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Land stellt 808 Millionen Euro für die Kommunen zur Unterbringung und Versorgung Schutzsuchender zur Verfügung

Ministerin Josefine Paul steht vor einer blauen Pressewand und schaut mit einem leichten Lächeln in die Kamera. Der Oberkörper steht leicht schräg nach rechts.

Land stellt 808 Millionen Euro für die Kommunen zur Unterbringung und Versorgung Schutzsuchender zur Verfügung

Ministerpräsident Hendrik Wüst hat sich am 28. September 2023 mit der Ministerin für Flucht und Integration Josefine Paul, Kommunalministerin Ina Scharrenbach sowie Minister und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski gemeinsam mit den Präsidenten und Hauptgeschäftsführern der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen über die drängenden Fragen der Migrationspolitik ausgetauscht, sich im Rahmen eines Eckpunktepapiers auf ein gemeinsames Vorgehen zur Unterbringung und Versorgung Geflüchteter verständigt und gleichzeitig Forderungen an den Bund gerichtet.

30.10.2023

In diesem Rahmen sagte das Land zu, weitere Mittel für Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden für die Kommunen bereitzustellen.
 
Nachdem der Landtag den notwendigen Beschluss gefasst hat, werden 808 Millionen Euro für die Kommunen zur Verfügung gestellt. Dies hatte das Landeskabinett zuvor beschlossen. Die Summe setzt sich zusammen aus 215 Millionen Euro Bundesmitteln, die das Land den Kommunen bereitstellt. Darunter 100 Millionen Euro, die entsprechend dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. Mai 2023 dem MHKBD zur Digitalisierung der kommunalen Ausländerbehörden zur Verfügung gestellt werden. Weitere 593 Millionen Euro werden aus dem Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine“ ausgezahlt, um beim Aufbau kommunaler Unterbringungskapazitäten zu unterstützen.
 
Josefine Paul, Ministerin für Flucht und Integration: „Ich bin froh, dass wir uns zu unserer gemeinsamen Verantwortung bekennen, die Unterbringung von Menschen, die bei uns Schutz vor Krieg, Terror und Verfolgung suchen, zu bewältigen. Wir alle, also Bund, Land und Kommunen, müssen an einem Strang ziehen und das tun, was jetzt nötig ist. Die zusätzlich bereitgestellten Mittel der Landesregierung für die Kommunen werden dazu einen Beitrag leisten. Das Land sorgt zusätzlich mit dem weiteren Ausbau der Landeskapazitäten dafür, dass die Registrierung, medizinische Untersuchung und die Asylantragsstellung beim BAMF in einem geordneten Verfahren durchgeführt werden. Damit und in seiner Pufferfunktion unterstützt das Land die Kommunen.“
 
Die Landesregierung sowie die kommunalen Spitzenverbände hatten zuvor vereinbart, den engen Austausch fortzusetzen und weiter darauf hinzuwirken, dass die Bundesregierung den getroffenen Verabredungen nachkommt und somit einen Beitrag zur Entlastung der Kommunen leistet. Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände fordern zudem den Bund auf, ab dem Jahr 2024 ein atmendes und auskömmliches Finanzierungssystem für die Unterbringung, Versorgung und Integration Geflüchteter einzurichten.
Die Verteilung der Mittel an die Kommunen finden Sie hier.