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Jugend

Jugendfreiwilligendienste

Freiwillige und Gesellschaft profitieren gleichermaßen vom ehrenamtlichen Einsatz Jugendlicher

Die Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ bieten jungen Menschen viele Möglichkeiten für eigene positive Erfahrungen, eine Erweiterung des persönlichen Horizonts und nützliche Orientierung in der Berufsfindungsphase als Teil der außerschulischen Bildung. Die Landesregierung ermutigt Jugendliche deshalb zu einem Jugendfreiwilligendienst und informiert über Wissenswertes und Notwendiges im Zusammenhang mit einem Einsatz im Inland oder im Ausland.

Neben dem Dienst für das Gemeinwohl bieten die Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) jedoch auch viele positive Aspekte für die Freiwilligen selbst. Auf dieser Seite und den damit verbundenen Unterseiten finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Jugendfreiwilligendiensten, die sowohl im In- als auch im Ausland geleistet werden können.

Zeit für Orientierung und Horizonterweiterung

Nach dem Ende der Schulzeit stehen viele Jugendliche vor der Berufswahl oder müssen auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz warten. Diese Zeit kann sinnvoll und gewinnbringend durch einen freiwilligen Einsatz genutzt werden.

Jugendfreiwilligendienste ...
  • vermitteln neue, wichtige, spannende und persönliche Lebenserfahrung,
  • bieten die Gelegenheit, sich für andere einzusetzen,
  • bringen Kontakte zu anderen Jugendlichen aus dem In- und Ausland,
  • geben Einblicke in künftige Berufsfelder.

FSJ und FÖJ als Teil der Jugendbildung

Die Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ sind Bildungsjahre für junge Menschen nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Kinder- und Jugendhilfe, Denkmalpflege, Kultur, Sport, des Natur- und Umweltschutzes und der Nachhaltigen Entwicklung durchgeführt werden können.

FSJ und FÖJ fördern die Bildungsfähigkeit der Jugendlichen und gehören zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Sie schaffen Lern- und Erfahrungsräume für junge Menschen und stärken sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und ihren Kompetenzen. Die Jugendbildungsjahre FSJ und FÖJ orientieren sich an den Konzepten des lebenslangen und ganzheitlichen Lernens. Die Einsatzstellen sind somit Lernorte der außerschulischen Bildung.

Einsatzort und Einsatzdauer sind flexibel

Beide Jugendfreiwilligendienste werden in der Regel für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten absolviert. Die Mindestdauer bei ein und demselben Träger beträgt sechs Monate und kann im Rahmen eines besonderen pädagogischen Gesamtkonzeptes auch unterbrochen in Abschnitten von mindestens drei Monaten bis zu einer Gesamtdauer von 18 Monaten verlängert werden.

Darüber hinaus können auch ein FSJ und ein FÖJ nacheinander mit einer Mindestdauer von sechs Monaten bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten abgeleistet werden. Bei einem kombinierten Jugendfreiwilligendienst im Inland (mit Einsatzabschnitten von mindestens drei Monaten) und im Ausland (mit Einsatzabschnitten von bis zu zwölf Monaten) beträgt die Höchstdauer maximal 18 Monate. Das bedeutet, dass bei einem Träger das FSJ/FÖJ im In- und Ausland zusammen abgeleistet werden kann.

Wesentliche Ziele von FSJ/FÖJ im Hinblick auf die Freiwilligen

Das FSJ/FÖJ ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften so zu gestalten, dass die Freiwilligen ...
  • verantwortungsvolles, soziales und ökologisches Handeln im Sinne des Gemeinwohls einüben,
  • Einblicke in gesellschaftliche, soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Zusammenhänge erhalten,
  • eine Förderung ihres Engagements vor allem im sozialen, ökologischen, kulturellen und interkulturellen Bereich erfahren,
  • die Vielfältigkeit sozialer bzw. ökologischer Berufe und deren wechselnde Anforderungen kennenlernen können,
  • Kritik-, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie globales Denken entwickeln können,
  • ihre Persönlichkeit entfalten, eigene Wertvorstellungen überprüfen und Vorurteile abbauen können sowie soziales Verhalten lernen und
  • Schlüsselqualifikationen und -kompetenzen für ihren weiteren Lebens- und Berufsweg erhalten.

Neben der Praxis spielt die pädagogische Begleitung eine wesentliche Rolle

Neben der praktischen Hilfstätigkeit in den Einsatzstellen werden die Freiwilligen im FSJ/FÖJ durch die zentrale Stelle des Trägers pädagogisch begleitet. Die pädagogische Begleitung umfasst die individuelle Betreuung und Seminararbeit durch die zentrale Stelle sowie die fachliche Anleitung der Einsatzstellen. Die Freiwilligen sollen an der aktiven Gestaltung und Durchführung der Seminare mitwirken. Für die pädagogische Begleitung muss der Träger eine zentrale Stelle mit ausgebildetem pädagogischem Personal einrichten. Die pädagogische Begleitung erfolgt durch eine ausreichende Anzahl von ausgebildeten Fachkräften. Als Richtwert des Bundes ist eine pädagogische Vollzeitkraft für jeweils 40 Freiwillige vorzuhalten.

