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Landesregierung fördert den Ausbau der Kindertagesbetreuung mit 115 Millionen Euro jährlich

Frau Ministerin Paul schaut in die Kamera uns lächelt. Der Oberkörper ist nur angeschnitten zu sehen. Der Hintergrund der Wand ist grün und beige.

Landesregierung fördert den Ausbau der Kindertagesbetreuung mit 115 Millionen Euro jährlich

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt die frühkindliche Bildung in den Mittelpunkt ihrer Politik und stärkt den Ausbau der Kindertagesbetreuung. Mit jährlich 115 Millionen Euro fördert sie die Investitionen in den Neubau, den Erhalt und die Ausstattung in der Kindertagesbetreuug

20.02.2024

Für den Ausbau der Kindertagesbetreuung in NRW setzt die Landesregierung auch weiterhin auf ein landeseigenes Förderprogramm. Hierfür hat sie in dieser Woche eine neue Förderrichtlinie erlassen, auf deren Grundlage die Kindertagesbetreuung weiter ausgebaut werden kann. Insgesamt werden hierfür jährlich 115 Millionen Euro bereitgestellt. 

Die Förderrichtlinie „Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung“ tritt zum 1. März 2024 in Kraft und schafft die notwendige Grundlage für den Ausbau der Kindertagesbetreuung zunächst bis Ende 2026. Die Träger der Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflegepersonen können ab dem 1. März 2024 entsprechende Anträge stellen.

Kinder- und Jugendministerin Josefine Paul: „Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist und bleibt ein Kernliegen dieser Landesregierung. Mit der Fortführung der landeseigenen Förderung geben wir dem System der Kindertagesbetreuung die notwendige Sicherheit, um Plätze zu erhalten und neue Plätze zu schaffen. Den inflationsbedingten gestiegenen Baukosten treten wir mit angepassten Fördersätzen entgegen, um das System der Kindertagesbetreuung zielgerecht zu unterstützen.“

Im Rahmen der neuen Investitionsrichtlinie werden die zugrundeliegenden Fördersätze im Schnitt um ca. 14,5 Prozent im Vergleich zu den bisherigen Fördersätzen angehoben. Zudem wird zukünftig auf eine Unterscheidung des Verwaltungsverfahrens zur Schaffung von Plätzen für Kinder unter und über 3 Jahren verzichtet. Dies führt zu einer nicht unerheblichen Bürokratieentlastung bei den Trägern und Jugendämtern. Erstmalig besteht im Rahmen der neuen Investitionsrichtlinie auch die Fördermöglichkeit für inklusive Plätze, um den besonderen Bedarfen von Kindern mit oder mit drohenden Behinderungen gerecht werden zu können.

Um die Kitalandschaft finanziell weiter zu entlasten, hat die Landesregierung mit dem Haushalt 2024 zudem eine Überbrückungshilfe von 100 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Die entsprechenden Gelder wurden bereits vollständig an die Jugendämter ausgezahlt. Die Jugendämter sind verpflichtet das Geld an die nach § 38 KiBiz geförderten freien Träger der Kindertageseinrichtungen weiterzuleiten. Genauere Auskünfte zu Auszahlungszeitpunkten können die Träger der Kindertageseinrichtungen beim örtlichen Jugendamt erfragen.