren sich auf der jeweiligen Website der Einrichtung.

Jugendämter

Das Jugendamt nimmt die Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe wahr. Zweck der öffentlichen Jugendhilfe ist die Förderung der Erziehung und Entwicklung junger Menschen. Der öffentlichen Jugendhilfe kommt allerdings kein eigenständiger Erziehungsauftrag zu, da nach den gesetzlichen Bestimmungen den Eltern das natürliche Recht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder gebührt. Die öffentliche Jugendhilfe zeigt demzufolge Kindern, Jugendlichen und Eltern in Konfliktsituationen Wege auf, wie sie diese selbst lösen können und bietet Beratung und passgenaue Unterstützung an.

Dabei hält das Jugendamt folgende sozialpädagogischen Leistungen vor:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder - und Jugendschutzes,
  • Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie,
  • Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege,
  • Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen,
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen,
  • Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung.


Andere Aufgaben der Jugendhilfe sind:

  • die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen,
  • die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Pflegeerlaubnis,
  • die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung sowie Erteilung nachträglicher Auflagen und die damit  verbundenen Aufgaben,
  • die Tätigkeitsuntersagung,
  • die Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten,
  • die Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind,
  • die Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz,
  • die Beratung und Unterstützung von Müttern bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie von Pflegern und Vormündern, die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften, Beistandschaft, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Gegenvormundschaft des Jugendamtes, Beurkundung und Beglaubigung,
  • die Aufnahme von vollstreckbaren Urkunden.


Weitere und ausführlichere Informationen über die Aufgaben und die Arbeit der Jugendämter finden Sie unter www.unterstuetzung-die-ankommt.de.

Welches Jugendamt ist für Sie zuständig?

Für alle Ihre Fragen, die Tageseinrichtungen für Kinder betreffen, ist das Jugendamt Ihre erste Anlaufstelle. Manchmal ist es jedoch nicht ganz klar, welches Jugendamt für Sie zuständig ist und wie man es erreicht. Hier helfen wir Ihnen. Suchen Sie einfach über das Alphabet oder den Postleitzahlenbereich den Namen der Gemeinde, in der Sie leben, und finden Sie so Ihr Jugendamt.

Hinweis: Wir kontrollieren unsere Datenbank regelmäßig auf Aktualität und Richtigkeit hin. Sollten Sie jedoch einmal „an die falsche Adresse“ geraten, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung per E-Mail an poststelle [at] mkjfgfi.nrw.de (poststelle[at]mkjfgfi[dot]nrw[dot]de).

Jugendamtssuche

Alternativ finden Sie die für Sie zuständige Jugendamtsstelle, indem Sie den Anfangsbuchstaben der Stadt anklicken.

Frühe Hilfen

Die Landeskoordinierungsstelle NRW begleitet und koordiniert im Rahmen der Bundestiftung Frühe Hilfen vielfältige Angebote und die fachliche Vernetzung.

Die ersten Lebensjahre sind von herausragender Bedeutung für die weitere Entwicklung eines Kindes. In dieser Phase leisten Frühe Hilfen einen wichtigen Beitrag.

In allen Jugendamtsbezirken in Nordrhein-Westfalen haben sich interdisziplinäre und multiprofessionelle Netzwerke Frühe Hilfen gebildet, die an den Bedarfen und Lebenslagen der Familien orientiert Angebote und Zugänge zu Unterstützungsleistungen in den Städten und Gemeinden entwickeln. Durch das Zusammenwirken verschiedener Fachrichtungen und Berufsgruppen in den Netzwerken werden die Angebote der Frühen Hilfen koordiniert und umgesetzt. Eltern können dann auf verschiedene freiwillige Beratungs-, Unterstützungs- und Lotsenangebote zugreifen.  Dazu gehören z.B. Willkommensbesuche für Neugeborene, gesundheitsorientierte Familienbegleitung, Familienpatenprojekte, Lotsendienste in Geburtsklinken, Elternkompetenzkurse, Elterncafés, Familienbüros und vieles mehr. So werden Eltern bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Versorgungs- und Erziehungskompetenz unterstützt. Seit 2018 werden die Frühen Hilfen dauerhaft aus den Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen gefördert. Der Bund sichert somit nachhaltig vergleichbare und qualitätsgesicherte Unterstützungs- und Netzwerkstrukturen im Bereich der Frühen Hilfen. Rechtliche Grundlage für den bundesweiten Ausbau der Frühen Hilfen und dessen Finanzierung ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG).

