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Anonyme Spurensicherung

In schwarz sind zwei Fingerabrücke auf weißem Hintergrund dargestellt.

Anonyme Spurensicherung

Anonyme Spurensicherung (ASS) nach sexualisierter Gewalt an Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen

Schutz und Hilfe erhalten Frauen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, bei den mit Landesmitteln geförderten 56 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, zwei Fachberatungsstellen gegen Zwangsheirat aber auch bei den 62 allgemeinen Frauenberatungsstellen und in den 69 Frauenhäusern.

Bei sexualisierter Gewalt geht es weniger um sexuelles Verlangen als vielmehr um die Ausübung von Macht und Kontrolle des Täters über sein Opfer. Unter „sexualisierter Gewalt“ versteht man

  • sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung bis hin zur Vergewaltigung
  • sexuellen Missbrauch an Kindern, aber auch
  • sexuelle Belästigungen und entsprechende Straftaten aus Gruppen heraus.

Erfahrungen von Frauenhilfeeinrichtungen belegen, dass von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen im Anschluss an die Gewalthandlung häufig nicht in der Lage oder bereit sind, die Tat anzuzeigen. Ohne Strafanzeige werden Tatspuren im Regelfall nicht gesichert und stehen damit bei einem zukünftigen Strafverfahren nicht als Beweismittel zur Verfügung. Allein die mündliche Aussage der Opferzeugin ist mangels weiterer Beweismittel für eine Anklageerhebung oft nicht ausreichend. Vor diesem Hintergrund strebt das Land Nordrhein-Westfalen ein bedarfsorientiertes und flächendeckendes System zur anonymen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt (ASS) an, das Betroffenen im Bedarfsfall schnelle Hilfe und Unterstützung ermöglichen soll.

Förderung von Kooperationen zur anonymen Spurensicherung (ASS)

In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit mehr als ca. 30 regional agierende Netzwerke zur ASS, die überwiegend aus Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, Frauenberatungsstellen, Opferschutzeinrichtungen, rechtsmedizinischen Instituten, Klinken und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bestehen. Diese verfolgen einerseits das Ziel, Spuren sexualisierter Gewalt durch Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern oder durch niedergelassene Medizinerinnen oder Mediziner zu dokumentieren und dann anonym gerichtsfest zu sichern. Andererseits ist es aber auch ein Anliegen, den betroffenen Frauen durch ihre Weitervermittlung an eine kompetente Beratungseinrichtung Schutz und Hilfe zu gewähren.

Seit 2015 unterstützt das Land auf Antrag diese regionalen Kooperationen zur ASS in Nordrhein-Westfalen mit Fördermitteln des Landes. Die Förderung verfolgt das Ziel, bereits bestehende Kooperationen in ihrer Arbeit zu unterstützen und Neugründungen von ASS-Netzwerken in bisher nicht versorgten Gebieten zu ermöglichen.

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Standardempfehlungen für eine gerichtsfeste Spurensicherung im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung

Viele Opfer wenden sich im Anschluss an Gewalterlebnisse zur gesundheitlichen Versorgung direkt an Ärztinnen und Ärzte. Insbesondere Kliniken nehmen bei der Versorgung von Menschen mit Gewalterfahrungen eine Schlüsselrolle ein. Die ärztlichen Aufgaben umfassen Diagnostik, Therapie, eine „gerichtsfeste“  Dokumentation und Spurensicherung sowie Beratung zu weiterführenden therapeutischen und psychosozialen Angeboten.

Der „gerichtsfesten“ Dokumentation und Spurensicherung kommt in diesem Zusammenhang große Bedeutung zu. Ein Fehlen dieser Beweismittel kann im Extremfall einen späteren Freispruch des Täters oder der Täterin zur Folge haben und bei der geschädigten Person eine Traumatisierung nach sich ziehen. Daher hat eine „gerichtsfeste“ Dokumentation der Folgen von Gewalt nicht nur aus forensischer Sicht, sondern auch mit Blick auf die Gesundheit des Gewaltopfers einen hohen Stellenwert.

Vor diesem Hintergrund wurden vom Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Düsseldorf mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes „Empfehlungen für Standards zur Gewaltopferuntersuchung, Verletzungsdokumentation und Spurensicherung in Fällen sexualisierter Gewalt bei Frauen und jugendlichen Mädchen" entwickelt. Diese Standards ermöglichen Ärztinnen und Ärzten, die mit der anonymen Spurensicherung betraut sind, landesweit eine einheitliche und beweissichere Arbeit.

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Standardempfehlungen zur Umsetzung der Anonymen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt

Da mit der erlittenen sexualisierten Gewalt oftmals eine erhebliche Traumatisierung einhergeht, ist ein sensibler Umgang mit den betroffenen Frauen und Mädchen von ganz besonderer Bedeutung. Viele Betroffene brauchen Zeit für ihre psychische Stabilisierung und haben Angst, noch einmal mit dem Erlebten konfrontiert zu werden. Es ist daher wichtig, den Betroffenen mit viel Verständnis und Ruhe zu begegnen.  

Die nachfolgenden „Empfehlungen für Standards zur Umsetzung der Anonymen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt an Frauen und Mädchen (ASS) in Nordrhein-Westfalen – für Kliniken und Arztpraxen, für die nachgehende Betreuung und für die Öffentlichkeitsarbeit“ sollen dazu beitragen, den Umgang mit den Opfern zu verbessern und die Arbeit mit dem Thema ASS zu optimieren. Das Konzept wurde von der temporären Landeskoordinierungsstelle ASS NRW mit Landesmitteln erstellt. Es ist in mehrere Handlungskomplexe aufgegliedert und richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen.

Die Empfehlungen für Kliniken und Arztpraxen stellen eine sinnvolle Ergänzung zu den o.g. Standardempfehlungen für eine gerichtsfeste Spurensicherung im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung dar. Sie skizzieren die Rahmenbedingungen für das Gespräch und die Untersuchung der Betroffenen. Außerdem enthalten sie Hinweise für eine sensible Ansprache und opfergerechte Betreuung sowie für eine zielgerichtete Weitervermittlung der Betroffenen an örtliche Hilfeeinrichtungen.

Die Empfehlungen für die nachgehende Betreuung (Seiten 22 bis 30) richten sich an Mitarbeiterinnen von Frauenhilfeeinrichtungen. Die Ausführungen sollen dazu beitragen, die Beschäftigten in der konkreten Beratungssituation zu unterstützen.

Die Empfehlungen für die Öffentlichkeitsarbeit (Seiten 31 bis 50) geben Anregungen im Hinblick auf die Verbreitung von Informationsmaterialien zur ASS und bilden exemplarisch einige Beispiele guter Praxis aus der regionalen Öffentlichkeitsarbeit ab. Die Ausführungen richten sich sowohl an betroffene Opfer als auch an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie die allgemeine Öffentlichkeit.

Darüber hinaus befinden sich im Anhang  unter anderem eine Checkliste zum Aufbau eines ASS-Modells (Seiten 52 bis 55) sowie eine Tabelle über die bekannten ASS-Modelle in Nordrhein-Westfalen mit entsprechenden Kontaktdaten (Seiten 56 bis 63).

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