Die Freiwilligen im FSJ und FÖJ arbeiten als Vollzeitkräfte in den jeweiligen Einsatzstellen. Neben der pflegerischen und der erzieherischen Hilfstätigkeit werden auch die in diesem Rahmen anfallenden hauswirtschaftlichen Hilfstätigkeiten geleistet.

Der Träger unterstützt die Anleitungskräfte in den Einsatzstellen und besucht diese regelmäßig. Er steht beratend und vermittelnd bei Konfliktsituationen in der Einsatzstelle zur Verfügung. Ferner bietet der Träger den Einsatzstellen Treffen und Erfahrungsaustausche an.

Rechtliche Stellung des FSJ/FÖJ

Obwohl das FSJ und das FÖJ keine Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisse sind, gelten die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften (z. B. Jugendarbeitsschutzgesetz, Kündigungsschutz, Urlaubsrecht usw.). Die Jugendfreiwilligendienste sind gleichbedeutend mit Zeiten der Schul- oder Berufsausbildung.

Die Träger, bei denen ein Jugendfreiwilligendienst abgeleistet wird, müssen die Gewähr für die rechtmäßige Durchführung des FSJ/FÖJ bieten. Eine mehrjährige Erfahrung oder Tätigkeit im entsprechenden Bereich sollte vorhanden sein.

Wissenswertes von A bis Z

Im Folgenden finden Sie eine alphabetisch sortierte Liste mit den wichtigsten Schlagworten im Zusammenhang mit dem FSJ und FÖJ.

Altersgrenze
Am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und am Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) können Frauen und Männer unabhängig von ihrem Schulabschluss teilnehmen, sofern sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben (je nach Bundesland mit 15 oder 16 Jahren). Das FSJ und das FÖJ richten sich als Jugendfreiwilligendienste an Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Geburtstag.

Anleitung
Die Einsatzstelle ist verpflichtet, eine Fachkraft für die fachliche Anleitung und Begleitung der Freiwilligen zu benennen. Sie sichert die Unterstützung und Beratung der Freiwilligen, vermittelt ihnen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen für den Arbeitsalltag und den Ausbildungs- und Berufsweg. Wichtig für die Beteiligung der Freiwilligen in der Einsatzstelle sind zudem regelmäßige Gespräche und die Integration in Teamberatungen.

Arbeitskleidung
Muss gestellt werden, wenn sie in den Einsatzstellen üblich ist.

Arbeitslosengeld I
Wer zwölf Monate ein FSJ oder FÖJ leistet, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Während dieses Jugendfreiwilligendienstes zahlt die Einsatzstelle oder der Träger mit den Sozialabgaben auch in die Arbeitslosenversicherung ein. Nähere Informationen dazu erteilt die regional zuständige Agentur für Arbeit. Damit Zahlungen ggf. ohne Unterbrechung bzw. ohne Abzug erfolgen, muss man sich bereits drei Monate vor Ablauf des FSJ bzw. FÖJ Arbeit suchend melden.

Arbeitslosengeld II
Empfängerinnen und Empfänger von ALG II können grundsätzlich am FSJ und FÖJ teilnehmen, da der Bezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende – das sogenannte Arbeitslosengeld II – die Teilnahme nicht ausschließt. Im Falle des Bezuges von Arbeitslosengeld II ist das Taschengeld nach § 11 Abs. 1 SGB II grundsätzlich als Einkommen zu betrachten und anzurechnen. Von der Anrechnung ausgenommen ist beim FSJ und FÖJ grundsätzlich ein Betrag in Höhe von insgesamt 175 Euro (§ 1 Abs. 7 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung). Die Teilnahme am FSJ oder FÖJ ist als wichtiger persönlicher Grund anzusehen, der der Ausübung einer Arbeit entgegensteht (vgl. § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II). Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II sind in der Zeit der Teilnahme an diesen Freiwilligendiensten nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen.

Arbeitslosenversicherung
Beiträge der Arbeitslosenversicherung müssen grundsätzlich für alle Freiwilligen abgeführt werden, die das maß-gebende Lebensalter für eine Regelaltersrente noch nicht vollendet haben. Bei Freiwilligen, die das Lebensalter für eine Regelaltersrente bereits vollendet haben, hat die Ein-satzstelle ihren "Arbeitgeberanteil" abzuführen. Wird der Freiwilligendienst unmittelbar im Anschluss an ein zur Bundesagentur für Arbeit bestehendes Versicherungspflichtverhältnis wie z.B. einer Berufsausbildung geleistet, richtet sich die Höhe der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht nach dem Taschengeld plus dem Wert der Sach-bezüge, sondern nach der jeweils geltenden monatlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung.