Mehr Infos über die Frühen Hilfen finden Sie in diesem Video der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA).

In Nordrhein-Westfalen stellen die Frühen Hilfen zudem den ersten Baustein in der Kommunalen Präventionskette zur frühzeitigen Unterstützung von Familien mit Kindern dar.

 

Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW

Zur fachlichen und förderrechtlichen Begleitung der Frühen Hilfen in Nordrhein-Westfalen ist im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Integration und Flucht die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW eingerichtet worden.

Zur dauerhaften Sicherstellung der Frühen Hilfen hat der Bund einen Fond eingerichtet. Seit 2014 beträgt die bundesweite jährliche Fördersumme 51 Mio. Euro. NRW als bevölkerungsreichstes Bundesland erhält aus dem Fond 10,3 Mio. Euro im Jahr, die an die Kommunen verteilt werden. Förderberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Wesentliche Aufgaben der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW sind:

  • Landesweite Qualitätssicherung und -entwicklung in den Frühen Hilfe
  • Fachliche Beratung und Begleitung der Kommunen
  • Abwicklung des Förderverfahrens in Zusammenarbeit mit der Bundesstiftung Frühe Hilfen
  • Mittelnachweis und Berichtswesen auf Landes- und Bundesebene
  • Koordinierung der Zusammenarbeit im Bereich der Frühen Hilfen auf Landesebene und die Sicherung des landesweiten und länderübergreifenden Austausches
  • Unterstützung der Evaluation des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH)
  • Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen

Die Begleitung der Kommunen wird durch Fachberatungen bei den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen-Lippe unterstützt.

Landesjugendamt Westfalen-Lippe:

Dr. Silke Karsunky

Tel.: 0251-591-3389

Mail: Silke.Karsunky [at] lwl.org (Silke[dot]Karsunky[at]lwl[dot]org)

www.lwl.org 



Landesjugendamt Rheinland:

Annette Berger 

Tel.: 0221-809-6268,

Mail: Annette.Berger [at] lvr.de (Annette[dot]Berger[at]lvr[dot]de)

www.lvr.de

 

Landesgesamtkonzept Frühe Hilfen in NRW

Alle drei Jahre verfasst die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen ein Landesgesamtkonzept zum Ausbaustand und zur Festlegung von Zielen für die Weiterentwicklung der Frühen Hilfen in Nordrhein-Westfalen. Die Beratungen des Landesbeirates im Jahr 2022 und der Dialogtage der Netzwerkkoordinierenden Frühe Hilfen 2022 sind in die Ausführungen und Zielbestimmungen eingeflossen. Für uns enthält das Papier unsere Ziele und damit selbstauferlegte Arbeitsaufträge für die Jahre 2023 bis 2025. Das Landesgesamtkonzept wurde am 07.12.23 dem Ausschuss für Familie, Kinder und Jugendliche des Landtages NRW übermittelt. 
 
Das Landesgesamtkonzept steht zum Download und als Printfassung bereit und kann im Broschürenservice des MKJFGFI bestellt werden.

Das Landesgesamtkonzept 2019 bis 2022 finden Sie hier.

 

Evaluation und Rechtsexpertise zum Angebot „Kompass“ – psychologische Beratung für Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen

Familien mit frühgeborenen, chronisch und schwer kranken Kindern sehen sich oft erheblichen Belastungen ausgesetzt. Die Konfrontation mit unerwarteten Diagnosen, langen Krankenhausaufenthalten und der ständigen Sorge um die Gesundheit des Kindes erfordert von den Eltern erhebliche Anpassungsleistungen. Leider stehen den Bedarfen von Eltern und Kindern in diesen Lebenssituationen oft nur wenige spezifische psychosoziale Unterstützungsleistungen gegenüber. Ein solch spezifisches Unterstützungsangebot bietet der Bunte Kreis Münsterland e.V. unter dem Namen „KOMPASS" an. In diesem Angebot erhalten Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen aufsuchende, psychologische Beratung über einen längeren Zeitraum. 

Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW (MKJFGFI) und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) haben zwei Studien zu diesem Angebot in Auftrag gegeben:

Die durch das Institut Univation durchgeführte Evaluation bestätigt, dass KOMPASS eine passgenaue, niedrigschwellige und systemisch-integrative Beratung mit hoher Relevanz für Themen wie Ängste und Sorgen, Verarbeitung der Diagnose/Erlebten sowie protektive Bewältigungsfähigkeiten für betroffene Eltern bietet.

