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Sprachkompetenz

Sprachförderung

Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung

Ein wichtiges Anliegen der frühen Bildungsförderung ist die Entfaltung der Sprachkompetenzen bei den Jüngsten. Die alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung leistet dazu einen wesentlichen Beitrag.

Sprache ist eine der wichtigsten Schlüsselkompetenzen für die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und den Bildungserfolg. Die Förderung der sprachlichen Bildung und die kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation der sprachlichen Entwicklung des Kindes stellt daher eine zentrale Bildungsaufgabe im pädagogischen Alltag der Kindertageseinrichtungen dar.

Besonders für Kinder im Elementarbereich, die noch am Anfang ihrer Sprachentwicklung stehen oder für Kinder, die mehrsprachig aufwachsen, ist die Bildung und Unterstützung sprachlicher Kompetenzen von ausschlaggebender Bedeutung. Sichere Kenntnisse in der deutschen Sprache und eine gute Sprachfähigkeit sind für Kinder eine grundlegende Voraussetzung für den späteren Erfolg in Schule und Beruf.

Die in den letzten Jahren gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Praxiserfahrungen zeigen die Notwendigkeit auf, Maßnahmen zur Feststellung und Förderung von kindlichen Sprachkompetenzen weiter zu entwickeln.

Sprachbildung und Sprachstandsfeststellung

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist die Weiterentwicklung der Sprachförderung und Sprachstandserfassung in NRW. So hat der Gesetzgeber das zum 1. August 2014 in Kraft tretende KiBiz-Änderungsgesetz beschlossen. Das geänderte Kinderbildungsgesetz sieht vor, die Sprachstandsfeststellung sowie das Verfahren Delfin 4 für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, durch eine alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung abzulösen.

Alltagsintegrierte Sprachbildung

Künftig wird eine Sprachbildung angestrebt, die integriert im pädagogischen Alltag stattfindet und alle Kinder der Einrichtungen von Beginn an erreicht. Eine alltagsintegrierte Sprachbildung orientiert sich an der Lebenserfahrung, den Interessen und Ressourcen der Kinder und greift handlungsrelevante Sprachanlässe des pädagogischen Alltags auf. Sie wird sowohl von den pädagogischen Fachkräften in den Einrichtungen als auch von den Eltern und weiteren Bezugspersonen der Kinder gestaltet und umgesetzt.

Entwicklungs- und prozessbegleitende Beobachtungen

Eine alltagsintegrierte Sprachbildung berücksichtigt die individuelle Sprachentwicklung von Beginn an. Daher sollen die kindlichen Sprachkompetenzen künftig entwicklungs- und prozessbegleitend beobachtet werden. Punktuelle Messungen in Form von Test- oder Screening-Verfahren sind nur unzureichend geeignet, da sie den Verlauf der Sprachentwicklung nicht in angemessener Weise berücksichtigen.

Zur entwicklungs- und prozessbegleitenden Beobachtung stehen unterschiedliche Beobachtungsverfahren zur Auswahl, von denen eines verbindlich eingesetzt werden soll. Aus den Beobachtungsergebnissen leitet sich die Förderstrategie für das einzelne Kind ab. Kinder, die eine verstärkte Unterstützung benötigen, werden häufiger gezielt in sprachanregende Situationen eingebunden.

Das Land beabsichtigt, auch weiterhin jährlich 25 Millionen Euro für die zusätzliche Sprachförderung zur Verfügung zu stellen. Finanziert werden sollen pädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen, in denen ein hoher Anteil an Kindern mit verstärktem Unterstützungsbedarf die Einrichtungen besuchen.

Die Broschüre zum Beobachtungsverfahren Alltagsintegrierte Sprachbildung im Elementarbereich – Grundlagen für Nordrhein-Westfalen können Sie downloaden.

Information und Qualifizierung für Fachkräfte

Die Umsetzung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung in Nordrhein-Westfalen wird begleitet durch eine umfassende Qualifizierungsinitiative des Landes.

