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Unterhalt

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende betreuen ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Fallen Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils aus, verschärft sich die Situation. In dieser besonderen Lebenssituation hilft der Unterhaltsvorschuss.

Sie erhalten Unterhaltsvorschuss, wenn Sie Ihr Kind alleine erziehen und vom anderen Elternteil für das Kind keinen oder einen zu geringen Unterhalt bekommen. Das tägliche Leben Ihres Kindes muss seinen Schwerpunkt eindeutig in Ihrem Haushalt haben.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt. Das Kindergeld wird hiervon abgezogen. So ergeben sich zurzeit folgende Beträge:

•    für Kinder von bis zu 5 Jahren EUR 230 pro Monat
•    für Kinder von 6 bis 11 Jahren EUR 301 pro Monat
•    für Kinder von 12 bis 17 Jahren EUR 395 pro Monat


Bei einem Kind von 12 bis 17 Jahren muss zusätzlich eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

1.    Ihr Kind ist nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen oder
2.    Sie erhalten SGB II-Leistungen und haben ohne Kindergeld mindestens 600,00 Euro brutto monatlich zur Verfügung.


Wenn Sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen möchten, wenden Sie sich an das Jugendamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Kreises.