 

Weitere Studien und Arbeitshilfen zum Download 

(teilweise im Broschürenservice des MKJFGFI als Printmedium bestellbar):

Schutz und Prävention

Frühe Prävention kann Schaden abwenden

Eine besondere Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist die Vorbeugung, der Schutz und die Hilfe für Kinder, Jugendliche und für deren Familien. Insbesondere Kinder mit einem problematischen sozialen Umfeld haben häufig weniger Chancen als andere. Frühes Erkennen und Eingreifen kann die Entwicklung positiv beeinflussen.

Zeichnet sich aufgrund einer belastenden sozialen Umgebung eine ungünstige Kindesentwicklung ab, ist es besonders wichtig, schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Entwicklung präventive Maßnahmen zu ergreifen. Diese müssen sich gezielt an die Kinder und Jugendlichen und deren Familien wenden, bei denen sich bestimmte Risikofaktoren anhäufen. Dies eröffnet die Chance, Gefährdungspotenziale so rechtzeitig zu erkennen und anzugehen, dass schwerwiegende Verhaltensauffälligkeiten bei den Kindern vermieden oder jedenfalls abgeschwächt werden können. Das ist eine Aufgabe, die von der Kinder- und Jugendhilfe gemeistert werden muss. Sie kann jedoch nur gelingen, wenn alle beteiligten gesellschaftlichen Kräfte (wie beispielsweise Jugendämter, Schulen, Polizei, Justiz, Kirchen, Vereine etc.) miteinander kooperieren und versuchen, diesen Prozess gemeinsam zu unterstützen. Prävention und das System der Frühen Hilfen stellen einen Kernbereich in dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz dar.

Schutz in konkreten Gefahrensituationen

Daneben ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen eine weitere Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Das „Wächteramt des Staates“ greift immer dann, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen vorliegen. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn Kinder oder Jugendliche vernachlässigt und körperlich oder sexuell misshandelt werden. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese anzubieten. Daneben hat der Bundesgesetzgeber den Jugendämtern die Berechtigung, aber auch die Verpflichtung auferlegt, Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes die Inobhutnahme erfordert. Der besondere Schutzauftrag des Jugendamtes ist in § 8a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII in der Fassung vom 23.09.2005) neu aufgenommen worden.

Um Gefahren für das Wohl von Kindern und Jugendlichen bereits im Vorfeld abwenden zu können, ist die Früherkennung von Anhaltspunkten für eine mögliche Kindesvernachlässsigung besonders wichtig. Die Broschüre Kindesvernachlässigung. Erkennen – Beurteilen – Handeln (PDF, 1,6 MB) bietet hier praxisbezogene Informationen zur frühzeitigen Erkennung von Kindern in Risikolagen.

Unterstützung durch Erziehungshilfen

Zur Durchführung erforderlicher erzieherischer Hilfen sind vorrangig die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor Ort zuständig. Das sind in Nordrhein-Westfalen die 186 Jugendämter. Hilfe zur Erziehung wird von den Jugendämtern und den Trägern der freien Jugendhilfe insbesondere durch Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Bereitstellung eines Erziehungsbeistandes bzw. eines Betreuungshelfers, sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und durch intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung geleistet.

Bildungsförderung

Bildungsgrundsätze für gemeinsames Bildungs- und Erziehungsverständnis

Die Landesregierung will die Bildungsförderung für Kinder verbessern und die unterschiedlichen Aufträge von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen enger miteinander verzahnen. Zu diesem Zweck sind gemeinsame Bildungsgrundsätze erarbeitet und erprobt worden.

Die Bildungsgrundsätze sollen dazu beitragen, ein gemeinsames Bildungs- und Erziehungsverständnis im Elementar- und Primarbereich zu entwickeln. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit zwischen Erzieherinnen und Erziehern in den Kindertagesstätten und Lehrkräften in den Grundschulen verbessert werden.

Bildungsgrundsätze erarbeitet und in der Praxis erprobt

Der Entwurf der "Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen" wurde in einem 18-monatigen Dialogprozess gemeinsam erarbeitet. Im Einvernehmen mit den sechs Wohlfahrtsverbänden, den Kirchen, den kommunalen Spitzenverbänden sowie Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft wurden sie bis Ende 2011 in der Praxis erprobt. Unter wissenschaftlicher Begleitung haben Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Primarbereich in 66 regionalen Netzwerken die neuen Bildungsgrundsätze in der Praxis getestet. Den von der wissenschaftlichen Begleitung erstellten Bericht finden Sie hier zum Download (PDF, 2,35 MB).
  • Weitere Informationen zur Bildungsvereinbarung 2015 finden Sie hier.
  • Die überarbeiteten Bildungsgrundsätze NRW finden Sie hier.

Frühe Bildung

Bildung ist der Schlüssel zu einem guten Leben

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bildungschancen für alle Kinder zu verbessern. Dies erfordert eine Sicherung und Verbesserung der Qualität der pädagogischen Arbeit in der Kindertagesbetreuung in allen Bildungsbereichen und insbesondere im Bereich der Sprache.

Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern

Zwischenbericht 2016 von Bund und Ländern und Erklärung der Bund-Länder-Konferenz

Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat im Rahmen der Bund-Länder-Konferenz am 6. November 2014 das Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ verabschiedet und sich mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf einen gestuften und auf längere Zeit angelegten Prozess zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände verständigt. Ziel ist, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu sichern und weiterzuentwickeln.

Im Rahmen des Communiqués haben Bund und Länder vereinbart, bis Ende 2016 einen ersten Zwischenbericht vorzulegen, der den Stand der Umsetzung der Ziele widergibt. Seit Dezember 2014 hat die mit dem Communiqué eingesetzte Bund-Länder-AG „Frühe Bildung“ (Vertretungen des BMFSFJ, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände) unter Beteiligung von Verbänden und Organisationen an der Umsetzung des Communiqués gearbeitet und den Entwurf des Bund-Länder-Zwischenberichtes erarbeitet. Der Bericht benennt Handlungsbedarfe und Handlungsziele für die unterschiedlichen Dimensionen von Qualität, enthält Kostenabschätzungen und zeigt Finanzierungsgrundlagen und -wege auf. Er stellt damit eine gute Grundlage für den weiteren Entwicklungsprozess dar.

Der Zwischenbericht wurde am 15. November 2016 im Rahmen einer weiteren Bund-Länder-Konferenz in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. In der Konferenz wurde zudem eine begleitende Erklärung verabschiedet, mit der Bund und Länder ihre Position zum Zwischenbericht und zur weiteren Umsetzung verdeutlichen.

Mit der Erklärung wird die Bund-Länder-Arbeitsgruppe gebeten, einen Vorschlag zur weiteren Ausgestaltung des Qualitätsentwicklungsprozesses und zur finanziellen Sicherung vorzulegen.

Nordrhein-Westfalen ist an dem Qualitätsentwicklungsprozess aktiv beteiligt und wird sich auch in den weiteren Prozess gestaltend einbringen. Weitere Informationen zum Zwischenbericht finden Sie hier.

Frühe Bildung

Bildung beginnt mit der Geburt und mündet in lebenslanges Lernen. Kinder sind von Geburt an neugierige und denkende Wesen. Sie sind von Anfang an mit Kompetenzen ausgestattet und erforschen aktiv ihre Umwelt. Sie machen sich schon früh Gedanken über das, was sie sehen und wollen sich einbringen. Sie brauchen eine ansprechende und anregungsreiche Umgebung, die sie herausfordert, ihre Selbstbildungspotenziale bestmöglich einzusetzen und weiterzuentwickeln. Auf diesem Entwicklungsweg brauchen sie die beziehungsvolle Unterstützung von Erwachsenen, die sie einfühlsam begleiten. Bindung und Bildung sind untrennbar miteinander verbunden.

In der Kindertagesbetreuung ist, neben der Erziehung und Betreuung von Kindern, die frühkindliche Bildung eine zentrale Aufgabe. Dies ist im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und der Bildungsvereinbarung NRW vom 30.04.2015 ausdrücklich formuliert. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind die ersten außerfamiliären Lebensräume, die die frühkindliche Bildung in der Familie ergänzen und unterstützen. Sie werden heute als unentbehrlicher Teil des öffentlichen Bildungswesens verstanden und sind als Orte für frühkindliche Bildung aus dem Leben von jungen Familien nicht mehr weg zu denken. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag, Kinder in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit individuell, ganzheitlich und stärkenorientiert herauszufordern und zu fördern. Der Schwerpunkt liegt dabei in der frühzeitigen Stärkung individueller Kompetenzen und Lerndispositionen, der Erweiterung, Unterstützung und Herausforderung des kindlichen Forscherdrangs, in der Werteerziehung, in der Förderung, das Lernen zu lernen und in der Aneignung der Welt in sozialen Kontakten, sowie in der Sprachförderung. Sprache zählt zu den wichtigsten Schlüsselkompetenzen für die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und für eine erfolgreiche individuelle Lebensbiografie.

