
© pixabay
Einführung der elektronischen E-Rechnung ab dem 01.04.2020
Als Leistungserbringer für öffentliche Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen haben Sie, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, ab dem 01.04.2020 die Möglichkeit E-Rechnungen zu stellen.
Dazu wird Ihnen ein zentrales Rechnungseingangsportal bereitgestellt, das die elektronische Annahme, Prüfung und korrekte Weiterleitung der E-Rechnungen für die Behörden der Landesverwaltung übernimmt. In diesem Zusammenhang ist es von besonderer Bedeutung die sog. Leitweg-ID des MKFFI zu kennen.
Die Leitweg-ID des MKFFI lautet: 05111-07001-96
Für Rechnungssteller, die E-Rechnungen an das MKFFI senden möchten, sind Information zur Einführung der E-Rechnung gebündelt auf der Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen zusammengestellt worden.