Arbeitsmarktneutralität
Der Grundsatz der Arbeitsmarktneutralität besagt, dass jeder Missbrauch des freiwilligen Einsatzes der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Arbeitskräfte untersagt ist. Die Arbeitsmarktneutralität ist immer dann gegeben, wenn durch den Einsatz von Jugendlichen die Einstellung von neuen Beschäftigten nicht verhindert wird und keine Kündigung von Beschäftigten erfolgt. Die Jugendlichen verrichten unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten und ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte.
Das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten spricht von der Leistung "überwiegend praktischer Hilfstätigkeiten", die kein Beschäftigungsverhältnis begründen. Für den Alltag im  FSJ und FÖJ bedeutet dies, dass die Einsatzstellen auch ohne die Hilfe der Jugendlichen funktionieren müssen.

Arbeitsschutz
Obwohl das Verhältnis zwischen den Freiwilligen und der Einsatzstelle bzw. dem Träger kein Arbeitsverhältnis ist, wird der Jugendfreiwilligendienst hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften weitgehend einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Entsprechend gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen wie z.B. das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, das Jugendarbeitsschutzge-setz, das Mutterschutzgesetz und das Schwerbehindertengesetz.

Arbeitszeit
Die zeitliche Verteilung bzw. die konkrete Arbeitszeit ist mit dem Teilnehmer einvernehmlich vorher abzustimmen. Jedoch darf die wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden nicht übersteigen.

Ausländische Freiwillige
Ausländerinnen und Ausländer können am FSJ oder FÖJ teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbs-tätigkeit berechtigt. Freiwilligen aus dem Ausland kann grundsätzlich auch speziell für die Teilnahme an den Freiwilligendiensten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden. Seitens des/der Freiwilligen sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache von Vorteil.

Ausweis
In der Regel erhalten alle Freiwilligen, die ein FSJ oder FÖJ ableisten, von Ihrem Träger einen Ausweis. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat 2012 einen neuen bundeseinheitlichen Ausweis sowohl für das FSJ/FÖJ als auch für den Bundesfreiwilligendienst eingeführt, damit u. U. Vergünstigungen, die auch Studenten oder Auszubildende erhalten, erwirkt werden können. Im öffentlichen Personennahverkehr werden die FSJ und die FÖJler mit Auszubildenden gleichgestellt.

Bescheinigung
Die Einsatzstelle oder der Träger des FSJ bzw. des FÖJ stellt den Freiwilligen nach Abschluss des Jugendfreiwilligendienstes eine Bescheinigung über die Teilnahme aus (siehe auch unter Z wie Zeugnis). Beim FSJ oder FÖJ muss sie die Angabe des Zulassungsbescheides des Trägers und den Zeitraum der Teilnahme am FSJ bzw. FÖJ enthalten (§ 11 Absatz 3 JFDG).

Bewerbung
Wer sich für ein FSJ oder FÖJ bewerben möchte, wendet sich beim FSJ an eine anerkannte Einsatzstelle oder einen anerkannten Träger. Diese informieren über die verschiedenen Einsatzbereiche und sind insgesamt für den Bewerbungsprozess zu-ständig.
Bei der Suche nach einem FÖJ-Platz in Nordrhein-Westfalen können sich Jugendliche direkt an die beiden FÖJ-Zentralstellen Rheinland (www.foej.lvr.de) oder Westfalen-Lippe (www.foej-wl.de) wenden.

Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfristen für die Teilnahme an einem FSJ oder FÖJ sind nicht bei allen Einsatzstellen oder Trägern gleich. Es ist deshalb empfehlenswert, sich frühzeitig an die Einsatzstelle oder den Träger direkt zu wenden.

Dauer
Ein FSJ bzw. FÖJ werden in der Regel für zwölf zusammenhängende Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate geleistet. Im Rahmen des pädagogischen Gesamtkonzeptes kann die Einsatzstelle bzw. der Träger den Freiwilligendienst in Blöcken mit mindestens dreimonatiger Dauer anbieten. Im Ausnahmefall kann der Freiwilligendienst bis zu 24 Monate dauern. Der Gesetzgeber hatte dabei insbesondere Programme für benachteiligte Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im Blick.
Mehrere verschiedene, mindestens sechsmonatige Freiwilligendienste können bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten kombiniert werden. Das bedeutet, dass in diesem Rahmen Freiwilligendienste bei verschiedenen Einsatzstellen und in verschiedenen Einsatzfeldern geleistet werden können.

Einsatzstelle
Das FSJ oder das FÖJ werden als überwiegend praktische Hilfstätigkeiten in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet. Die Einrichtung, in der die Freiwilligen arbeiten, ist die so genannte Einsatzstelle. Sie ist unter anderem für die fachliche und persönliche Begleitung der Freiwilligen und alle Fragen der konkreten Arbeit zuständig. Einsatzstellen des FSJ sind z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Kinderheime, Kindertagesstätten und Schulen, Jugendeinrichtungen, Erholungsheime, Mehrgenerationenhäuser und Selbsthilfegruppen, Sportvereine, Bibliotheken, Museen und andere Kultureinrichtungen etc. Einsatzstellen des FÖJ sind Einrichtungen, die im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes tätig sind, z.B. Nationalparks, Biologische Stationen, Umweltbehörden der Gemeinden oder ökologische Bildungsstätten. Auch in Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes können Freiwilligendienste geleistet werden.

