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Integration

Kommunale Integrationszentren

Mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz aus dem Jahr 2012 hat sich die nordrhein-westfälische Landesregierung verpflichtet, die Integration in den Kommunen des Landes voran zu treiben.

Die Kommunalen Integrationszentren sind das Herzstück des Teilhabe- und Integrationsgesetzes, denn sie schaffen die Voraussetzungen dafür, dass die Integration vor Ort gelingt.

Mit der Integration neu zugewanderter Menschen bzw. Menschen mit Einwanderungsgeschichte kommt den Kreisen und kreisfreien Städten eine entscheidende Bedeutung zu. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt daher die Kommunen und fördert die Einrichtung Kommunaler Integrationszentren. Es gibt inzwischen fast flächendeckend, in 54 Kreisen und kreisfreien Städten, Kommunale Integrationszentren, die sich um die Koordination von kommunalen Integrationsaufgaben und die Vernetzung unterschiedlicher Akteure kümmern.

Die Kommunalen Integrationszentren setzen ihre Arbeit innerhalb der beiden Säulen „Integration durch Bildung" und „Integration als Querschnittsaufgabe" um.

Zu den Aufgaben der Kommunalen Integrationszentren gehören beispielhaft:
  • Bestands- und Bedarfsanalysen zu integrationsrelevanten Daten und Fakten,
  • Entwicklung integrationspolitischer Handlungskonzepte,
  • Konzepte interkultureller und durchgängiger sprachlicher Bildung entlang der biografiebegleitenden Bildungskette (Kindergarten, Schule, Übergang Schule-Beruf),
  • Fortbildungen zur durchgängigen Sprachbildungfür Erzieherinnen und Erzieher, für Ausbilderinnen und Ausbilder und für Lehrerinnen und Lehrer,
  • Programme wie „Griffbereit", „Rucksack-Kita", "Rucksack Schule" und „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage",
  • Bildungspartnerschaften zwischen KiTa, Schule und Elternhaus,
  • Interkulturelle Profilierung von Kultureinrichtungen,
  • Förderung von Unternehmerinnen und Unternehmern mit Einwanderungsgeschichte,
  • Berücksichtigung kultursensibler Aspekte in der Altenhilfe.

 

Nach Inkrafttreten der Förderrichtlinien in 2012 können Kreise und kreisfreie Städte in NRW die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums beantragen. Hierzu ist zunächst der Beschluss des Rates bzw. des Kreistages zur Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums an die zuständigen Ressorts (Integration und Schule) zu richten. Nach der grundsätzlichen Genehmigung erfolgt die Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde.

Weitere Informationen zur Antragstellung
www.kommunale-integrationszentren-nrw.de/kommunale-integrationszentren
www.kfi.nrw.de/Foerderprogramme/Kommunale_Integrationszentren/index.php

„KI lokal“ liefert wöchentlich wechselnde Einblicke in die Arbeit der Kommunalen Integrationszentren
 

Ansprechpartner vor Ort

Diese Seiten informieren über kompetente Ansprechpartner zum Thema Integration in den Kommunen und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Sie bieten zudem mit Hilfe der Suchmaschine "Webgis" des BAMF Informationen über verschiedene Formen von Kontakt- und Beratungsstellen der Integrationsarbeit auf lokaler Ebene wie Details über Migrationsberatungsstellen, Integrationskurse oder Integrationsprojekte. Des Weiteren werden weitere Akteure des Integrationsgeschehens in NRW vorgestellt.

 

Netzwerke der Integration

Diese Seiten informieren über Netzwerke der Integration als zusätzliche Kooperationsformen im schulischen und nicht-schulischem Bereich für Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Dazu gehören in NRW das Netzwerk für Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte, das Elternnetzwerk NRW und das Väternetzwerk NRW. Sie alle bieten Informationen und Beratung in Nordrhein-Westfalen.

 

Elternnetzwerk NRW

Interkulturelle Väterarbeit NRW

Projekt Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte

 

Kompetenzzentrum für Integration

Das Kompetenzzentrum für Integration unterstützt landesweit den Integrationsprozess durch Beratung, Förderung und Wissenstransfer. Es wendet sich an Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte, sowie an Kommunen, Institutionen und Verbände.

 www.kfi.nrw.de

 

Kommunale Integrationszentren

Die Kommunalen Integrationszentren (KI) sind das Herzstück des Teilhabe- und Integrationsgesetzes, denn sie schaffen die Voraussetzungen dafür, dass  Integration vor Ort gelingt. Es gibt KI flächendeckend in Nordrhein-Westfalen. Ihr Auftrag ist es, sich um die nachhaltige Integration von neueingewanderten Menschen mit Flucht- oder Einwanderungsgeschichte zu kümmern. Auch begleiten sie die Umsetzung von Landesinitiativen und Landesprogrammen.

Zu den Kommunalen Integrationszentren

Integrationsagenturen

Nordrhein-Westfalen setzt auf eine systematische Integrationsarbeit zwischen Kommunen, Freien Trägern und dem Land. Seit 2007 fördert das Land Nordrhein-Westfalen in Trägerschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.

Zu den Integrationsagenturen

 

Auf dem Bild sind viele unterschieldiche Hände in unterschiedlichen Farben zu sehen, die übereinandergelegt sind.

Jugend- und Jugendsozialarbeit zur Integration junger Geflüchteter

Ankommen ermöglichen und Begegnungsräume schaffen

In Deutschland und damit auch in Nordrhein-Westfalen suchen viele junge Geflüchtete Schutz. Ein besonders starker Zulauf wurde bereits in den Jahren 2015/2016 verzeichnet. Seit Ende 2021 und seit dem Beginn des Angriffskriegs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 nimmt die Zahl der in Deutschland Schutzsuchenden wieder stetig zu.

In ihrem Herkunftsland und während der Flucht haben die Schutzsuchenden potentiell traumatisierende Ereignisse erlebt. Für junge Geflüchtete ergeben sich daraus neben den ohnehin bestehenden Spannungsfeldern, welche die Jugendphase mit sich bringt, oftmals besondere Herausforderungen. Sie müssen sich in einem neuen Umfeld zurechtfinden, eine fremde Sprache erlernen, neue Menschen kennenlernen und sich in einer noch unbekannten Kultur wiederfinden sowie die Fluchterfahrungen verarbeiten. Mit Beginn der Corona-Pandemie kam es erneut zu Abbrüchen vertraut gewordener Strukturen sowie persönlicher Kontakte. Um allen Kindern und Jugendlichen – ob mit oder ohne Fluchterfahrung oder Einwanderungsgeschichte – bestmögliche Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen, fördert das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW neben den Angeboten des Kinder- und Jugendförderplans nachfolgende Programme.

Informationen zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen finden Sie hier.

Die Förderungen zur „Integration junger Geflüchteter in die und durch die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“ haben das Ziel, Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung den Zugang zu Regelangeboten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu eröffnen und sie aktiv daran teilhaben zu lassen. So können Räume der Begegnung von neuankommenden und bereits länger in NRW lebenden jungen Menschen geschaffen werden. Ferner sollen gezielte Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung junger Geflüchteter und die Weiterentwicklung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zur Integration junger Menschen mit Fluchterfahrung ermöglicht werden.
So wurden seit Beginn der Förderungen (2016) hunderte Projekte für und mit jungen Geflüchteten gefördert. Dazu gehören u. a. Projekte in der Offenen und der Kulturellen Kinder- und Jugendarbeit, in der Jugendverbandsarbeit und in der Jugendsozialarbeit.

Weiterführende Informationen zu den Angeboten, die im Einzelnen gefördert werden, können den externen Verlinkungen auf der rechten Seite entnommen werden.

Zusehen sind zwei Hände, die sich ein High Five geben. Darunter steht "Gemeinsam MehrWert".

Durch das vom MKJFGFI geförderte Landesprogramm „Gemeinsam MehrWert – vielfältige Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen“ werden Kommunen dabei unterstützt, pädagogische 

Konzepte zur Arbeit mit jungen Geflüchteten zu erstellen bzw. weiterzuentwickeln.

Zum 01.03.2024 startet die zweite Förderphase des Landesprogramms  Wichtig: Auch Kommunen ohne eigenes Jugendamt können an diesem Landesprogramm partizipieren..

Die Schwerpunkte des Landesprogramms „Gemeinsam MehrWert – vielfältige Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen“ sind:

  • Demokratiebildung, Politische Bildung, Wertedialog
  • Sexuelle Bildung & Prävention sexualisierter Gewalt

Darüber hinaus wurde das Thema „Vielfalt – Diversität“ als Querschnittsthema im Programm aufgenommen.

Das Landesprogramm nimmt bewusst nicht nur die jungen geflüchteten Menschen sondern auch die Gesamtgesellschaft in den Fokus, um gesellschaftliche Teilhabe, Mitbestimmung und Wohlbefinden von jungen Geflüchteten als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu unterstützen. Ziel ist es, der Lebenssituation von jungen geflüchteten Menschen, welche mehrfach von existentiellen Unsicherheiten und Diskriminierungen geprägt ist, mit Beziehungsarbeit und Unterstützung – insbesondere im Rahmen von Dialogen - gerecht zu werden. Dabei sollen die jungen geflüchteten Menschen mit ihren vielfältigen Perspektiven und Erfahrungen die Projekte bereichern und mitgestalten.

Das Landesprogramm soll darüber hinaus ein Programm für alle jungen Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren sein, die in NRW beheimatet sind (ganz gleich ob sie Deutsche, in Deutschland geboren oder zugezogene Menschen sind). Es zielt drauf ab für Vielfalt und Zuwanderung zu sensibilisieren und besondere Bedarfe von jungen geflüchteten Menschen zu berücksichtigen.

Maßnahmen der direkten Arbeit mit den jungen Menschen, aber auch Fortbildungs- und Qualifizierungsmaß-nahmen für Fachkräfte sowie Öffentlichkeitsarbeit und Kooperationsmaßnahmen sind ebenfalls förderfähig.

Ferner hat sich gezeigt, dass die Kooperation und Zusammenarbeit aller mit der migrationsbezogenen Arbeit befassten Stellen und Organisationen für die Umsetzung der Projekte vor Ort notwendig ist; daher wurde auch dieser Punkt im Landesprogramm aufgenommen. An der Umsetzung des Programms werden neben den Kommunen, die in der Steuerungsverantwortung sind, freie Träger vor Ort beteiligt sein.

Für die Förderphase 01.03.2024 bis 28.02.2025 wurden Förderrichtlinien erlassen und veröffentlicht, die hier eingesehen werden können.

Weitere Informationen zu Inhalten und zu zuwendungsrechtlichen Fragen erhalten Sie auf den Seiten beiden Landesjugendämter, die als Bewilligungsbehörden das Landesprogramm umsetzen:
 

Landschaftsverband Rheinland
Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Kinder und Jugendliche

Sport macht junge Menschen fit, stark und selbstbewusst

Kinder und Jugendliche machen in kurzer Zeit tiefgreifende Entwicklungen durch. Gleichzeitig haben sie ein intensives Bedürfnis nach körperlicher Bewegung. Mit landesweiten Angeboten für den Breiten- und Freizeitsport unterstützt das Ministerium Eigeninitiative und Selbstvertrauen in einem für junge Menschen ereignisreichen und aufregenden Lebensabschnitt.

Sportliche Aktivitäten fördern die motorischen Fähigkeiten und tragen zu einer positiven Entwicklung der Persönlichkeit bei. Gemeinsam lernen die Kinder und Jugendlichen den Sinn sozialen Verhaltens und die Integration von Schwächeren. Über das sportliche Miteinander erfahren sie, wie wichtig ein fairer Umgang miteinander ist.

Sportangebote für alle

Der Zugang zum Sport ist allerdings nicht allen Kindern und Jugendlichen in gleicher Art und Weise möglich. Für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen und bildungsfernen Familien oder aus Familien mit Migrationshintergrund ist die Teilhabe am Sport schwerer zu realisieren, als für andere Bevölkerungsgruppen. Betroffen sind hier besonders Mädchen mit Migrationshintergrund. Um diesen Teilen der Gesellschaft dieselben Chancen zu ermöglichen, unterstützt die Landesregierung gemeinsam mit der Sportjugend NRW zahlreiche Projekte. Sie wollen gerade die Kinder und Jugendlichen für den Sport gewinnen, die sich nicht vom Wettbewerbs- und Leistungssport angesprochen fühlen oder diesen nicht finanzieren können.

Themen Kinder und Jugendliche

Frühe Bildung

Bildung ist der Schlüssel zu einem guten Leben

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bildungschancen für alle Kinder zu verbessern. Dies erfordert eine Sicherung und Verbesserung der Qualität der pädagogischen Arbeit in der Kindertagesbetreuung in allen Bildungsbereichen und insbesondere im Bereich der Sprache.

Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern

Zwischenbericht 2016 von Bund und Ländern und Erklärung der Bund-Länder-Konferenz

Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat im Rahmen der Bund-Länder-Konferenz am 6. November 2014 das Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ verabschiedet und sich mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf einen gestuften und auf längere Zeit angelegten Prozess zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände verständigt. Ziel ist, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu sichern und weiterzuentwickeln.

Im Rahmen des Communiqués haben Bund und Länder vereinbart, bis Ende 2016 einen ersten Zwischenbericht vorzulegen, der den Stand der Umsetzung der Ziele widergibt. Seit Dezember 2014 hat die mit dem Communiqué eingesetzte Bund-Länder-AG „Frühe Bildung“ (Vertretungen des BMFSFJ, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände) unter Beteiligung von Verbänden und Organisationen an der Umsetzung des Communiqués gearbeitet und den Entwurf des Bund-Länder-Zwischenberichtes erarbeitet. Der Bericht benennt Handlungsbedarfe und Handlungsziele für die unterschiedlichen Dimensionen von Qualität, enthält Kostenabschätzungen und zeigt Finanzierungsgrundlagen und -wege auf. Er stellt damit eine gute Grundlage für den weiteren Entwicklungsprozess dar.

Der Zwischenbericht wurde am 15. November 2016 im Rahmen einer weiteren Bund-Länder-Konferenz in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. In der Konferenz wurde zudem eine begleitende Erklärung verabschiedet, mit der Bund und Länder ihre Position zum Zwischenbericht und zur weiteren Umsetzung verdeutlichen.

Mit der Erklärung wird die Bund-Länder-Arbeitsgruppe gebeten, einen Vorschlag zur weiteren Ausgestaltung des Qualitätsentwicklungsprozesses und zur finanziellen Sicherung vorzulegen.

Nordrhein-Westfalen ist an dem Qualitätsentwicklungsprozess aktiv beteiligt und wird sich auch in den weiteren Prozess gestaltend einbringen. Weitere Informationen zum Zwischenbericht finden Sie hier.

Frühe Bildung

Bildung beginnt mit der Geburt und mündet in lebenslanges Lernen. Kinder sind von Geburt an neugierige und denkende Wesen. Sie sind von Anfang an mit Kompetenzen ausgestattet und erforschen aktiv ihre Umwelt. Sie machen sich schon früh Gedanken über das, was sie sehen und wollen sich einbringen. Sie brauchen eine ansprechende und anregungsreiche Umgebung, die sie herausfordert, ihre Selbstbildungspotenziale bestmöglich einzusetzen und weiterzuentwickeln. Auf diesem Entwicklungsweg brauchen sie die beziehungsvolle Unterstützung von Erwachsenen, die sie einfühlsam begleiten. Bindung und Bildung sind untrennbar miteinander verbunden.

In der Kindertagesbetreuung ist, neben der Erziehung und Betreuung von Kindern, die frühkindliche Bildung eine zentrale Aufgabe. Dies ist im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und der Bildungsvereinbarung NRW vom 30.04.2015 ausdrücklich formuliert. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind die ersten außerfamiliären Lebensräume, die die frühkindliche Bildung in der Familie ergänzen und unterstützen. Sie werden heute als unentbehrlicher Teil des öffentlichen Bildungswesens verstanden und sind als Orte für frühkindliche Bildung aus dem Leben von jungen Familien nicht mehr weg zu denken. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag, Kinder in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit individuell, ganzheitlich und stärkenorientiert herauszufordern und zu fördern. Der Schwerpunkt liegt dabei in der frühzeitigen Stärkung individueller Kompetenzen und Lerndispositionen, der Erweiterung, Unterstützung und Herausforderung des kindlichen Forscherdrangs, in der Werteerziehung, in der Förderung, das Lernen zu lernen und in der Aneignung der Welt in sozialen Kontakten, sowie in der Sprachförderung. Sprache zählt zu den wichtigsten Schlüsselkompetenzen für die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und für eine erfolgreiche individuelle Lebensbiografie.

Um Kinder bestmöglich fördern zu können, sind gemeinsame Bildungsgrundsätze „Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an – Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen“ erarbeitet worden. Die Bildungsgrundsätze sollen dazu beitragen, ein gemeinsames Bildungs- und Erziehungsverständnis in der Kindertagesbetreuung und in Schulen des Primarbereichs zu entwickeln. Sie bieten Anregungen und Orientierung für pädagogisches Handeln und bilden die Grundlage für institutionsübergreifende Kooperationen bei der Begleitung der Bildungsbiografie von Kindern. Im Mittelpunkt stehen dabei Kinder mit ihrer Individualität, ihrer Heterogenität und ihrer Freude und Neugierde, die Welt zu entdecken und zu erforschen. Den Bildungsgrundsätzen liegt ein Bildungsverständnis zugrunde, das die individuellen Bedürfnisse und Kompetenzen der Kinder in den Blick nimmt und stärkenorientiert zum Ausgang pädagogischen Handelns macht. Der Ausbau der Betreuungsplätze für unterdreijährige Kinder und die Förderung der frühkindlichen Bildung sind mit steigenden Anforderungen an die Elementarpädagogik verbunden und erfordern entsprechend qualifiziertes Personal (Personalverordnung). Die pädagogischen Kräfte in der Kindertagesbetreuung benötigen für die professionelle und kontinuierliche Umsetzung dieses Bildungs,- Erziehungs- und Betreuungsauftrags qualifizierte Fortbildungen.

Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege leisten mit der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des Kindes und zur Unterstützung von Familien. Neben der Sicherung und Verbesserung der Rahmenbedingungen steht die Qualität der pädagogischen Arbeit zunehmend im Mittelpunkt. Mit dem zum 01.08.2020 in Kraft getretenen KiBiz-Änderungsgesetz stellt die Landesregierung jährlich zehn Millionen Euro für die Qualifizierung des pädagogischen Personals in den Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege zur Verfügung.

Ähnlich dem Verständigungsprozess über eine Bildungsvereinbarung haben sich die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Kirchen, die beiden Landesjugendämter und das Ministerium in einem gemeinsamen Dialog erstmalig auf eine Fortbildungsvereinbarung nach § 54 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verständigt.