Um Kinder bestmöglich fördern zu können, sind gemeinsame Bildungsgrundsätze „Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an – Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen“ erarbeitet worden. Die Bildungsgrundsätze sollen dazu beitragen, ein gemeinsames Bildungs- und Erziehungsverständnis in der Kindertagesbetreuung und in Schulen des Primarbereichs zu entwickeln. Sie bieten Anregungen und Orientierung für pädagogisches Handeln und bilden die Grundlage für institutionsübergreifende Kooperationen bei der Begleitung der Bildungsbiografie von Kindern. Im Mittelpunkt stehen dabei Kinder mit ihrer Individualität, ihrer Heterogenität und ihrer Freude und Neugierde, die Welt zu entdecken und zu erforschen. Den Bildungsgrundsätzen liegt ein Bildungsverständnis zugrunde, das die individuellen Bedürfnisse und Kompetenzen der Kinder in den Blick nimmt und stärkenorientiert zum Ausgang pädagogischen Handelns macht. Der Ausbau der Betreuungsplätze für unterdreijährige Kinder und die Förderung der frühkindlichen Bildung sind mit steigenden Anforderungen an die Elementarpädagogik verbunden und erfordern entsprechend qualifiziertes Personal (Personalverordnung). Die pädagogischen Kräfte in der Kindertagesbetreuung benötigen für die professionelle und kontinuierliche Umsetzung dieses Bildungs,- Erziehungs- und Betreuungsauftrags qualifizierte Fortbildungen.

Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege leisten mit der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des Kindes und zur Unterstützung von Familien. Neben der Sicherung und Verbesserung der Rahmenbedingungen steht die Qualität der pädagogischen Arbeit zunehmend im Mittelpunkt. Mit dem zum 01.08.2020 in Kraft getretenen KiBiz-Änderungsgesetz stellt die Landesregierung jährlich zehn Millionen Euro für die Qualifizierung des pädagogischen Personals in den Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege zur Verfügung.

Ähnlich dem Verständigungsprozess über eine Bildungsvereinbarung haben sich die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Kirchen, die beiden Landesjugendämter und das Ministerium in einem gemeinsamen Dialog erstmalig auf eine Fortbildungsvereinbarung nach § 54 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verständigt.
 

U3-Belastungsausgleich

Kostenausgleich zum Ausbau und zur Aufrechterhaltung der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder

Mit dem Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe (BAG-JH) unterstützt die Landesregierung die Kommunen verlässlich und dauerhaft bei den investiven wie den laufenden Betriebskosten der U3-Betreuung.

Platzausbau: NRW investiert in die Zukunft

Kinder und Familien brauchen beste Chancen und Perspektiven. Kinder brauchen beste Bildung und Betreuung. Der weitere Ausbau des Betreuungsangebots, die Verbesserung der frühkindlichen Bildung und der Qualität der Betreuung sind die zentralen Ziele.


In der laufenden Legislaturperiode wird jeder notwendige Betreuungsplatz vor Ort bedarfsgerecht bewilligt und investiv gefördert (Platzausbaugarantie). Das heißt jeder Antrag, der den Landesjugendämtern bewilligungsreif vorgelegt wird, kann auch bewilligt werden. Hierzu wurde das „Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025“ aufgelegt.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Fragekomplexen:

Nach § 24 Absatz 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege; nach § 24 Absatz 3 Satz 1 SGB VIII hat ein Kind ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. 

Dieser Anspruch richtet sich gegen das örtlich zuständige Jugendamt. Dieses ist für die Planung und Realisierung eines bedarfsgerechten Angebotes und damit für eine umfassende Jugendhilfeplanung verantwortlich. Es ist verpflichtet, die individuelle Bedarfslage der jeweiligen Familien zu berücksichtigen und angemessene Betreuungsplätze in zumutbarer Entfernung zum Wohnbereich anzubieten. Über die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung entscheidet der jeweilige Träger im Rahmen seiner Trägerautonomie. 

Planungs- und Finanzierungssicherheit ist für die Kommunen bei der Schaffung von U3-Plätzen von hoher Bedeutung.
Mit dem Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe (BAG-JH) (PDF, 282.5 KB), das am 21. November 2012 in Kraft getreten ist, unterstützt die Landesregierung die Kommunen verlässlich und dauerhaft bei den investiven wie den laufenden Betriebskosten der U3-Betreuung. Ab dem 1. August 2013 erfolgt der Ausgleich dauerhaft über eine Erhöhung des Landesanteils an den Kindpauschalen nach dem Kinderbildungsgesetz. 


