
Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen stärken
Schwerpunkt einer einmischenden Jugendpolitik ist es, Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten zu bieten, sich an Entscheidungen zu beteiligen
Junge Menschen wollen sich einmischen, mitbestimmen und an der Gestaltung ihrer Lebenswelt teilhaben. Dies zu fördern ist eine zentrale Aufgabe der Politik. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen kann an vielen Orten und in verschiedenen Formen stattfinden: In der Kita oder Schule, in Einrichtungen der Jugendarbeit oder -hilfe, in der Politik, im sozialen Umfeld oder in Unternehmen sowie in eigens dafür geschaffenen Projekten. Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen erfordert eine aktive Partizipation junger Menschen vor Ort, in den Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen.
Die Landesregierung setzt sich in besonderer Weise für eine breite Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen ein. Sie will dafür Sorge tragen, dass
- Kinder und Jugendliche stärker in politische Entscheidungsprozesse auf allen Ebenen einbezogen werden,
- gemeinsam mit den relevanten Einrichtungen und Organisationen etwas dafür getan wird, dass Kinder und Jugendliche bei der Ausgestaltung der Angebote der Jugendarbeit stärker einbezogen und beteiligt werden,
- Ganztagsschulen und ihre Partner ermutigt werden, die im Ganztag angelegten Möglichkeiten zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stärker in die Umsetzung gebracht werden.
Beteiligungsrechte: gesetzlich verankert und verlässlich gefördert
Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen sind in Nordrhein-Westfalen rechtlich festgeschrieben. Bereits im Jahr 2004 wurden im Kinder- und Jugendfördergesetz (3. AG-KJHG) NRW die Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche deutlich erweitert. Es ist u.a. festgelegt, dass junge Menschen an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen angemessen zu beteiligen sind, z.B. mit Blick auf das Wohnumfeld, den Verkehr und die öffentliche Einrichtungen.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt im Rahmen der allgemeinen Zielsetzung die Entfaltung und Neuentwicklung von Partizipationsmöglichkeiten. Dazu werden zum einen die landeszentralen Jugendverbände als Interessenvertreter für Kinder und Jugendliche strukturell gefördert, sowie zum anderen konkrete Einzelprojekte in der Kommune und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Diese Partizipationsprojekte werden aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans (KJFP) des Landes NRW, Position 2.1 „Einmischende Jugendpolitik/Beteiligung/Mitbestimmung“, unterstützt. Hierfür stehen 1,5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.