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Kinder

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Kinder und Jugendliche durch Erziehung und Bildung befähigen, sich selbst zu schützen

Während der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz junge Menschen durch Gesetze schützen will, zielt der erzieherische Kinder- und Jugendschutz darauf ab, Kinder und Jugendliche zu befähigen, mit sich selbst und mit anderen verantwortlich umgehen zu können.

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz findet nicht auf der Ebene von Verbotsregelungen statt. Vielmehr hat diese Form des Kinder- und Jugendschutzes das Ziel, junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen. Er soll auch die Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen (vgl. § 14 SGB VIII). Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist also in erster Linie auf pädagogisches Wirken hin ausgerichtet.

Landesstelle für den Kinder- und Jugendschutz NRW

Zur Entwicklung von Handlungskonzepten zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz ist eine Landesstelle eingerichtet worden. Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.V. (AJS) hat eine Auskunftsstelle, an die telefonisch oder per E-Mail Fragen, Anregungen oder Beschwerden zum Thema Kinder- und Jugendschutz gerichtet werden können. Besorgte Eltern, verunsicherte Pädagoginnen oder Pädagogen sowie Kinder und Jugendliche können sich hier Rat, zu allen Fragen rund um den Kinder- und Jugendschutz einholen.
Die AJS bietet dabei kontinuierlich aktuelle Informationen und Angebote, insbesondere zu den Themenbereichen des Kinder- und Jugendschutzes, wie zum Beispiel
  • Jugendschutzgesetz,
  • Jugendmedienschutz,
  • Medienpädagogik,
  • Jugendkriminalität und Gewaltprävention,
  • Prävention gegen sexuelle Gewalt,
  • Suchtprävention sowie
  • sogenannte Sekten und Psychogruppen.

Kontakt

Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS NRW) ist ein landesweit tätiger freier Träger der Jugendhilfe, der die Informationstätigkeit zum Kinder- und Jugendschutz zur Aufgabe hat. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der AJS. Darüber hinaus bietet sie eine Telefonhotline an. Unter der Rufnummer 0221 921392-33 gibt es Informationen rund um den Kinder- und Jugendschutz.

Schutz und Prävention

Frühe Prävention kann Schaden abwenden

Eine besondere Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist die Vorbeugung, der Schutz und die Hilfe für Kinder, Jugendliche und für deren Familien. Insbesondere Kinder mit einem problematischen sozialen Umfeld haben häufig weniger Chancen als andere. Frühes Erkennen und Eingreifen kann die Entwicklung positiv beeinflussen.

Zeichnet sich aufgrund einer belastenden sozialen Umgebung eine ungünstige Kindesentwicklung ab, ist es besonders wichtig, schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Entwicklung präventive Maßnahmen zu ergreifen. Diese müssen sich gezielt an die Kinder und Jugendlichen und deren Familien wenden, bei denen sich bestimmte Risikofaktoren anhäufen. Dies eröffnet die Chance, Gefährdungspotenziale so rechtzeitig zu erkennen und anzugehen, dass schwerwiegende Verhaltensauffälligkeiten bei den Kindern vermieden oder jedenfalls abgeschwächt werden können. Das ist eine Aufgabe, die von der Kinder- und Jugendhilfe gemeistert werden muss. Sie kann jedoch nur gelingen, wenn alle beteiligten gesellschaftlichen Kräfte (wie beispielsweise Jugendämter, Schulen, Polizei, Justiz, Kirchen, Vereine etc.) miteinander kooperieren und versuchen, diesen Prozess gemeinsam zu unterstützen. Prävention und das System der Frühen Hilfen stellen einen Kernbereich in dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz dar.

Schutz in konkreten Gefahrensituationen

Daneben ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen eine weitere Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Das „Wächteramt des Staates“ greift immer dann, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen vorliegen. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn Kinder oder Jugendliche vernachlässigt und körperlich oder sexuell misshandelt werden. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese anzubieten. Daneben hat der Bundesgesetzgeber den Jugendämtern die Berechtigung, aber auch die Verpflichtung auferlegt, Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes die Inobhutnahme erfordert. Der besondere Schutzauftrag des Jugendamtes ist in § 8a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII in der Fassung vom 23.09.2005) neu aufgenommen worden.

Um Gefahren für das Wohl von Kindern und Jugendlichen bereits im Vorfeld abwenden zu können, ist die Früherkennung von Anhaltspunkten für eine mögliche Kindesvernachlässsigung besonders wichtig. Die Broschüre Kindesvernachlässigung. Erkennen – Beurteilen – Handeln (PDF, 1,6 MB) bietet hier praxisbezogene Informationen zur frühzeitigen Erkennung von Kindern in Risikolagen.

Unterstützung durch Erziehungshilfen

Zur Durchführung erforderlicher erzieherischer Hilfen sind vorrangig die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor Ort zuständig. Das sind in Nordrhein-Westfalen die 186 Jugendämter. Hilfe zur Erziehung wird von den Jugendämtern und den Trägern der freien Jugendhilfe insbesondere durch Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Bereitstellung eines Erziehungsbeistandes bzw. eines Betreuungshelfers, sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und durch intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung geleistet.

Sprachförderung

Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung

Ein wichtiges Anliegen der frühen Bildungsförderung ist die Entfaltung der Sprachkompetenzen bei den Jüngsten. Die alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung leistet dazu einen wesentlichen Beitrag.

Sprache ist eine der wichtigsten Schlüsselkompetenzen für die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und den Bildungserfolg. Die Förderung der sprachlichen Bildung und die kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation der sprachlichen Entwicklung des Kindes stellt daher eine zentrale Bildungsaufgabe im pädagogischen Alltag der Kindertageseinrichtungen dar.

Besonders für Kinder im Elementarbereich, die noch am Anfang ihrer Sprachentwicklung stehen oder für Kinder, die mehrsprachig aufwachsen, ist die Bildung und Unterstützung sprachlicher Kompetenzen von ausschlaggebender Bedeutung. Sichere Kenntnisse in der deutschen Sprache und eine gute Sprachfähigkeit sind für Kinder eine grundlegende Voraussetzung für den späteren Erfolg in Schule und Beruf.

Die in den letzten Jahren gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Praxiserfahrungen zeigen die Notwendigkeit auf, Maßnahmen zur Feststellung und Förderung von kindlichen Sprachkompetenzen weiter zu entwickeln.

Sprachbildung und Sprachstandsfeststellung

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist die Weiterentwicklung der Sprachförderung und Sprachstandserfassung in NRW. So hat der Gesetzgeber das zum 1. August 2014 in Kraft tretende KiBiz-Änderungsgesetz beschlossen. Das geänderte Kinderbildungsgesetz sieht vor, die Sprachstandsfeststellung sowie das Verfahren Delfin 4 für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, durch eine alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung abzulösen.

Alltagsintegrierte Sprachbildung

Künftig wird eine Sprachbildung angestrebt, die integriert im pädagogischen Alltag stattfindet und alle Kinder der Einrichtungen von Beginn an erreicht. Eine alltagsintegrierte Sprachbildung orientiert sich an der Lebenserfahrung, den Interessen und Ressourcen der Kinder und greift handlungsrelevante Sprachanlässe des pädagogischen Alltags auf. Sie wird sowohl von den pädagogischen Fachkräften in den Einrichtungen als auch von den Eltern und weiteren Bezugspersonen der Kinder gestaltet und umgesetzt.

Entwicklungs- und prozessbegleitende Beobachtungen

Eine alltagsintegrierte Sprachbildung berücksichtigt die individuelle Sprachentwicklung von Beginn an. Daher sollen die kindlichen Sprachkompetenzen künftig entwicklungs- und prozessbegleitend beobachtet werden. Punktuelle Messungen in Form von Test- oder Screening-Verfahren sind nur unzureichend geeignet, da sie den Verlauf der Sprachentwicklung nicht in angemessener Weise berücksichtigen.

Zur entwicklungs- und prozessbegleitenden Beobachtung stehen unterschiedliche Beobachtungsverfahren zur Auswahl, von denen eines verbindlich eingesetzt werden soll. Aus den Beobachtungsergebnissen leitet sich die Förderstrategie für das einzelne Kind ab. Kinder, die eine verstärkte Unterstützung benötigen, werden häufiger gezielt in sprachanregende Situationen eingebunden.

Das Land beabsichtigt, auch weiterhin jährlich 25 Millionen Euro für die zusätzliche Sprachförderung zur Verfügung zu stellen. Finanziert werden sollen pädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen, in denen ein hoher Anteil an Kindern mit verstärktem Unterstützungsbedarf die Einrichtungen besuchen.

Die Broschüre zum Beobachtungsverfahren Alltagsintegrierte Sprachbildung im Elementarbereich – Grundlagen für Nordrhein-Westfalen können Sie downloaden.

Information und Qualifizierung für Fachkräfte

Die Umsetzung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung in Nordrhein-Westfalen wird begleitet durch eine umfassende Qualifizierungsinitiative des Landes.

In einem ersten Schritt wurden im Herbst 2014 im Rahmen von neun regional auf Nordrhein-Westfalen verteilten Fachinformationsveranstaltungen alle Leitungen von Kindertageseinrichtungen umfassend über die Umsetzung der Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung in den Kindertageseinrichtungen informiert. Insgesamt haben über 8.600 Leitungskräfte und Trägervertreterinnen und -vertreter hieran teilgenommen. Die Dokumentation der Veranstaltungen können Sie unter www.kita.nrw.de downloaden. Darüber hinaus wurde zu Beginn des Kindergartenjahres 2014/2015 allen Kindertageseinrichtungen ein Starterpaket inklusive der zur Auswahl stehenden Beobachtungsbögen zugesandt. Des Weiteren werden seit Sommer 2014 bis einschließlich November 2015 insgesamt 200 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für die Fortbildungen im Elementarbereich in der alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung qualifiziert und zertifiziert.

Das Land gewährt auf der Grundlage der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs des Landes Nordrhein-Westfalen" vom 8. Juli 2015 ab sofort auf Antrag Zuschüsse zu Fortbildungsmaßnahmen im Bereich "Sprache" für pädagogische Kräfte in Kitas und Kindertagespflege, die von den zertifizierten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren durchgeführt werden. Gefördert werden vor allem mehrtägige Teamqualifizierungen sowie andere Fortbildungsformate.

Informationen über das Antragsverfahren, über die Zuwendungshöhe und über Antragsvoraussetzungen sowie weitere Informationen zur Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung in NRW erhalten Sie unter www.kita.nrw.de. Hier erhalten Sie auch ein Merkblatt zur Richtlinie sowie eine FAQ zu allgemeinen Fragen der Sprachförderung, die fortlaufend aktualisiert und ergänzt werden.

Informationen über die bundesweit größte Sprach- und Lesefördermaßnahme für Kleinkinder, "Lesestart – Die Lese-Initiative für Deutschland", finden Sie unter www.lesestart.de.

Bildungsvereinbarung

In den ersten Jahren der frühen Kindheit werden die Grundlagen für die weitere Entwicklung von Kindern gelegt

Kinder lernen in den frühen Lebensjahren ganzheitlich: Wahrnehmung und Tätigkeiten gehen stets Hand in Hand. Die angemessene Form, in der sie sich ihre Welt aneignen, ist die eines experimentierenden und forschenden Lernens, das deshalb als leitendes Prinzip allen Bildungsangeboten und -bereichen zugrunde zu legen ist.

Bildung beginnt mit der Geburt und mündet in lebenslanges Lernen. Diese insbesondere auch von der Wissenschaft getragene Erkenntnis hat in erheblichem Maße dazu beigetragen, dass in den vergangenen Jahren Bedeutung und Stellenwert der frühkindlichen Bildung deutlich zugenommen haben. In der frühen Kindheit werden die Grundlagen für die weitere Entwicklung von Kindern gelegt. Die Gesundheits- und Bildungschancen von Kindern verbessern sich, wenn Kinder in einem gesunden Umfeld aufwachsen und ihr soziales, physisches und psychisches Wohlbefinden gestärkt wird.

In der Kindertagesbetreuung ist neben der Erziehung und Betreuung von Kindern die frühkindliche Bildung eine weitere zentrale Aufgabe. Dies ist in dem stufenweise überarbeiteten Kinderbildungsgesetz (KiBiz) noch einmal ausdrücklich formuliert und konkretisiert worden. Die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Kirchen, die beiden Landesjugendämter und das Ministerium haben sich auf der Grundlage von § 26 Absatz 3 KiBiz und in bewährter Tradition der 2003 geschlossenen Bildungsvereinbarung nunmehr auf eine neue Bildungsvereinbarung verständigt, die diesen ganzheitlichen Zusammenhang der Trias "Bildung – Erziehung – Betreuung" in den Blick nimmt.

Konzeptionelle Grundlagen dieser Bildungsvereinbarung vom 30.04.2015 stellen das vom Kind ausgehende und im KiBiz verankerte Bildungsverständnis sowie die "Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich" dar, die wesentliche pädagogische Grundprinzipien frühkindlicher Bildung, wie z. B. die Anerkennung der Selbstbildungspotentiale der Kinder, die Förderung selbstbestimmter Lernprozesse und die Bedeutung des Partizipationsgedankens unterstreichen.

Die Bildungsvereinbarung NRW vom 30.04.2015 (PDF, 27,4 KB) können Sie downloaden.

Bildungsförderung

Bildungsgrundsätze für gemeinsames Bildungs- und Erziehungsverständnis

Die Landesregierung will die Bildungsförderung für Kinder verbessern und die unterschiedlichen Aufträge von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen enger miteinander verzahnen. Zu diesem Zweck sind gemeinsame Bildungsgrundsätze erarbeitet und erprobt worden.

Die Bildungsgrundsätze sollen dazu beitragen, ein gemeinsames Bildungs- und Erziehungsverständnis im Elementar- und Primarbereich zu entwickeln. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit zwischen Erzieherinnen und Erziehern in den Kindertagesstätten und Lehrkräften in den Grundschulen verbessert werden.

Bildungsgrundsätze erarbeitet und in der Praxis erprobt

Der Entwurf der "Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen" wurde in einem 18-monatigen Dialogprozess gemeinsam erarbeitet. Im Einvernehmen mit den sechs Wohlfahrtsverbänden, den Kirchen, den kommunalen Spitzenverbänden sowie Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft wurden sie bis Ende 2011 in der Praxis erprobt. Unter wissenschaftlicher Begleitung haben Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Primarbereich in 66 regionalen Netzwerken die neuen Bildungsgrundsätze in der Praxis getestet. Den von der wissenschaftlichen Begleitung erstellten Bericht finden Sie hier zum Download (PDF, 2,35 MB).
  • Weitere Informationen zur Bildungsvereinbarung 2015 finden Sie hier.
  • Die überarbeiteten Bildungsgrundsätze NRW finden Sie hier.

Frühe Bildung

Bildung ist der Schlüssel zu einem guten Leben

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bildungschancen für alle Kinder zu verbessern. Dies erfordert eine Sicherung und Verbesserung der Qualität der pädagogischen Arbeit in der Kindertagesbetreuung in allen Bildungsbereichen und insbesondere im Bereich der Sprache.

Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern

Zwischenbericht 2016 von Bund und Ländern und Erklärung der Bund-Länder-Konferenz

Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat im Rahmen der Bund-Länder-Konferenz am 6. November 2014 das Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ verabschiedet und sich mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf einen gestuften und auf längere Zeit angelegten Prozess zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände verständigt. Ziel ist, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu sichern und weiterzuentwickeln.