In einem Erlass hat die Landesregierung zudem klargestellt, dass auch Kommunen in der dauerhaften vorläufigen Haushaltsführung diese Mehreinnahmen investiv für Ausbau, Umbau, Neubau und Ausstattung von Kindertageseinrichtungen verwenden können, wenn im Rahmen dieser Maßnahmen zusätzliche U3-Plätze geschaffen werden. Gleiches gilt für Kommunen, die an der Konsolidierungshilfe nach dem Stärkungspaktgesetz teilnehmen und deren Haushaltssanierungsplan derzeit noch nicht genehmigt ist. Das bedeutet einen wichtigen zusätzlichen Impuls für den U3-Ausbau.

Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot in einer kleinen, überschaubaren Gruppe mit einer festen Bezugsperson (Kindertagespflegeperson) in familiärem Umfeld. Insbesondere für die Betreuung der ganz Kleinen ist Kindertagespflege wegen der Familiennähe und der engen Bindung eine attraktive und flexible Betreuungsform, die auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.


In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen. In Nordrhein-Westfalen ist es auch möglich, dass sich zwei bis drei Kindertagespflegepersonen in einem Verbund (Großtagespflege) zusammenschließen und insgesamt bis zu neun Kinder betreuen. Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine "Erlaubnis zur Kindertagespflege" des Jugendamtes nötig.

Frühkindliche Bildung ist zentraler Bestandteil der Kindertagespflege

Die Kindertagespflegepersonen in Nordrhein-Westfalen sind für die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern qualifiziert, sie verfügen regelmäßig mindestens über eine Qualifikation auf der Grundlage des sogenannten DJI-Curriculums. Sie begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie bieten vielfältige Bildungsmöglichkeiten, die auch die soziale und sprachliche Entwicklung der Kinder ganzheitlich fördern. Sie planen pädagogische Angebote und ermöglichen den Kindern, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. In der Kindertagespflege werden individuelle Unterstützung und Förderung nach den Neigungen und Fähigkeiten des einzelnen Kindes mit gemeinsamer Bildung und Erziehung in der Kleingruppe in besonderer Weise verknüpft.

Kindertagespflege – nicht teurer als der Besuch einer Kindertageseinrichtung

Als Angebot der Kinder- und Jugendhilfe ist die Kindertagespflege für Eltern in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Tagespflegeperson erhält vom örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger, das heißt dem Jugendamt, unter anderem ein Entgelt für ihre Betreuungsleistung und die Sachkosten. In Nordrhein-Westfalen dürfen die Tagespflegepersonen normalerweise, keine Kostenbeiträge von den Eltern verlangen, ausgenommen hiervon kann ein angemessener Beitrag für Mahlzeiten sein.

Betreuungsplatz in der Kindertagespflege – wie finde ich den richtigen?

In jedem Jugendamtsbezirk in Nordrhein-Westfalen gibt es mindestens eine Fachberatungs- und Vermittlungsstelle für Kindertagespflege. Wo genau die nächste ist, finden Sie entweder auf dem Kita-Portal "KiTa.NRW" über die dort alphabetisch aufgelisteten Jugendämter oder im direkten Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt.

Betreuung für unter Dreijährige

Mit dem Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige investiert NRW in die Zukunft

Kinder und Familien brauchen beste Chancen und Perspektiven. Kinder brauchen beste Bildung und Betreuung. Der weitere Ausbau des Betreuungsangebotes, die Verbesserung der frühkindlichen Bildung und der Qualität der Betreuung sind die zentralen Ziele.

Aktuelle Zahlen

Im Kindergartenjahr 2024/2025 steht demnach in Nordrhein-Westfalen mit insgesamt

  • rund 692.012 Plätzen in über 10.869 Kindertageseinrichtungen  und
  • rund 72.146 Plätzen in Kindertagespflege

ein gutes Betreuungsangebot zur Verfügung.

Davon sind für unter dreijährige Kinder

  • rund 152.555 Plätze in Kindertageseinrichtungen und
  • rund 68.529 Plätze in der Kindertagespflege.

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen

Im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung) vom 26. Januar 2024, die genauere Informationen über die Förderung des Landes für die Schaffung und Erhaltung von Plätzen in der frühkindlichen Bildung enthält. 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege