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Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII, Sozialgesetzbuch Achtes Buch) ist die bundesgesetzliche Grundlage für die Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Es bildet den rechtlichen Rahmen für die Bereiche der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, der Familienberatung, der Erziehungshilfen, des Schutzes von Kindern etc.
Der Kinder-und Jugendförderplan beschreibt die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene und gibt die fachlichen Förderschwerpunkte vor. Das Jugendförderungsgesetz verpflichtet das Land, für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen.