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förderung

Auf dem Bild sind viele unterschieldiche Hände in unterschiedlichen Farben zu sehen, die übereinandergelegt sind.

Jugend- und Jugendsozialarbeit zur Integration junger Geflüchteter

Ankommen ermöglichen und Begegnungsräume schaffen

In Deutschland und damit auch in Nordrhein-Westfalen suchen viele junge Geflüchtete Schutz. Ein besonders starker Zulauf wurde bereits in den Jahren 2015/2016 verzeichnet. Seit Ende 2021 und seit dem Beginn des Angriffskriegs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 nimmt die Zahl der in Deutschland Schutzsuchenden wieder stetig zu.

In ihrem Herkunftsland und während der Flucht haben die Schutzsuchenden potentiell traumatisierende Ereignisse erlebt. Für junge Geflüchtete ergeben sich daraus neben den ohnehin bestehenden Spannungsfeldern, welche die Jugendphase mit sich bringt, oftmals besondere Herausforderungen. Sie müssen sich in einem neuen Umfeld zurechtfinden, eine fremde Sprache erlernen, neue Menschen kennenlernen und sich in einer noch unbekannten Kultur wiederfinden sowie die Fluchterfahrungen verarbeiten. Mit Beginn der Corona-Pandemie kam es erneut zu Abbrüchen vertraut gewordener Strukturen sowie persönlicher Kontakte. Um allen Kindern und Jugendlichen – ob mit oder ohne Fluchterfahrung oder Einwanderungsgeschichte – bestmögliche Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen, fördert das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW neben den Angeboten des Kinder- und Jugendförderplans nachfolgende Programme.

Informationen zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen finden Sie hier.

Die Förderungen zur „Integration junger Geflüchteter in die und durch die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“ haben das Ziel, Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung den Zugang zu Regelangeboten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu eröffnen und sie aktiv daran teilhaben zu lassen. So können Räume der Begegnung von neuankommenden und bereits länger in NRW lebenden jungen Menschen geschaffen werden. Ferner sollen gezielte Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung junger Geflüchteter und die Weiterentwicklung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zur Integration junger Menschen mit Fluchterfahrung ermöglicht werden.
So wurden seit Beginn der Förderungen (2016) hunderte Projekte für und mit jungen Geflüchteten gefördert. Dazu gehören u. a. Projekte in der Offenen und der Kulturellen Kinder- und Jugendarbeit, in der Jugendverbandsarbeit und in der Jugendsozialarbeit.

Weiterführende Informationen zu den Angeboten, die im Einzelnen gefördert werden, können den externen Verlinkungen auf der rechten Seite entnommen werden.

Zusehen sind zwei Hände, die sich ein High Five geben. Darunter steht "Gemeinsam MehrWert".

Durch das vom MKJFGFI geförderte Landesprogramm „Gemeinsam MehrWert – vielfältige Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen“ werden Kommunen dabei unterstützt, pädagogische 

Konzepte zur Arbeit mit jungen Geflüchteten zu erstellen bzw. weiterzuentwickeln.

Zum 01.03.2024 startet die zweite Förderphase des Landesprogramms  Wichtig: Auch Kommunen ohne eigenes Jugendamt können an diesem Landesprogramm partizipieren..

Die Schwerpunkte des Landesprogramms „Gemeinsam MehrWert – vielfältige Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen“ sind:

  • Demokratiebildung, Politische Bildung, Wertedialog
  • Sexuelle Bildung & Prävention sexualisierter Gewalt

Darüber hinaus wurde das Thema „Vielfalt – Diversität“ als Querschnittsthema im Programm aufgenommen.

Das Landesprogramm nimmt bewusst nicht nur die jungen geflüchteten Menschen sondern auch die Gesamtgesellschaft in den Fokus, um gesellschaftliche Teilhabe, Mitbestimmung und Wohlbefinden von jungen Geflüchteten als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu unterstützen. Ziel ist es, der Lebenssituation von jungen geflüchteten Menschen, welche mehrfach von existentiellen Unsicherheiten und Diskriminierungen geprägt ist, mit Beziehungsarbeit und Unterstützung – insbesondere im Rahmen von Dialogen - gerecht zu werden. Dabei sollen die jungen geflüchteten Menschen mit ihren vielfältigen Perspektiven und Erfahrungen die Projekte bereichern und mitgestalten.

Das Landesprogramm soll darüber hinaus ein Programm für alle jungen Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren sein, die in NRW beheimatet sind (ganz gleich ob sie Deutsche, in Deutschland geboren oder zugezogene Menschen sind). Es zielt drauf ab für Vielfalt und Zuwanderung zu sensibilisieren und besondere Bedarfe von jungen geflüchteten Menschen zu berücksichtigen.

Maßnahmen der direkten Arbeit mit den jungen Menschen, aber auch Fortbildungs- und Qualifizierungsmaß-nahmen für Fachkräfte sowie Öffentlichkeitsarbeit und Kooperationsmaßnahmen sind ebenfalls förderfähig.

Ferner hat sich gezeigt, dass die Kooperation und Zusammenarbeit aller mit der migrationsbezogenen Arbeit befassten Stellen und Organisationen für die Umsetzung der Projekte vor Ort notwendig ist; daher wurde auch dieser Punkt im Landesprogramm aufgenommen. An der Umsetzung des Programms werden neben den Kommunen, die in der Steuerungsverantwortung sind, freie Träger vor Ort beteiligt sein.

Für die Förderphase 01.03.2024 bis 28.02.2025 wurden Förderrichtlinien erlassen und veröffentlicht, die hier eingesehen werden können.

Weitere Informationen zu Inhalten und zu zuwendungsrechtlichen Fragen erhalten Sie auf den Seiten beiden Landesjugendämter, die als Bewilligungsbehörden das Landesprogramm umsetzen:
 

Landschaftsverband Rheinland
Landschaftsverband Westfalen-Lippe

plusKITA

Um für alle Kinder gerechte Bildungschancen von Anfang zu ermöglichen, erhalten Kindertageseinrichtungen, die in ihrem Umfeld einen hohen Anteil Familien mit erschwerten Startbedingungen haben, eine zusätzliche Förderung. Seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 erhalten diese plusKITAs mindestens 25.000 Euro pro Kalenderjahr. Aktuell gibt es in Nordrhein-Westfalen rund 1.700 plusKITAs.

Bildungsbenachteiligung abbauen

Besonders Kinder aus Elternhäusern mit geringem Einkommen, mit Migrationshintergrund oder aus sogenanntem bildungsfernerem Umfeld haben schlechtere Bildungschancen als andere Kinder. Ursache sind aber nicht geringere Fähigkeiten, sondern schlechtere Startbedingungen und fehlende Förderung und Unterstützung. Wichtigste Zielsetzung der plusKITAS ist daher die Bildungschancen dieser Kinder von Anfang an zu verbessern, indem sie Bildungsbenachteiligungen gezielt abbauen.

Individuelle Förderung ausbauen

Das geschieht durch individuelle Förderung der Potenziale der Kinder, die sich am Alltag ihrer Familien orientiert: Auf diese Besonderheiten abgestimmte pädagogische Konzepte und Handlungsformen, adressatengerechte Elternarbeit und -stärkung, eine feste Ansprechperson für die Einbringung in die lokalen Netzwerkstrukturen-, spezielle Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen etc. sind Aufgaben der plusKITAS, die über die Tätigkeit von Regelkindertageseinrichtungen hinausgehen.

Fördervoraussetzungen

Für diese Aufgaben müssen die plusKITAs die Landesmittel für zusätzliches Personal einsetzen. Der Anteil des Jugendamtes an den Landesmitteln von insgesamt 45 Millionen Euro je Kindergartenjahr ergibt sich aus der Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit SGB-II-Leistungsbezug.

Kindertagespflege

Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot in einer kleinen, überschaubaren Gruppe mit einer festen Bezugsperson (Kindertagespflegeperson) in familiärem Umfeld. Insbesondere für die Betreuung der ganz Kleinen ist Kindertagespflege wegen der Familiennähe und der engen Bindung eine attraktive und flexible Betreuungsform, die auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.

In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen. In Nordrhein-Westfalen ist es auch möglich, dass sich zwei bis drei Kindertagespflegepersonen in einem Verbund (Großtagespflege) zusammenschließen und insgesamt bis zu neun Kinder betreuen. Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine „Erlaubnis zur Kindertagespflege“ des Jugendamtes nötig.

Frühkindliche Bildung ist zentraler Bestandteil der Kindertagespflege

Die Kindertagespflegeperson in Nordrhein-Westfalen sind für die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern qualifiziert, sie verfügen regelmäßig mindestens über eine Qualifikation auf der Grundlage des sogenannten DJI-Curriculums. Sie begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie bieten vielfältige Bildungsmöglichkeiten, die auch die soziale und sprachliche Entwicklung der Kinder ganzheitlich fördern. Sie planen pädagogische Angebote und ermöglichen den Kindern, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. In der Kindertagespflege werden individuelle Unterstützung und Förderung nach den Neigungen und Fähigkeiten des einzelnen Kindes mit gemeinsamer Bildung und Erziehung in der Kleingruppe in besonderer Weise verknüpft.

Kindertagespflege – nicht teurer als der Besuch einer Kindertageseinrichtung

Als Angebot der Kinder- und Jugendhilfe ist die Kindertagespflege für Eltern in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Kindertagespflegeperson erhält vom örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger, das heißt dem Jugendamt, unter anderem ein Entgelt für ihre Betreuungsleistung und die Sachkosten. In Nordrhein-Westfalen dürfen die Kindertagespflegepersonen normalerweise keine Kostenbeiträge von den Eltern verlangen, ausgenommen hiervon kann ein angemessener Beitrag für Mahlzeiten sein.

Betreuungsplatz in der Kindertagespflege – wie finde ich den richtigen?

Im Kindergartenjahr 2023/2024 werden in Nordrhein-Westfalen rund 72.200 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege angeboten. In jedem Jugendamtsbezirk in Nordrhein-Westfalen gibt es mindestens eine Fachberatungs- und Vermittlungsstelle für Kindertagespflege. Wo genau die nächste ist, kann man entweder im KiTa-Portal über die dort alphabetisch aufgelisteten Jugendämter finden oder im direkten Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt-

Handreichung zur Kindertagespflege in NRW – Arbeitshilfe für Fachberatungen

Das Ministerium hat für die örtlichen Fachberatungs- und Vermittlungsstellen sowie die Jugendämter eine Handreichung zur Kindertagespflege in NRW veröffentlicht. Sie wurde gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden, dem Landesverband Kindertagespflege NRW, den Landesjugendämtern und Vertreterinnen und Vertretern aus der Fachberatung erarbeitet. Sie wird regelmäßig aktualisiert. Auf rund 130 Seiten ist viel Aktuelles und Wissenswertes über die Kindertagespflege besonders zu den rechtlichen Rahmenbedingungen zusammengetragen. Die Handreichung ist zugleich Arbeitshilfe und Nachschlagewerk mit zahlreichen Hinweisen zur Rechtsprechung und Beispielen guter Praxis aus nordrhein-westfälischen Jugendämtern.