Im Rahmen des Communiqués haben Bund und Länder vereinbart, bis Ende 2016 einen ersten Zwischenbericht vorzulegen, der den Stand der Umsetzung der Ziele widergibt. Seit Dezember 2014 hat die mit dem Communiqué eingesetzte Bund-Länder-AG „Frühe Bildung“ (Vertretungen des BMFSFJ, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände) unter Beteiligung von Verbänden und Organisationen an der Umsetzung des Communiqués gearbeitet und den Entwurf des Bund-Länder-Zwischenberichtes erarbeitet. Der Bericht benennt Handlungsbedarfe und Handlungsziele für die unterschiedlichen Dimensionen von Qualität, enthält Kostenabschätzungen und zeigt Finanzierungsgrundlagen und -wege auf. Er stellt damit eine gute Grundlage für den weiteren Entwicklungsprozess dar.

Der Zwischenbericht wurde am 15. November 2016 im Rahmen einer weiteren Bund-Länder-Konferenz in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. In der Konferenz wurde zudem eine begleitende Erklärung verabschiedet, mit der Bund und Länder ihre Position zum Zwischenbericht und zur weiteren Umsetzung verdeutlichen.

Mit der Erklärung wird die Bund-Länder-Arbeitsgruppe gebeten, einen Vorschlag zur weiteren Ausgestaltung des Qualitätsentwicklungsprozesses und zur finanziellen Sicherung vorzulegen.

Nordrhein-Westfalen ist an dem Qualitätsentwicklungsprozess aktiv beteiligt und wird sich auch in den weiteren Prozess gestaltend einbringen. Weitere Informationen zum Zwischenbericht finden Sie hier.

Frühe Bildung

Bildung beginnt mit der Geburt und mündet in lebenslanges Lernen. Kinder sind von Geburt an neugierige und denkende Wesen. Sie sind von Anfang an mit Kompetenzen ausgestattet und erforschen aktiv ihre Umwelt. Sie machen sich schon früh Gedanken über das, was sie sehen und wollen sich einbringen. Sie brauchen eine ansprechende und anregungsreiche Umgebung, die sie herausfordert, ihre Selbstbildungspotenziale bestmöglich einzusetzen und weiterzuentwickeln. Auf diesem Entwicklungsweg brauchen sie die beziehungsvolle Unterstützung von Erwachsenen, die sie einfühlsam begleiten. Bindung und Bildung sind untrennbar miteinander verbunden.

In der Kindertagesbetreuung ist, neben der Erziehung und Betreuung von Kindern, die frühkindliche Bildung eine zentrale Aufgabe. Dies ist im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und der Bildungsvereinbarung NRW vom 30.04.2015 ausdrücklich formuliert. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind die ersten außerfamiliären Lebensräume, die die frühkindliche Bildung in der Familie ergänzen und unterstützen. Sie werden heute als unentbehrlicher Teil des öffentlichen Bildungswesens verstanden und sind als Orte für frühkindliche Bildung aus dem Leben von jungen Familien nicht mehr weg zu denken. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag, Kinder in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit individuell, ganzheitlich und stärkenorientiert herauszufordern und zu fördern. Der Schwerpunkt liegt dabei in der frühzeitigen Stärkung individueller Kompetenzen und Lerndispositionen, der Erweiterung, Unterstützung und Herausforderung des kindlichen Forscherdrangs, in der Werteerziehung, in der Förderung, das Lernen zu lernen und in der Aneignung der Welt in sozialen Kontakten, sowie in der Sprachförderung. Sprache zählt zu den wichtigsten Schlüsselkompetenzen für die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und für eine erfolgreiche individuelle Lebensbiografie.

Um Kinder bestmöglich fördern zu können, sind gemeinsame Bildungsgrundsätze „Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an – Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen“ erarbeitet worden. Die Bildungsgrundsätze sollen dazu beitragen, ein gemeinsames Bildungs- und Erziehungsverständnis in der Kindertagesbetreuung und in Schulen des Primarbereichs zu entwickeln. Sie bieten Anregungen und Orientierung für pädagogisches Handeln und bilden die Grundlage für institutionsübergreifende Kooperationen bei der Begleitung der Bildungsbiografie von Kindern. Im Mittelpunkt stehen dabei Kinder mit ihrer Individualität, ihrer Heterogenität und ihrer Freude und Neugierde, die Welt zu entdecken und zu erforschen. Den Bildungsgrundsätzen liegt ein Bildungsverständnis zugrunde, das die individuellen Bedürfnisse und Kompetenzen der Kinder in den Blick nimmt und stärkenorientiert zum Ausgang pädagogischen Handelns macht. Der Ausbau der Betreuungsplätze für unterdreijährige Kinder und die Förderung der frühkindlichen Bildung sind mit steigenden Anforderungen an die Elementarpädagogik verbunden und erfordern entsprechend qualifiziertes Personal (Personalverordnung). Die pädagogischen Kräfte in der Kindertagesbetreuung benötigen für die professionelle und kontinuierliche Umsetzung dieses Bildungs,- Erziehungs- und Betreuungsauftrags qualifizierte Fortbildungen.

Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege leisten mit der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des Kindes und zur Unterstützung von Familien. Neben der Sicherung und Verbesserung der Rahmenbedingungen steht die Qualität der pädagogischen Arbeit zunehmend im Mittelpunkt. Mit dem zum 01.08.2020 in Kraft getretenen KiBiz-Änderungsgesetz stellt die Landesregierung jährlich zehn Millionen Euro für die Qualifizierung des pädagogischen Personals in den Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege zur Verfügung.

Ähnlich dem Verständigungsprozess über eine Bildungsvereinbarung haben sich die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Kirchen, die beiden Landesjugendämter und das Ministerium in einem gemeinsamen Dialog erstmalig auf eine Fortbildungsvereinbarung nach § 54 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verständigt.
 

Familienzentren

Familienzentren bilden ein dichtes Netz der Förderung für Kinder und ihre Familien

Familienzentren bieten nicht nur Kindern Betreuung und Bildung, sondern unterstützen durch ihr Netzwerk Eltern in Alltags-, Erziehungs- und Bildungsfragen. Ziel ist es, allen Kindern optimale Bildungschancen und Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Mit familien- und kinderunterstützenden Angeboten bieten Familienzentren Eltern und ihren Kindern eine Anlaufstelle für frühe Beratung, Betreuung, Bildung sowie Erziehungs- und Lebenshilfe. Im Kindergartenjahr 2015/2016 arbeiten über 3.300 Kindertageseinrichtungen als Familienzentren.

Kindertagesstätten zu Familienzentren weiterentwickeln

Kindertagesstätten sind "Orte für Kinder", die von fast allen Kindern bis zum Schuleintritt besucht werden. Für Eltern sind sie auch "Orte des Vertrauens", an denen sie ihre Kinder gut versorgt und gefördert wissen. Die Einrichtungen können für Familien gleichzeitig wichtige Anlaufstellen in Alltags- und Erziehungsfragen sein, insbesondere wenn es um die frühe Förderung und Unterstützung der Familien geht.

Mit dem Ausbau von Kindertagesstätten zu Familienzentren erhalten Eltern eine erstklassige Betreuung und Bildung für ihre Kinder sowie zugleich Beratung und Unterstützung. Familienzentren wollen die Erziehungskompetenz der Eltern stärken sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Sie ermöglichen Familien eine frühe Beratung, Information und Hilfe in allen Lebensphasen. Wohnortnah führen Familienzentren vorhandene Angebote und Dienste in einem Netzwerk zusammen und machen sie Eltern leichter zugänglich.

Netzwerke für Kinder und familienorientierte Angebote

Die Schwerpunkte der Arbeit von Familienzentren umfassen folgende Aufgaben:
  • Familien als Ganzes durch ein Netzwerk von Familienbildung, Familienberatung und Kinderbetreuung unterstützen.
  • Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sichern, zum Beispiel durch Unterstützung bei der Vermittlung von Kindertagespflege.
  • Frühkindliche Bildung und bestmögliche Förderung anbieten, zum Beispiel durch vorschulische Sprachförderung für Kinder und ihre Familien.
  • Niedrigschwellige bedarfsgerechte Angebote für Kinder und Eltern des Familienzentrums und für den Stadtteil bereitstellen.
  • Familien mit Migrationshintergrund durch integrative Angebote unterstützen.

Familienzentren haben Qualität

Für die Qualität der Familienzentren steht das Gütesiegel "Familienzentren NRW". Die Kriterien des Gütesiegels werden in einem Zertifizierungsverfahren von einem unabhängigen Institut überprüft. Das Gütesiegel garantiert Hilfen für Kinder und Eltern aus einer Hand.

Familienzentren flächendeckend in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen hat eine gute Versorgung mit Familienzentren in der Fläche. Familienzentren kommt bei der Prävention eine Schlüsselstellung zu. Allen Kindern und Jugendlichen sollen unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft beste Bildungs- und Teilhabechancen ermöglicht werden. Familienzentren sollen vor allem dort entstehen, wo Kinder und Eltern besonderen Unterstützungsbedarf haben. Deshalb hat die Landesregierung im KGJ 2012/2013 die Förderung neu ausgerichtet und die Finanzierung verbessert. Fast 3.300 Kindertageseinrichtungen arbeiten im Kindergartenjahr 2015/2016 als Familienzentrum, das sind über ein Drittel aller Kitas.

Weiterentwicklung der Familienzentren

Benachteiligte Familien, die bisher noch keinen Zugang zu den Angeboten der Familienzentren haben, brauchen weitere gezielte Hilfe. Um die aufsuchenden Hilfen in den Familienzentren zu stärken, wurde die Weiterentwicklung der Familienzentren in den Europäischen Strukturfonds des EFRE, des ELER und des ESF verankert. Hier können in der aktuellen Förderperiode in dem Zeitraum von 2014 bis 2020 Projekte beantragt werden, die mit mobilen und zugehenden Angeboten Brücken zum bestehenden Hilfesystem ermöglichen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Veranstaltungen für Familienzentren

Zur frühzeitigen Information und Unterstützung der Familienzentren bei der Zertifizierung und Re-Zertifizierung finden in jedem Kindergartenjahr Informationsveranstaltungen zu den Unterstützungsangeboten der Servicestelle sowie zum anstehenden (Re-)Zertifizierungsverfahren statt.