Einsatzzeit
Sie richtet sich nach den Arbeitszeiten der jeweiligen Einsatzstelle. Grundsätzlich handelt es sich bei einem FSJ und FÖJ um ganztägige Dienste. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (z.B. keine Nachtarbeit, längere Urlaubszeit, gesonderte Pausenregelungen). Die Seminarzeit gilt als Einsatzzeit.

Fahrtkosten
Im öffentlichen Personennahverkehr erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des FSJ und des FÖJ in der Regel dieselben Ermäßigungen wie Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende. Die BahnCard 50 kann um 50 % ermäßigt bezogen werden. Ein Rechtsanspruch auf Vergünstigungen besteht jedoch nicht. Als Berechtigungsnachweis gilt eine entsprechende Bescheinigung des Trägers, bei dem Ihr das FSJ oder FÖJ ableistet.
 
Freibeträge
Bei Personen, die an einem Jugendfreiwilligendienst teilnehmen und ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen, bleibt künftig von ihrem Taschengeld ein pauschalierter  Betrag in Höhe von 175 Euro monatlich anrechnungsfrei, ohne dass sie dafür Ausgaben (für Versicherungen und Werbungskosten) nachweisen müssen. Bislang war nur ein Betrag von 60 Euro vom Taschengeld anrechnungsfrei; darüber hinaus konnten aber auf Nachweis Werbungskosten und Versicherungsbeiträge abgesetzt werden. Es  ist sichergestellt, dass durch die neue Regelung kein Freiwilliger schlechter gestellt wird als nach der bisherigen Regelung.
 
Gesetz
Gesetzliche Grundlage für das FSJ und FÖJ ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG).
 
Kindergeld
Während des FSJ bzw. FÖJ wird weiterhin Kindergeld gezahlt, wenn der Jugendliche noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat. Für Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge sowie weitere kindergeldbezogene Leistungen ist die Ableistung eines FSJ oder FÖJ gleichbedeutend mit Zeiten der Schul- oder Berufsausbildung. Die Leistung bleibt während dieser Zeit erhalten. Als Nachweis gegenüber der Familienkasse gilt die Bescheinigung des Trägers, dass das FSJ oder FÖJ abgeleistet wird.

Krankenversicherung
Freiwillige im FSJ und FÖJ werden für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge werden vollständig von der Einsatzstelle bzw. vom Träger übernommen und an die Krankenkasse abgeführt. Eine gegebenenfalls vorher bestehende Familienversicherung ist für die Zeit des Freiwilligendienstes ausgeschlossen und kann – z.B. bei Aufnahme einer Berufsausbildung, weiterem Schulbesuch oder der Aufnahme eines Studiums – anschließend fortgeführt werden.

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfasst grundsätzlich auch Personen, die vor Antritt eines Jugendfreiwilligendienstes privat versichert waren. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung tritt allerdings nicht ein für Personen, die versicherungsfrei sind. Versicherungsfrei sind beispielsweise Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Pensionäre, die Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall nach beamtenrechtlichen Vorschriften und Grundsätzen haben (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 und 6 SGB V). Diese Versicherungsfreiheit erstreckt sich aber nicht auf die bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Angehörigen, weshalb z.B. Kinder von Beamten für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV sind.

Krankheitsfall
Ein Krankheitsfall ist der Einsatzstelle unverzüglich mitzuteilen. Die genauen Regelungen sind in der Vereinbarung zwischen dem Träger, der Einsatzstelle und den Freiwilligen festgehalten. Im Krankheitsfall werden in der Regel für die Dauer von bis zu sechs Wochen Taschengeld und Sachleistungen weitergezahlt.

Kündigung
Träger, Einsatzstelle und Freiwillige verpflichten sich für die vertraglich festgelegte Dauer des Dienstes. Der Vertrag kann aus einem wichtigen Grund, zum Beispiel bei Erhalt eines Studien- oder Ausbildungsplatzes, gekündigt werden. Die konkreten Modalitäten sind vertraglich festgelegt. Kündigungen müssen grundsätzlich sowohl beim Träger als auch bei der Einsatzstelle schriftlich erfolgen und zwischen allen drei Partnern abgesprochen sein.

Leistungen
Die Einsatzstellen bzw. Träger eines Freiwilligendienstes können Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und ein angemessenes Taschengeld (siehe T wie Taschengeld) zur Verfügung stellen. Werden Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht gestellt, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Alle Leistungen werden zwischen Freiwilligen und Einsatzstelle bzw. Träger vereinbart.

Lohnsteuerkarte
Die Freiwilligen müssen vor Beginn des Freiwilligendienstes die Lohnsteuerkarte der Einsatzstelle bzw. dem Träger vorlegen. Ab dem Jahr 2012 müssen sie, sobald die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt wurde, vor Beginn des Freiwilligendienstes auch ihre Steuer-Identifikationsnummer und ihr Geburtsdatum mitteilen.

Nebentätigkeit
Das FSJ und das FÖJ werden grundsätzlich ganztägig abgeleistet. Daraus ergibt sich, dass die Freiwilligen der Einrichtung entsprechend ihre volle Arbeitskraft bzw. mehr als eine halbe Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Nebentätigkeiten müssen deshalb  von der Einsatzstelle bzw. dem Träger genehmigt werden.

Pädagogische Begleitung
Die pädagogische Begleitung umfasst unter anderem die an Lernzielen orientierte fachliche Anleitung der Freiwilligen durch die Einsatzstelle, die individuelle Betreuung durch pädagogische Kräfte und die Durchführung von Seminaren (siehe unter S wie Seminare). Die pädagogische Begleitung hat vor allem das Ziel, die Freiwilligen auf ihren Einsatz vorzubereiten und ihnen zu helfen, Eindrücke auszutauschen sowie Erfahrungen aufzuarbeiten. Darüber hinaus sollen durch die pädagogische Begleitung soziale und interkulturelle Kompetenzen vermittelt und das Verantwortungsbe-wusstsein für das Gemeinwohl bzw. für einen nachhaltigen Umgang mit Natur und Umwelt gestärkt werden. Beim FSJ und FÖJ liegt die Verantwortung immer bei den Trägern.

Pflegeversicherung
Die Freiwilligen werden grundsätzlich in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert (§ 20 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI).

Rentenversicherung
Die Freiwilligen werden grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (§ 5 Abs. 2 Satz 3 SGB VI).

Seminare
Die Gesamtdauer der Seminare beträgt bezogen auf einen 12-monatiges FSJ/FÖJ mindestens 25 Seminartage. Das Einführungs-, das Abschluss- und ein Zwischenseminar bestehen aus mindestens fünf zusammenhängenden Tagen. Werden das FSJ oder FÖJ über die 12 Monate hinaus durchgeführt, erhöht sich die Zahl der Seminartage um mindestens einen Tag je Monat der Verlängerung. Die Teilnahme an den Seminaren ist Pflicht. Die Seminare sind den Freiwilligen kostenlos anzubieten.

Sozialversicherungen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer am FSJ oder FÖJ werden nach den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen sozialversicherungsrechtlich so behandelt wie Beschäftigte oder Auszubildende, das heißt, sie sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Als Berechnungsgrundlage der Beiträge dient grundsätzlich das Taschengeld plus den Wert der Sachbezüge (Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung) beziehungsweise der hierfür gezahlten Ersatzleistung. Die gesamten Beiträge, also sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil, werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. Ihre Sozialversicherungsnummer erfragen die Freiwilligen bei ihrer Krankenkasse. Sie muss vor Beginn des Freiwilligendienstes vorliegen.

Studienplatz
Grundsätzlich gilt: Wer sich im FSJ oder FÖJ engagiert hat, darf bei der Bewerbung um einen Studienplatz an staatlichen Hochschulen nicht benachteiligt werden. Bei der Bewerbung um einen Studienplatz zählen FSJ und FÖJ als Wartezeit. Ein zu Beginn oder während des FSJ oder FÖJ zugewiesener Studienplatz verschafft bei einer erneuten Bewerbung grundsätzlich einen Vorrang vor anderen Bewerberinnen und Bewerbern. Die Einzelheiten sind in den Rechtsbestimmungen der einzelnen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen geregelt und dort zu erfragen. Universitäten und Hochschulen können Bewerberinnen und Bewerbern bei der Aufnahme entsprechender Studiengänge die FSJ oder FÖJ-Dienstzeit als Praktikum anrechnen. Ob und in welchem Umfang eine Anerkennung erfolgt, richtet sich nach den einzelnen Bestimmungen der Ausbildungs- bzw. Studiengänge und ist bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen.
 
Taschengeld 
FSJ und FÖJ sind als freiwilliges Engagement unentgeltliche Dienste. Dabei ist im Gesetz lediglich die Höchstgrenze für ein Taschengeld festgelegt. Sie beträgt sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, derzeit 363 Euro monatlich. Das konkrete Taschengeld ist im FSJ bzw. FÖJ beim Träger zu erfragen.
 
Träger
Als Träger des FSJ im Inland sind gesetzlich zugelassen
  1. die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände und ihre Untergliederungen,
  2. Religionsgemeinschaften mit dem Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft und
  3. die Gebietskörperschaften sowie nach näherer Bestimmung der Länder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts.
     
Für alle anderen Träger muss die zuständige Landesbehörde, und das ist in Nordrhein-Westfalen das Ministerium in Düsseldorf eine Zulassung ausstellen.
 
Unterkunft
frei oder eine Geldersatzleistung von mindestens 25,00 € pro Monat, wenn Miete oder Fahrtkosten entstehen.

Urlaub
Während des FSJ/FÖJ besteht Anspruch auf Urlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch im Kalenderjahr beträgt mindestens 24 Werktage. Dauert das FSJ weniger als 12 Monate, wird der Urlaubsanspruch pro Monat um 1/12 des Jahresurlaubs gekürzt. Dauer der Jugendfreiwilligendienst länger als 12 Monate, wird er pro Monat um 1/12 des Jahresurlaubs verlängert. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten längere Urlaubsansprüche nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Vereinbarung
Vor Beginn des FSJ/FÖJ muss Ihr mit dem Träger eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen werden. Diese Vereinbarung muss enthalten:
  • Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift der oder des Freiwilligen,
  • die Bezeichnung des Trägers und die Einsatzstelle,
  • die Angabe über den Zeitraum des FSJ oder FÖJ sowie Regelungen zur vorzeitigen Beendigung,
  • die Erklärung, dass die Bestimmungen des JFDG-Gesetzes während der Durchführung des FSJ eingehalten werden,
  • die Angabe des Zulassungsbescheides des Trägers oder der gesetzlichen Zulassung,
  • Angaben zu Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und Taschengeld,
  • die Angabe der Urlaubstage und
  • die Ziele des FSJ/FÖJ sowie die wesentlichen der Zielerreichung dienenden Maßnahmen.
Eine Mustervereinbarung für das FSJ, die zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesfinanzministerium abgestimmt ist, kann hier heruntergeladen werden.

Verpflegung:
frei oder eine Geldersatzleistung zur Selbstversorgung.
 
Waisenrente
Für die Dauer eines FSJ bzw. FÖJ besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Waisenrente (Halb- oder Vollwaisenrente), soweit die Voraussetzungen nach § 48 SGB VI vorliegen.

Wohngeld
Die Beantragung von Wohngeld für Freiwillige ist grundsätzlich möglich. Die Zahlung von Wohngeld hängt jedoch u. a. von der Miethöhe und dem verfügbaren monatlichen Einkommen ab. Ein Antrag kommt dann in Betracht, wenn für die Aufnahme des Jugendfreiwilligendienstes ein Umzug an einen anderen Ort der Einsatzstelle notwendig ist und ohne dass der Träger bzw. die Einsatzstelle eine Unterkunft gewährt. Zuständig ist die Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung am Wohnort.
 
Zeugnis
Bei Beendigung des FSJ bzw. des FÖJ kann die/der Freiwillige vom Träger ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer des Freiwilligendienstes anfordern. Das Zeugnis wird nach § 11 Absatz 4 JFDG einvernehmlich zwischen Einsatzstelle und Träger erstellt. Das Zeugnis ist auf Wunsch auf die Leistungen und die Führung während der Dienstzeit zu erstrecken. In das Zeugnis werden insbesondere auch Berufs qualifizierende Merkmale des Jugendfreiwilligendienstes aufgenommen.
Das Freiwillige Soziale Jahr
Für Jugendliche, die sich für die Gesellschaft engagieren und prüfen möchten, ob ein Beruf im sozialen Bereich ihren Neigungen und Fähigkeiten entspricht, ist das Freiwillige Soziale Jahr eine ideale Möglichkeit, sich ehrenamtlich im pflegerischen, betreuenden oder kulturellen Umfeld einzusetzen. Mehr

Das Freiwillige Ökologische Jahr
Jugendlichen mit eher naturwissenschaftlichen Interessen und Begabungen, die sich für den aktiven Umweltschutz einsetzen wollen, bietet ein Freiwilliges Ökologisches Jahr beste Chancen, sich für Nachhaltigkeit zu engagieren und Einblicke in diesen Bereich zu gewinnen. Mehr

Das FSJ/FÖJ im Ausland
Der Auslandsfreiwilligendienst bietet spannende Möglichkeiten, sich außerhalb Deutschlands zu engagieren. In der Regel findet der Einsatz im sozialen oder ökologischen Bereich sowie in der Friedens- und Versöhnungsarbeit statt. Mehr

Bildungslandschaften

Vielfältige Angebote für gelingende Bildungswege: Chancen der Bildungslandschaft für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche lernen auf unterschiedlichen Wegen und an verschiedenen Orten. Benötigt werden darum vielfältige, ihren Interessen und Bedürfnissen entsprechende Bildungsangebote dort, wo sie leben: Im Stadtteil, dem Sozialraum, der Kommune. Für den Aufbau von kommunalen Bildungslandschaften hat die Ganztagsschule einiges in Bewegung gesetzt. Anderen Bildungsorten und Lernwelten, wie der Kinder- und Jugendarbeit, kommt darüber hinaus eine hohe Bedeutung zu.

Kinder und Jugendliche lernen nicht nur in der Schule – und dort auch nicht nur im Unterricht. Diese Erkenntnis hat sich in der Folge der internationalen Bildungsvergleiche überall durchgesetzt. Damit rücken die Kinder und Jugendlichen selbst in das Zentrum. Sie lernen überall dort, wo sie sich aktiv mit ihrer Umwelt auseinandersetzen: Neben Kita und Schule z.B. auch in Musikschulen, Vereinen und Bibliotheken, genauso wie auf dem Schulhof, in öffentlichen Räumen, in der Familie oder ihren Peergroups. Benötigt werden darum vielfältige, den Interessen und Bedürfnissen von jungen Menschen entsprechende Bildungsangebote dort, wo sie leben: Im Stadtteil, dem Sozialraum, der Kommune.
  
Lernwelten und Bildungsorte auch neben oder außerhalb von Schule und Unterricht haben in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. In der öffentlichen Diskussion ist hierfür das Schlagwort "Ganztagsbildung" geprägt worden. Um vielfältige Lerngelegenheiten zu gestalten, entstehen vor Ort zunehmend Netzwerke von Akteuren, Angeboten und Einrichtungen. Es entstehen lokale oder kommunale Bildungslandschaften.

Der Ganztag als Kristallisationspunkt der Vernetzung

Die Ganztagsschule kann als Kristallisationspunkt der Entwicklung von Bildungslandschaften verstanden werden. Durch ihre Einführung im Primar- und Sekundarbereich in NRW ist die Kooperation von Schulen mit Bildungspartnern der Kinder- und Jugendhilfe, der Jugendarbeit, der Kultur, der Musik, des Sports etc. in den Mittelpunkt gerückt. Seit dem Schuljahr 2003/04 sind beinahe 3.000 Grundschulen zu Offenen Ganztagsschulen geworden. Vier von fünf Trägern der außerunterrichtlichen Angebote in den Grundschulen sind anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Mittlerweile besucht auch rund die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich in NRW eine Ganztagsschule.
Im "Ganztag" finden vielfältige Bildungs-, aber auch Förder- oder Freizeitangebote statt. Kinder- und Jugendhilfe, vielfältige öffentliche und freie Bildungsträger und Schulen haben durch den Ganztag begonnen, sich vor Ort zu vernetzen. Dort, wo die Vernetzung auf Dauer angelegt ist, die Kommune als koordinierende oder gar steuernde Instanz agiert und Angebote in einer abgestimmten Form gemacht werden, ist die Bildungslandschaft bereits auf einem guten Weg.
Das Land unterstützt die qualitative Entwicklung von Ganztagsschulen durch die Einrichtung der Serviceagentur "Ganztägig lernen in NRW" (SAG). Die SAG bietet Information, Beratung, Qualifizierung und Vernetzung. Das ebenfalls von Schul- und Jugendressort der Landesregierung geförderte Projekt "Bildungsberichterstattung Ganztagsschule NRW" (BiGa) begleitet den Auf- und Ausbau der Ganztagsschule wissenschaftlich und stellt in seinen Berichten zentrale Erkenntnisse einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.

Bildungslandschaft ist mehr als Kooperation mit Schule

Der Aufbau von Bildungslandschaften ist mit der Einrichtung von Ganztagsschulen nicht abgeschlossen. Auch Stadtviertel oder Sozialräume, in denen Kinder und Jugendliche leben, spielen als Lernwelten und Bildungsort eine wichtige Rolle. Zur Bildungslandschaft gehört somit auch, dass das Stadttheater ein gemeinsames Projekt mit dem offenen Jugendtreff durchführt oder sich die Jugendeinrichtungen vor Ort vernetzen und mit ihren Besuchern eine Projektreihe an verschiedenen Orten der Stadt durchführen. Die Bildungslandschaft bezieht sich also immer auf konkrete Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche räumlich aufhalten. Kinder und Jugendliche können dort auch selbst zu zentralen Akteuren des Geschehens werden, indem sie Angebote mitgestalten oder vorhandene Freiräume selbst für sich organisieren.
Es geht insgesamt um eine breite Einbindung von Angeboten und Räumen der Kinder- und Jugendbildung, aus jugendpolitischer Sicht somit insbesondere auch um die vielfältigen Formen und Inhalte der Kinder- und Jugendarbeit.

Das Land unterstützt die Entwicklung von Bildungslandschaften

Neben dem Ganztag liegt im Aufbau von bisher 51 Regionalen Bildungsnetzwerken in den Kreisen und Kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens seit dem Jahr 2008 ein wesentlicher Baustein für die Entwicklung von Bildungslandschaften durch das Land. Seit dem Jahr 2011 bietet die Förderposition "Kinder- und Jugendarbeit in Kommunalen Bildungslandschaften" des Kinder- und Jugendförderplans den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit zudem die Möglichkeit, sich in die Ausgestaltung von Bildungslandschaften vor Ort einzubringen. Dazu stehen im KJFP 2018-2022 Projektfördermittel in Höhe von 2,3 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Ziel der Projekte ist es auch, die offene und verbandliche Kinder- und Jugendarbeit darin stärker zu verankern. Hierbei kommen sowohl Kooperationen mit dem außerunterrichtlichen Bereich von Ganztagsschulen (jedoch keine regulären Ganztagsangebote) als auch mit nicht schulischen Bildungspartnern in Frage.
 

Sexuelle Identität, sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität, geschlechtliche Vielfalt

Landesregierung ist sich des Förderbedarfs von Projekten zum Abbau von Diskriminierung und zur Förderung von Toleranz bewusst

Jugendliche, die eine von der Mehrheit abweichende sexuelle Identität oder Orientierung haben, werden besonders häufig ausgegrenzt oder gar angefeindet. Die Landesregierung will Angebote für diese Zielgruppe fördern und dazu beitragen, dass gelebte Toleranz und Akzeptanz selbstverständlich werden.

