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Kindertagespflege

Kindertagespflege

Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot in einer kleinen, überschaubaren Gruppe mit einer festen Bezugsperson (Kindertagespflegeperson) in familiärem Umfeld. Insbesondere für die Betreuung der ganz Kleinen ist Kindertagespflege wegen der Familiennähe und der engen Bindung eine attraktive und flexible Betreuungsform, die auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.

In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen. In Nordrhein-Westfalen ist es auch möglich, dass sich zwei bis drei Kindertagespflegepersonen in einem Verbund (Großtagespflege) zusammenschließen und insgesamt bis zu neun Kinder betreuen. Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine „Erlaubnis zur Kindertagespflege“ des Jugendamtes nötig.

Frühkindliche Bildung ist zentraler Bestandteil der Kindertagespflege

Die Kindertagespflegeperson in Nordrhein-Westfalen sind für die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern qualifiziert, sie verfügen regelmäßig mindestens über eine Qualifikation auf der Grundlage des sogenannten DJI-Curriculums. Sie begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie bieten vielfältige Bildungsmöglichkeiten, die auch die soziale und sprachliche Entwicklung der Kinder ganzheitlich fördern. Sie planen pädagogische Angebote und ermöglichen den Kindern, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. In der Kindertagespflege werden individuelle Unterstützung und Förderung nach den Neigungen und Fähigkeiten des einzelnen Kindes mit gemeinsamer Bildung und Erziehung in der Kleingruppe in besonderer Weise verknüpft.

Kindertagespflege – nicht teurer als der Besuch einer Kindertageseinrichtung

Als Angebot der Kinder- und Jugendhilfe ist die Kindertagespflege für Eltern in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Kindertagespflegeperson erhält vom örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger, das heißt dem Jugendamt, unter anderem ein Entgelt für ihre Betreuungsleistung und die Sachkosten. In Nordrhein-Westfalen dürfen die Kindertagespflegepersonen normalerweise keine Kostenbeiträge von den Eltern verlangen, ausgenommen hiervon kann ein angemessener Beitrag für Mahlzeiten sein.

Betreuungsplatz in der Kindertagespflege – wie finde ich den richtigen?

Im Kindergartenjahr 2023/2024 werden in Nordrhein-Westfalen rund 72.200 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege angeboten. In jedem Jugendamtsbezirk in Nordrhein-Westfalen gibt es mindestens eine Fachberatungs- und Vermittlungsstelle für Kindertagespflege. Wo genau die nächste ist, kann man entweder im KiTa-Portal über die dort alphabetisch aufgelisteten Jugendämter finden oder im direkten Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt-

Handreichung zur Kindertagespflege in NRW – Arbeitshilfe für Fachberatungen

Das Ministerium hat für die örtlichen Fachberatungs- und Vermittlungsstellen sowie die Jugendämter eine Handreichung zur Kindertagespflege in NRW veröffentlicht. Sie wurde gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden, dem Landesverband Kindertagespflege NRW, den Landesjugendämtern und Vertreterinnen und Vertretern aus der Fachberatung erarbeitet. Sie wird regelmäßig aktualisiert. Auf rund 130 Seiten ist viel Aktuelles und Wissenswertes über die Kindertagespflege besonders zu den rechtlichen Rahmenbedingungen zusammengetragen. Die Handreichung ist zugleich Arbeitshilfe und Nachschlagewerk mit zahlreichen Hinweisen zur Rechtsprechung und Beispielen guter Praxis aus nordrhein-westfälischen Jugendämtern.

Kindertagesbetreuung – Themenbild

Anmeldung der Jugendämter für U3- und Ü3-Plätze

Landesregierung setzt auf frühe Förderung von Anfang an

Frühkindliche Bildung hat einen hohen gesellschaftspolitischen Stellenwert. Schon in der frühen Kindheit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Entwicklung von Kindern gelegt. Ziel der Landesregierung ist es, allen Kindern von klein auf bestmögliche Bildungschancen zu eröffnen. Die Kindertagesbetreuung leistet dazu einen wesentlichen Beitrag.

Schon in der frühen Kindheit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Entwicklung von Kindern gelegt. Der frühe Zugang zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung eröffnet Chancen für eine bestmögliche Zukunft unserer Kinder. Qualitativ gute und verlässliche Kinderbetreuungsangebote unterstützen und erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der bedarfsgerechte Ausbau der Betreuungsplätze und die Verbesserung der Qualität der frühen Bildung sind deshalb zwei eng zusammenhängende Schwerpunkte des Ministeriums.

Nach den Meldungen der Jugendämter sind im Vergleich zum Vorjahr die Plätze sowohl in den Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege gestiegen. Für das Kindergartenjahr 2023/2024 wurden insgesamt 220.618 Plätze für unterdreijährige Kinder angemeldet, davon 152.124 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und 68.494 in Kindertagespflege. Für die überdreijährigen Kinder stehen insgesamt 540.001 Betreuungsplätze zur Verfügung. Davon entfallen 536.313 Plätze auf Kindertageseinrichtungen und 3.688 auf Kindertagespflege.

Die Landesregierung wird den Ausbau der Kindertagesbetreuung auch weiterhin dauerhaft unterstützen und in die Qualität der frühkindlichen Bildung investieren.

KiTa-Portal

Eltern und Familien, Jugendämtern und Trägern sowie Fachkräften und Fachberatungen bietet das KiTa-Portal einen leichten Zugang zu den für sie wichtigen Informationen und Angeboten. So hilft der KiTa-Finder NRW Eltern mit wenigen Klicks bei der Suche nach einem passenden Betreuungsangebot für ihr Kind. Fachkräfte finden über das onlineportal KiTa-Stellen NRW ein breites Angebot an offenen Stellen in Kindertagesstätten und Familienzentren. Jugendämter und Träger können dort ihre offenen Stellen einstellen und finden für sie wichtige Informationen und Verfahrensunterlagen.