Weitere Informationen zu den Familienzentren in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter www.familienzentrum.nrw.de.
Eltern können außerdem im landesweiten Familienzentrums- und KiTa-Finder nach Adressen und Telefonnummern der Familienzentren in ihrer Nähe zu suchen.
Eine Liste der aktuell zertifizierten Familienzentren finden Sie auf der Internetseite Übersicht Familienzentren in Nordrhein-Westfalen.

U3-Belastungsausgleich

Kostenausgleich zum Ausbau und zur Aufrechterhaltung der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder

Mit dem Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe (BAG-JH) unterstützt die Landesregierung die Kommunen verlässlich und dauerhaft bei den investiven wie den laufenden Betriebskosten der U3-Betreuung.

Platzausbau: NRW investiert in die Zukunft

Kinder und Familien brauchen beste Chancen und Perspektiven. Kinder brauchen beste Bildung und Betreuung. Der weitere Ausbau des Betreuungsangebots, die Verbesserung der frühkindlichen Bildung und der Qualität der Betreuung sind die zentralen Ziele.


In der laufenden Legislaturperiode wird jeder notwendige Betreuungsplatz vor Ort bedarfsgerecht bewilligt und investiv gefördert (Platzausbaugarantie). Das heißt jeder Antrag, der den Landesjugendämtern bewilligungsreif vorgelegt wird, kann auch bewilligt werden. Hierzu wurde das „Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025“ aufgelegt.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Fragekomplexen:

Nach § 24 Absatz 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege; nach § 24 Absatz 3 Satz 1 SGB VIII hat ein Kind ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. 

Dieser Anspruch richtet sich gegen das örtlich zuständige Jugendamt. Dieses ist für die Planung und Realisierung eines bedarfsgerechten Angebotes und damit für eine umfassende Jugendhilfeplanung verantwortlich. Es ist verpflichtet, die individuelle Bedarfslage der jeweiligen Familien zu berücksichtigen und angemessene Betreuungsplätze in zumutbarer Entfernung zum Wohnbereich anzubieten. Über die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung entscheidet der jeweilige Träger im Rahmen seiner Trägerautonomie. 

Planungs- und Finanzierungssicherheit ist für die Kommunen bei der Schaffung von U3-Plätzen von hoher Bedeutung.
Mit dem Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe (BAG-JH) (PDF, 282.5 KB), das am 21. November 2012 in Kraft getreten ist, unterstützt die Landesregierung die Kommunen verlässlich und dauerhaft bei den investiven wie den laufenden Betriebskosten der U3-Betreuung. Ab dem 1. August 2013 erfolgt der Ausgleich dauerhaft über eine Erhöhung des Landesanteils an den Kindpauschalen nach dem Kinderbildungsgesetz. 


In einem Erlass hat die Landesregierung zudem klargestellt, dass auch Kommunen in der dauerhaften vorläufigen Haushaltsführung diese Mehreinnahmen investiv für Ausbau, Umbau, Neubau und Ausstattung von Kindertageseinrichtungen verwenden können, wenn im Rahmen dieser Maßnahmen zusätzliche U3-Plätze geschaffen werden. Gleiches gilt für Kommunen, die an der Konsolidierungshilfe nach dem Stärkungspaktgesetz teilnehmen und deren Haushaltssanierungsplan derzeit noch nicht genehmigt ist. Das bedeutet einen wichtigen zusätzlichen Impuls für den U3-Ausbau.

Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot in einer kleinen, überschaubaren Gruppe mit einer festen Bezugsperson (Kindertagespflegeperson) in familiärem Umfeld. Insbesondere für die Betreuung der ganz Kleinen ist Kindertagespflege wegen der Familiennähe und der engen Bindung eine attraktive und flexible Betreuungsform, die auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.


In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen. In Nordrhein-Westfalen ist es auch möglich, dass sich zwei bis drei Kindertagespflegepersonen in einem Verbund (Großtagespflege) zusammenschließen und insgesamt bis zu neun Kinder betreuen. Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine "Erlaubnis zur Kindertagespflege" des Jugendamtes nötig.

Frühkindliche Bildung ist zentraler Bestandteil der Kindertagespflege

Die Kindertagespflegepersonen in Nordrhein-Westfalen sind für die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern qualifiziert, sie verfügen regelmäßig mindestens über eine Qualifikation auf der Grundlage des sogenannten DJI-Curriculums. Sie begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie bieten vielfältige Bildungsmöglichkeiten, die auch die soziale und sprachliche Entwicklung der Kinder ganzheitlich fördern. Sie planen pädagogische Angebote und ermöglichen den Kindern, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. In der Kindertagespflege werden individuelle Unterstützung und Förderung nach den Neigungen und Fähigkeiten des einzelnen Kindes mit gemeinsamer Bildung und Erziehung in der Kleingruppe in besonderer Weise verknüpft.

Kindertagespflege – nicht teurer als der Besuch einer Kindertageseinrichtung

Als Angebot der Kinder- und Jugendhilfe ist die Kindertagespflege für Eltern in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Tagespflegeperson erhält vom örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger, das heißt dem Jugendamt, unter anderem ein Entgelt für ihre Betreuungsleistung und die Sachkosten. In Nordrhein-Westfalen dürfen die Tagespflegepersonen normalerweise, keine Kostenbeiträge von den Eltern verlangen, ausgenommen hiervon kann ein angemessener Beitrag für Mahlzeiten sein.

Betreuungsplatz in der Kindertagespflege – wie finde ich den richtigen?

In jedem Jugendamtsbezirk in Nordrhein-Westfalen gibt es mindestens eine Fachberatungs- und Vermittlungsstelle für Kindertagespflege. Wo genau die nächste ist, finden Sie entweder auf dem Kita-Portal "KiTa.NRW" über die dort alphabetisch aufgelisteten Jugendämter oder im direkten Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt.

Betreuung für unter Dreijährige

Mit dem Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige investiert NRW in die Zukunft

Kinder und Familien brauchen beste Chancen und Perspektiven. Kinder brauchen beste Bildung und Betreuung. Der weitere Ausbau des Betreuungsangebotes, die Verbesserung der frühkindlichen Bildung und der Qualität der Betreuung sind die zentralen Ziele.

Aktuelle Zahlen

Im Kindergartenjahr 2023/2024 steht demnach in Nordrhein-Westfalen mit insgesamt

  • rund 688.500 Plätzen in über 10.800 Kindertageseinrichtungen und
  • rund 72.200 Plätzen in Kindertagespflege

ein gutes Betreuungsangebot zur Verfügung.

Davon sind für unter dreijährige Kinder

  • rund 152.100 Plätze in Kindertageseinrichtungen und
  • rund 68.500 Plätze in der Kindertagespflege.

 

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen

Im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen steht die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, geändert durch Runderlass vom 3. August 2017.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Kinderbildungsgesetz NRW

Das Landesgesetz regelt die Grundlagen und die Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) als Landesgesetz regelt die Grundlagen und die Finanzierung der Kindertagesbetreuung sowie die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen.

Das KiBiz regelt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen.

Der Landtag NRW hat am 29. November 2019 die Novelle des KiBiz verabschiedet (siehe Pressemitteilung vom 29.11.2019). Das neue KiBiz, das seit dem 1. August 2020 gilt, ist hier und im Download-Bereich abrufbar.

Die Reform des KiBiz ist zentraler Baustein bei dem Ziel, Nordrhein-Westfalen zu einem besseren Land für Kinder und Familien zu machen.

Land, Bund und Kommunen investieren ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 fast eine Milliarde Euro zusätzlich jährlich in die Qualität der Kindertagesbetreuung. Darüber hinaus gibt das Land eine Ausbaugarantie für jeden bedarfsgerecht benötigten Betreuungsplatz und entlastet gezielt Familien mit kleinen Kindern mit einem zweiten beitragsfreien Jahr.

Zentrale Punkte des Reformpakets

1. Bessere Rahmenbedingungen, mehr Qualität und Entlastung des Personals durch Finanzierung von mehr pädagogischen Kräften

Das Land Nordrhein-Westfalen beseitigt gemeinsam mit den Kommunen die strukturelle Unterfinanzierung der Kindertageseinrichtungen. Die Kindertagesbetreuung wird künftig auskömmlich finanziert. Dafür stellen Kommunen und Land ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 je zur Hälfte jährlich insgesamt rund 750 Millionen Euro zusätzlich bereit. In allen mehr als 10.000 Kindertageseinrichtungen kann mehr Personal beschäftigt werden. Dies entlastet die Fachkräfte, verbessert den Betreuungsschlüssel und die Qualität.

2. Mehr Planungssicherheit für Träger und Personal durch Index für jährliche Refinanzierung der Kostensteigerungen

Vor der Reform gab es jährlich eine starre Erhöhung, die den tatsächlichen Kostensteigerungen und Tariferhöhungen nicht gerecht wurde und Ursache für die Finanzierungslücke gewesen ist. Die Landesregierung sorgt jetzt für ein verlässliches Finanzierungssystem. Auf Basis der tatsächlichen Kostenentwicklung wird es einen Index für die jährliche Steigerung der Refinanzierung geben und nicht mehr eine starre Anpassung, die in der Vergangenheit nicht ausreichte.

3. Mehr Chancen durch erhöhte finanzielle Unterstützung für Familienzentren, plusKITAs und Sprachförderung

Das Land Nordrhein-Westfalen erhöht die jährlichen Zuschüsse je Familienzentrum von 13.000 Euro bzw. 14.000 Euro auf 20.000 Euro. Daneben werden die finanziellen Mittel für die Sprachförderung und plusKITAs zusammengelegt und von insgesamt 70 Millionen auf 100 Millionen Euro erhöht.

4. Gesetzliche Verankerung/Absicherung von Leitungszeit

Von der erstmalig gesetzlichen Absicherung von Leitungszeit für jede Kindertageseinrichtung profitieren die Teams und die pädagogische Arbeit. Diese Neuregelung ab 1. August 2020 unterstützt die Qualitätssicherung in den Kindertageseinrichtungen.

5. Zuschüsse für Fachberatung

Das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst jetzt und dauerhaft auch die für die Qualitätssicherung und -entwicklung so wichtige Fachberatung: 1.000 Euro pro Kindertageseinrichtung und 500 Euro je Kindertagespflegeperson.

6. Förderung von Ausbildung und Qualifikation

Ausbildende Kindertageseinrichtungen erhalten eine finanzielle Unterstützung, die für eine angemessene Vergütung der Auszubildenden und Ressourcen zur Praxisanleitung genutzt werden können. Die Jugendämter erhalten zur Weiterleitung an die Träger, die praxisintegriert ausbilden, einen Zuschuss von 8.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr und 4.000 Euro im zweiten und dritten Ausbildungsjahr. Für Schülerinnen und Schüler im letzten Jahr der „klassischen Ausbildung“ erhalten die Träger über das Jugendamt 4.000 Euro pro Praktikumsplatz. In der Kindertagespflege wird die kompetenzorientierte Qualifizierung mit einem Zuschuss von 2.000 Euro unterstützt.

7. Verbesserung der Kindertagespflege

Durch die Erhöhung der Landeszuschüsse wird die Qualität der Kindertagespflege gestärkt und verbessert. So werden zum Beispiel die Finanzierung von Vor- und Nachbereitungszeiten statt nur der reinen Betreuungszeit, die Fachberatung und Fortbildungsstunden unterstützt.

8. Weiteres elternbeitragsfreies Jahr

Familien mit Kleinkindern in Nordrhein-Westfalen werden ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 zielgenau und spürbar entlastet: Die letzten zwei Jahre von der Einschulung sind in der Regel beitragsfrei. Der Einnahmeausfall der Kommunen in Höhe von gut 200 Millionen Euro pro Jahr wird ihnen vollumfänglich erstattet.

9. Platzausbaugarantie für jeden notwendigen Betreuungsplatz

Die Landesregierung sorgt dafür, dass der Platzausbau weitergehen kann. Jeder notwendige Betreuungsplatz für einen bedarfsgerechten Ausbau vor Ort wird bewilligt und investiv gefördert. Hierfür stehen jährlich mindestens 115 Millionen Euro zur Verfügung.

10. Finanzielle Unterstützung, wo Flexibilisierung der Betreuungsangebote notwendig ist

Die Landesregierung sorgt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Künftig ist mehr Flexibilität in der Kindertagesbetreuung möglich – etwa durch verlängerte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen oder Zusatzangebote in der Kindertagespflege. Betreuungsmöglichkeiten zu besonderen Zeiten, das heißt in frühen Morgenstunden, am Abend und an Wochenend- und Feiertagen werden unterstützt. Die Kommunen entscheiden vor dem Hintergrund der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten im Rahmen der Jugendhilfeplanung, wo es vor Ort besondere Betreuungsbedarfe gibt und welche Formen flexibler und ergänzender Betreuung genutzt werden. Für das deutliche Mehr an Flexibilität in der Kindertagesbetreuung werden stufenweise beginnend ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 insgesamt 50 Millionen Euro aufwachsend bis schließlich 100 Millionen Euro im Kindergartenjahr 2022/2023 zusätzlich bereitgestellt. Die Kommunen beteiligen sich dabei mit 20 Prozent.

In der Bildungsvereinbarung NRW vom 30.04.2015 sind der Bildungsbegriff und das Bildungsverständnis formuliert. Die Stärken der Kinder sind der Ausgangspunkt ihrer alltagsintegrierten, ganzheitlichen Förderung. Gemeinsame Bildung und Erziehung aller Kinder wird mit individueller Förderung und Hilfe verbunden, denn nur so kann die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes bestmöglich gefördert werden. Dieser Bildungsauftrag des Elementarbereichs ist im Gesetz verankert. Bildungschancen und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder von Anfang an tatsächlich zu verbessern hat für das Land Nordrhein-Westfalen höchste Priorität.

Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege steht in der Kontinuität des kindlichen Bildungsprozesses, der in der Familie beginnt und bei der Selbstbildung durch unmittelbare Wahrnehmung und aktives Handeln einerseits und Einfluss der Umgebung andererseits im wechselseitigen Verhältnis zueinanderstehen. Mit diesem Verständnis nimmt frühkindliche Bildung das Kind individuell und ganzheitlich mit seinen vielfältigen Stärken und Entwicklungspotenzialen in den Blick. Wichtige Grundlage hierfür ist die regelmäßige alltagsintegrierte wahrnehmende Beobachtung des Kindes, die in eine regelmäßige Dokumentation mündet und die auch Gegenstand von Entwicklungsgesprächen mit den Eltern ist.

Zur Bekräftigung des angestrebten Qualitätsentwicklungsprozesses für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen hat das Land gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen eine Vereinbarung über die Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Kräfte geschlossen.

Um Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen wurde das Wunsch- und Wahlrecht, das bereits im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert ist, auch in das Kinderbildungsgesetz aufgenommen  und gestärkt. Eltern haben demnach das Recht, für ihr Kind ein Betreuungsangebot zu wählen, das ihren Vorstellungen am ehesten entspricht. Es bezieht sich auf tatsächlich vorhandene Plätze, das heißt, es steht unter dem Vorbehalt, dass in der gewünschten Kindertageseinrichtung oder bei der ausgewählten Kindertagespflegeperson auch tatsächlich Plätze zur Verfügung stehen.

Eltern sind die wichtigsten Partner für die pädagogischen Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung. Das KiBiz räumt den Eltern verschiedene Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte ein, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, sich konstruktiv in den Bildungs- und Erziehungsprozess einzubringen. Darüber hinaus wird  auch eine demokratisch legitimierte örtliche und überörtliche Elternmitwirkung ermöglicht (Jugendamtselternbeiräte und Landeselternbeirat).