In einem ersten Schritt wurden im Herbst 2014 im Rahmen von neun regional auf Nordrhein-Westfalen verteilten Fachinformationsveranstaltungen alle Leitungen von Kindertageseinrichtungen umfassend über die Umsetzung der Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung in den Kindertageseinrichtungen informiert. Insgesamt haben über 8.600 Leitungskräfte und Trägervertreterinnen und -vertreter hieran teilgenommen. Die Dokumentation der Veranstaltungen können Sie unter www.kita.nrw.de downloaden. Darüber hinaus wurde zu Beginn des Kindergartenjahres 2014/2015 allen Kindertageseinrichtungen ein Starterpaket inklusive der zur Auswahl stehenden Beobachtungsbögen zugesandt. Des Weiteren werden seit Sommer 2014 bis einschließlich November 2015 insgesamt 200 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für die Fortbildungen im Elementarbereich in der alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung qualifiziert und zertifiziert.

Das Land gewährt auf der Grundlage der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs des Landes Nordrhein-Westfalen" vom 8. Juli 2015 ab sofort auf Antrag Zuschüsse zu Fortbildungsmaßnahmen im Bereich "Sprache" für pädagogische Kräfte in Kitas und Kindertagespflege, die von den zertifizierten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren durchgeführt werden. Gefördert werden vor allem mehrtägige Teamqualifizierungen sowie andere Fortbildungsformate.

Informationen über das Antragsverfahren, über die Zuwendungshöhe und über Antragsvoraussetzungen sowie weitere Informationen zur Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung in NRW erhalten Sie unter www.kita.nrw.de. Hier erhalten Sie auch ein Merkblatt zur Richtlinie sowie eine FAQ zu allgemeinen Fragen der Sprachförderung, die fortlaufend aktualisiert und ergänzt werden.

Informationen über die bundesweit größte Sprach- und Lesefördermaßnahme für Kleinkinder, "Lesestart – Die Lese-Initiative für Deutschland", finden Sie unter www.lesestart.de.

Frühe Bildung

Bildung ist der Schlüssel zu einem guten Leben

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bildungschancen für alle Kinder zu verbessern. Dies erfordert eine Sicherung und Verbesserung der Qualität der pädagogischen Arbeit in der Kindertagesbetreuung in allen Bildungsbereichen und insbesondere im Bereich der Sprache.

Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern

Zwischenbericht 2016 von Bund und Ländern und Erklärung der Bund-Länder-Konferenz

Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat im Rahmen der Bund-Länder-Konferenz am 6. November 2014 das Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ verabschiedet und sich mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf einen gestuften und auf längere Zeit angelegten Prozess zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände verständigt. Ziel ist, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu sichern und weiterzuentwickeln.

Im Rahmen des Communiqués haben Bund und Länder vereinbart, bis Ende 2016 einen ersten Zwischenbericht vorzulegen, der den Stand der Umsetzung der Ziele widergibt. Seit Dezember 2014 hat die mit dem Communiqué eingesetzte Bund-Länder-AG „Frühe Bildung“ (Vertretungen des BMFSFJ, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände) unter Beteiligung von Verbänden und Organisationen an der Umsetzung des Communiqués gearbeitet und den Entwurf des Bund-Länder-Zwischenberichtes erarbeitet. Der Bericht benennt Handlungsbedarfe und Handlungsziele für die unterschiedlichen Dimensionen von Qualität, enthält Kostenabschätzungen und zeigt Finanzierungsgrundlagen und -wege auf. Er stellt damit eine gute Grundlage für den weiteren Entwicklungsprozess dar.

Der Zwischenbericht wurde am 15. November 2016 im Rahmen einer weiteren Bund-Länder-Konferenz in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. In der Konferenz wurde zudem eine begleitende Erklärung verabschiedet, mit der Bund und Länder ihre Position zum Zwischenbericht und zur weiteren Umsetzung verdeutlichen.

Mit der Erklärung wird die Bund-Länder-Arbeitsgruppe gebeten, einen Vorschlag zur weiteren Ausgestaltung des Qualitätsentwicklungsprozesses und zur finanziellen Sicherung vorzulegen.

Nordrhein-Westfalen ist an dem Qualitätsentwicklungsprozess aktiv beteiligt und wird sich auch in den weiteren Prozess gestaltend einbringen. Weitere Informationen zum Zwischenbericht finden Sie hier.

Frühe Bildung

Bildung beginnt mit der Geburt und mündet in lebenslanges Lernen. Kinder sind von Geburt an neugierige und denkende Wesen. Sie sind von Anfang an mit Kompetenzen ausgestattet und erforschen aktiv ihre Umwelt. Sie machen sich schon früh Gedanken über das, was sie sehen und wollen sich einbringen. Sie brauchen eine ansprechende und anregungsreiche Umgebung, die sie herausfordert, ihre Selbstbildungspotenziale bestmöglich einzusetzen und weiterzuentwickeln. Auf diesem Entwicklungsweg brauchen sie die beziehungsvolle Unterstützung von Erwachsenen, die sie einfühlsam begleiten. Bindung und Bildung sind untrennbar miteinander verbunden.

In der Kindertagesbetreuung ist, neben der Erziehung und Betreuung von Kindern, die frühkindliche Bildung eine zentrale Aufgabe. Dies ist im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und der Bildungsvereinbarung NRW vom 30.04.2015 ausdrücklich formuliert. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind die ersten außerfamiliären Lebensräume, die die frühkindliche Bildung in der Familie ergänzen und unterstützen. Sie werden heute als unentbehrlicher Teil des öffentlichen Bildungswesens verstanden und sind als Orte für frühkindliche Bildung aus dem Leben von jungen Familien nicht mehr weg zu denken. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag, Kinder in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit individuell, ganzheitlich und stärkenorientiert herauszufordern und zu fördern. Der Schwerpunkt liegt dabei in der frühzeitigen Stärkung individueller Kompetenzen und Lerndispositionen, der Erweiterung, Unterstützung und Herausforderung des kindlichen Forscherdrangs, in der Werteerziehung, in der Förderung, das Lernen zu lernen und in der Aneignung der Welt in sozialen Kontakten, sowie in der Sprachförderung. Sprache zählt zu den wichtigsten Schlüsselkompetenzen für die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und für eine erfolgreiche individuelle Lebensbiografie.

Um Kinder bestmöglich fördern zu können, sind gemeinsame Bildungsgrundsätze „Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an – Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen“ erarbeitet worden. Die Bildungsgrundsätze sollen dazu beitragen, ein gemeinsames Bildungs- und Erziehungsverständnis in der Kindertagesbetreuung und in Schulen des Primarbereichs zu entwickeln. Sie bieten Anregungen und Orientierung für pädagogisches Handeln und bilden die Grundlage für institutionsübergreifende Kooperationen bei der Begleitung der Bildungsbiografie von Kindern. Im Mittelpunkt stehen dabei Kinder mit ihrer Individualität, ihrer Heterogenität und ihrer Freude und Neugierde, die Welt zu entdecken und zu erforschen. Den Bildungsgrundsätzen liegt ein Bildungsverständnis zugrunde, das die individuellen Bedürfnisse und Kompetenzen der Kinder in den Blick nimmt und stärkenorientiert zum Ausgang pädagogischen Handelns macht. Der Ausbau der Betreuungsplätze für unterdreijährige Kinder und die Förderung der frühkindlichen Bildung sind mit steigenden Anforderungen an die Elementarpädagogik verbunden und erfordern entsprechend qualifiziertes Personal (Personalverordnung). Die pädagogischen Kräfte in der Kindertagesbetreuung benötigen für die professionelle und kontinuierliche Umsetzung dieses Bildungs,- Erziehungs- und Betreuungsauftrags qualifizierte Fortbildungen.

Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege leisten mit der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des Kindes und zur Unterstützung von Familien. Neben der Sicherung und Verbesserung der Rahmenbedingungen steht die Qualität der pädagogischen Arbeit zunehmend im Mittelpunkt. Mit dem zum 01.08.2020 in Kraft getretenen KiBiz-Änderungsgesetz stellt die Landesregierung jährlich zehn Millionen Euro für die Qualifizierung des pädagogischen Personals in den Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege zur Verfügung.

Ähnlich dem Verständigungsprozess über eine Bildungsvereinbarung haben sich die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Kirchen, die beiden Landesjugendämter und das Ministerium in einem gemeinsamen Dialog erstmalig auf eine Fortbildungsvereinbarung nach § 54 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verständigt.