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Jugendpolitik

Bildungslandschaften

Vielfältige Angebote für gelingende Bildungswege: Chancen der Bildungslandschaft für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche lernen auf unterschiedlichen Wegen und an verschiedenen Orten. Benötigt werden darum vielfältige, ihren Interessen und Bedürfnissen entsprechende Bildungsangebote dort, wo sie leben: Im Stadtteil, dem Sozialraum, der Kommune. Für den Aufbau von kommunalen Bildungslandschaften hat die Ganztagsschule einiges in Bewegung gesetzt. Anderen Bildungsorten und Lernwelten, wie der Kinder- und Jugendarbeit, kommt darüber hinaus eine hohe Bedeutung zu.

Kinder und Jugendliche lernen nicht nur in der Schule – und dort auch nicht nur im Unterricht. Diese Erkenntnis hat sich in der Folge der internationalen Bildungsvergleiche überall durchgesetzt. Damit rücken die Kinder und Jugendlichen selbst in das Zentrum. Sie lernen überall dort, wo sie sich aktiv mit ihrer Umwelt auseinandersetzen: Neben Kita und Schule z.B. auch in Musikschulen, Vereinen und Bibliotheken, genauso wie auf dem Schulhof, in öffentlichen Räumen, in der Familie oder ihren Peergroups. Benötigt werden darum vielfältige, den Interessen und Bedürfnissen von jungen Menschen entsprechende Bildungsangebote dort, wo sie leben: Im Stadtteil, dem Sozialraum, der Kommune.
  
Lernwelten und Bildungsorte auch neben oder außerhalb von Schule und Unterricht haben in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. In der öffentlichen Diskussion ist hierfür das Schlagwort "Ganztagsbildung" geprägt worden. Um vielfältige Lerngelegenheiten zu gestalten, entstehen vor Ort zunehmend Netzwerke von Akteuren, Angeboten und Einrichtungen. Es entstehen lokale oder kommunale Bildungslandschaften.

Der Ganztag als Kristallisationspunkt der Vernetzung

Die Ganztagsschule kann als Kristallisationspunkt der Entwicklung von Bildungslandschaften verstanden werden. Durch ihre Einführung im Primar- und Sekundarbereich in NRW ist die Kooperation von Schulen mit Bildungspartnern der Kinder- und Jugendhilfe, der Jugendarbeit, der Kultur, der Musik, des Sports etc. in den Mittelpunkt gerückt. Seit dem Schuljahr 2003/04 sind beinahe 3.000 Grundschulen zu Offenen Ganztagsschulen geworden. Vier von fünf Trägern der außerunterrichtlichen Angebote in den Grundschulen sind anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Mittlerweile besucht auch rund die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich in NRW eine Ganztagsschule.
Im "Ganztag" finden vielfältige Bildungs-, aber auch Förder- oder Freizeitangebote statt. Kinder- und Jugendhilfe, vielfältige öffentliche und freie Bildungsträger und Schulen haben durch den Ganztag begonnen, sich vor Ort zu vernetzen. Dort, wo die Vernetzung auf Dauer angelegt ist, die Kommune als koordinierende oder gar steuernde Instanz agiert und Angebote in einer abgestimmten Form gemacht werden, ist die Bildungslandschaft bereits auf einem guten Weg.
Das Land unterstützt die qualitative Entwicklung von Ganztagsschulen durch die Einrichtung der Serviceagentur "Ganztägig lernen in NRW" (SAG). Die SAG bietet Information, Beratung, Qualifizierung und Vernetzung. Das ebenfalls von Schul- und Jugendressort der Landesregierung geförderte Projekt "Bildungsberichterstattung Ganztagsschule NRW" (BiGa) begleitet den Auf- und Ausbau der Ganztagsschule wissenschaftlich und stellt in seinen Berichten zentrale Erkenntnisse einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.

Bildungslandschaft ist mehr als Kooperation mit Schule

Der Aufbau von Bildungslandschaften ist mit der Einrichtung von Ganztagsschulen nicht abgeschlossen. Auch Stadtviertel oder Sozialräume, in denen Kinder und Jugendliche leben, spielen als Lernwelten und Bildungsort eine wichtige Rolle. Zur Bildungslandschaft gehört somit auch, dass das Stadttheater ein gemeinsames Projekt mit dem offenen Jugendtreff durchführt oder sich die Jugendeinrichtungen vor Ort vernetzen und mit ihren Besuchern eine Projektreihe an verschiedenen Orten der Stadt durchführen. Die Bildungslandschaft bezieht sich also immer auf konkrete Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche räumlich aufhalten. Kinder und Jugendliche können dort auch selbst zu zentralen Akteuren des Geschehens werden, indem sie Angebote mitgestalten oder vorhandene Freiräume selbst für sich organisieren.
Es geht insgesamt um eine breite Einbindung von Angeboten und Räumen der Kinder- und Jugendbildung, aus jugendpolitischer Sicht somit insbesondere auch um die vielfältigen Formen und Inhalte der Kinder- und Jugendarbeit.

Das Land unterstützt die Entwicklung von Bildungslandschaften

Neben dem Ganztag liegt im Aufbau von bisher 51 Regionalen Bildungsnetzwerken in den Kreisen und Kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens seit dem Jahr 2008 ein wesentlicher Baustein für die Entwicklung von Bildungslandschaften durch das Land. Seit dem Jahr 2011 bietet die Förderposition "Kinder- und Jugendarbeit in Kommunalen Bildungslandschaften" des Kinder- und Jugendförderplans den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit zudem die Möglichkeit, sich in die Ausgestaltung von Bildungslandschaften vor Ort einzubringen. Dazu stehen im KJFP 2018-2022 Projektfördermittel in Höhe von 2,3 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Ziel der Projekte ist es auch, die offene und verbandliche Kinder- und Jugendarbeit darin stärker zu verankern. Hierbei kommen sowohl Kooperationen mit dem außerunterrichtlichen Bereich von Ganztagsschulen (jedoch keine regulären Ganztagsangebote) als auch mit nicht schulischen Bildungspartnern in Frage.
 

Jugendbeteiligung

Schwerpunkt einer einmischenden Jugendpolitik ist es, Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten zu bieten, sich an Entscheidungen zu beteiligen

Kinder und Jugendliche müssen noch mehr Gelegenheiten bekommen, Entscheidungsprozesse in ihrem sozialen Umfeld, in der Schule, dem Verein oder der Politik mitzugestalten. Die Landesregierung unterstützt dies durch rechtliche Rahmenbedingungen, eine verstärkte Projektförderung und Serviceangebote für Kinder und Jugendliche vor Ort.

Junge Menschen wollen sich einmischen, mitbestimmen und an der Gestaltung ihrer Lebenswelt teilhaben. Dies zu fördern ist eine zentrale Aufgabe der Politik. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen kann an vielen Orten und in verschiedenen Formen stattfinden: In der Kita oder Schule, in Einrichtungen der Jugendarbeit oder -hilfe, in der Politik, im sozialen Umfeld oder in Unternehmen sowie in eigens dafür geschaffenen Projekten. Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen erfordert eine aktive Partizipation junger Menschen vor Ort, in den Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen.

Die Landesregierung setzt sich in besonderer Weise für eine breite Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen ein. Sie will dafür Sorge tragen, dass
  • Kinder und Jugendliche stärker in politische Entscheidungsprozesse auf allen Ebenen einbezogen werden,
  • gemeinsam mit den relevanten Einrichtungen und Organisationen etwas dafür getan wird, dass Kinder und Jugendliche bei der Ausgestaltung der Angebote der Jugendarbeit stärker einbezogen und beteiligt werden,
  • Ganztagsschulen und ihre Partner ermutigt werden, die im Ganztag angelegten Möglichkeiten zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stärker in die Umsetzung gebracht werden.

Beteiligungsrechte: gesetzlich verankert und verlässlich gefördert

Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen sind in Nordrhein-Westfalen rechtlich festgeschrieben. Bereits im Jahr 2004 wurden im Kinder- und Jugendfördergesetz (3. AG-KJHG) NRW die Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche deutlich erweitert. Es ist u.a. festgelegt, dass junge Menschen an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen angemessen zu beteiligen sind, z.B. mit Blick auf das Wohnumfeld, den Verkehr und die öffentliche Einrichtungen.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt im Rahmen der allgemeinen Zielsetzung die Entfaltung und Neuentwicklung von Partizipationsmöglichkeiten. Dazu werden zum einen die landeszentralen Jugendverbände als Interessenvertreter für Kinder und Jugendliche strukturell gefördert, sowie zum anderen konkrete Einzelprojekte in der Kommune und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Diese Partizipationsprojekte werden aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans (KJFP) des Landes NRW, Position 2.1 „Einmischende Jugendpolitik/Beteiligung/Mitbestimmung“, unterstützt. Hierfür stehen 1,5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.
 
Weiterhin unterstützt seit dem 1.Januar 2014 die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung beim LWL-Landesjugendamt in Münster Kinder und Jugendliche konkret dabei, ihre Beteiligungsmöglichkeiten vor Ort wahrzunehmen bzw. zu verbessern.

Die Servicestelle entwickelt Angebote für ganz Nordrhein-Westfalen und ist Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, die sich in Entscheidungsprozesse auf kommunaler Ebene einbringen wollen: Sowohl in der Kinder- und Jugend(-verbands-)arbeit als auch in lokalen Gruppen, Zusammenschlüssen und Initiativen junger Menschen. Sie unterstützt bei der Neugründung kommunaler Kinder- und Jugendgremien und richtet sich darum auch an Verantwortungsträger für die Beteiligung Jugendlicher in Politik und Verwaltung, in Kommunalparlamenten, der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendhilfeplanung.

In den nordrhein-westfälischen Kommunen gibt es derzeit rund 80 Kinder- und Jugendgremien, die häufig durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Jugendämter betreut werden. In ihnen engagieren sich jungen Mandatsträger für Kinder- und Jugendthemen in ihrer Stadt. Sie befassen sich mit allen Themenbereichen, die sie für besonders wichtig erachten: z.B. Fragen der Gestaltung des lokalen Nahraums aus der Sicht von Kindern und Jugendlichen, der Flüchtlingsthematik, des Zusammenlebens von Generationen und Nationalitäten, der Gewalt- und Drogenproblematik, des Schutzes der Umwelt, der Beachtung von Grundrechten, sozialer Gerechtigkeit u.v.m.

Einmal im Jahr sind diese Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu einem landesweiten Treffen aller Kinder- und Jugendgremien in NRW eingeladen, dem "Workshop unter Palmen" (WUP). Dieser wird gemeinsam von der Stadt Herne und dem Ministerium veranstaltet. Hier tauschen sie sich über unterschiedliche Aktivitäten und Erfahrungen aus, beleuchten Probleme und Erfolge der Arbeit und entwickeln Formen der weiteren Zusammenarbeit und der regionalen Vernetzung.

Die Interessen der lokalen Gremien werden durch den Kinder- und Jugendrat (KiJuRat) NRW gegenüber dem Land vertreten. Der KiJuRat NRW versteht sich als landesweite Vertretung aller Kinder- und Jugendgremien in Nordrhein-Westfalen und möchte die Schaffung eines Netzwerks zur Koordination der Arbeit, der Kommunikation und zum Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Gremien fördern. Als eine landesweite "Stimme" junger Menschen in NRW arbeitet er auch mit dem Landesjugendring NRW sowie der LandesschülerInnenvertretung NRW zusammen.