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LSBTIQ*
Ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling ist jede ausländische Person, die noch nicht 18 Jahre alt ist und ohne Begleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen in einen EU-Mitgliedstaat einreist oder ohne Begleitung zurückgelassen wird.
Kinder und Jugendliche lernen auf unterschiedlichen Wegen und an verschiedenen Orten. Benötigt werden darum vielfältige, ihren Interessen und Bedürfnissen entsprechende Bildungsangebote dort, wo sie leben: Im Stadtteil, dem Sozialraum, der Kommune. Für den Aufbau von kommunalen Bildungslandschaften hat die Ganztagsschule einiges in Bewegung gesetzt. Anderen Bildungsorten und Lernwelten, wie der Kinder- und Jugendarbeit, kommt darüber hinaus eine hohe Bedeutung zu.
Das Jugendamt nimmt die Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe wahr. Zweck der öffentlichen Jugendhilfe ist die Förderung der Erziehung und Entwicklung junger Menschen. Der öffentlichen Jugendhilfe kommt allerdings kein eigenständiger Erziehungsauftrag zu, da nach den gesetzlichen Bestimmungen den Eltern das natürliche Recht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder gebührt. Die öffentliche Jugendhilfe zeigt demzufolge Kindern, Jugendlichen und Eltern in Konfliktsituationen Wege auf, wie sie diese selbst lösen können und bietet Beratung und passgenaue Unterstützung an.