Die Angebote für junge Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und Queer müssen verbessert werden, um einen Beitrag zum Abbau von Diskriminierung sowie zum Aufbau von Toleranz und zu mehr Miteinander zu leisten. Dessen ist sich die Landesregierung durchaus bewusst und hat dieses wichtige Thema der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendförderplan berücksichtigt. Deshalb sollen auch im Zusammenhang mit LSBTIQ* gezielt Projekte gefördert werden, um mehr soziale Teilhabe zu ermöglichen. Dadurch soll Chancengleichheit verwirklicht sowie Toleranz und Vielfalt auch in Bezug auf die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität gelebt und auf Dauer selbstverständlich werden. Auch die Jugendarbeit soll dabei einen Beitrag für ein gesellschaftliches Klima der gemeinsamen Verantwortung und Wertschätzung im Sinne einer Gesellschaft der Vielfalt leisten. Die Förderung von Projekten für LSBTIQ*-Jugendliche ist deshalb im Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen verankert.

Internationale Jugendarbeit

Projekte der internationalen Jugendbegegnung werden gefördert

Interkulturelle Jugendprojekte leisten einen wichtigen Beitrag zur internationalen Verständigung und die Auseinandersetzung Jugendlicher mit den Verbrechen des Nationalsozialismus führen zur Wertschätzung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Deshalb unterstützt die Landesregierung insbesondere Bemühungen, auch solche Jugendliche zu erreichen, die bisher keine Möglichkeit zu internationalen Begegnungen und zur Beschäftigung mit der nationalsozialistischen Geschichte hatten.

In einer von Globalisierung und Zuwanderung geprägten Gesellschaft kommt dem Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen und dem wechselseitigen Verständnis eine große Bedeutung zu. Die internationale Jugendarbeit berücksichtigt die interkulturelle Realität und ermutigt junge Menschen zum interkulturellen Austausch, begeistert sie für die Werte unserer freiheitlichen Ordnung und führt sie an historische Verantwortlichkeiten heran. Dies kann zu grenzüberschreitenden, gemeinsamen Problemlösungen und damit zur Friedenssicherung ebenso beitragen wie zu einer Stärkung der europäischen Identität. Dabei sollen insbesondere solche jungen Menschen an internationale Projekte herangeführt werden, die sonst kaum Möglichkeiten der Beteiligung haben, damit auch sie entsprechende Erfahrungen sammeln können.

Gedenkstättenfahrten bieten Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus

Über die Förderung internationaler Projekte hinaus unterstützt das Land Fahrten zu Gedenkstätten von Verbrechen des Nationalsozialismus. Dies geschieht im Rahmen der politischen Bildungsarbeit und zur sozialen Bildung als Beitrag zur Auseinandersetzung mit den Verbrechen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Damit soll das Interesse an politischer Beteiligung gestärkt, die Fähigkeit zu kritischer Beurteilung politischer Vorgänge und Konflikte weiterentwickelt und durch aktive Mitgestaltung politischer Vorgänge zur Persönlichkeitsentwicklung beigetragen werden. Dabei spielt auch die Auseinandersetzung mit neuen Formen des Rechtsextremismus eine besondere Rolle.

Internationale Jugendbegegnungen fördern Zusammenwachsen und Zusammenhalt

Grundsätzlich gefördert werden Jugendbegegnungen, insbesondere mit Israel und der Türkei sowie Jugendbegegnungen die den Zusammenhalt und das Zusammenwachsen Europas fördern. Voraussetzung für eine Förderung dieser Projekte ist der Maßstab, dass diese Projekte auf Nachhaltigkeit bzw. Stetigkeit basieren und die Jugendbegegnungen im Rahmen von Hin- und Rückbegegnungen durchgeführt werden.

Zusätzlich werden auch Jugendbegegnungen mit afrikanischen Ländern gefördert. Bei diesen Jugendbegegnungen entfällt die Notwendigkeit einer Rückbegegnung. Ebenfalls gefördert werden Aktivitäten von Jugendgruppen im Zusammenhang mit dem Thema "Eine Welt".
Schließlich sind auch Maßnahmen des Fachkräfteaustauschs möglich, wenn diese der unmittelbaren Vor- oder Nachbereitung von Jugendaustauschmaßnahmen oder -programmen dienen.

Themen Internationale Jugendarbeit

Fußballfanprojekte

Gute Jugendarbeit ist mehr als nur Gewaltprävention

Nordrhein-Westfalen ist eines der wichtigsten Fußballländer in Deutschland und Europa – mit einer bemerkenswerten Dichte an Fußballstadien. Fußball spielt in Nordrhein-Westfalen schon immer eine große und wichtige Rolle im gesellschaftlichen Leben. Der Fußball bringt nicht nur in Nordrhein-Westfalen Menschen unterschiedlicher Abstammung, Kulturen und Menschen aller Altersklassen zusammen.

Bei dem hohen Stellenwert des Fußballs in unserer Gesellschaft will die Landesregierung ihren Beitrag dazu leisten, die gesellschaftliche und jugendpolitische Dimension des Themas zu stärken und ins Zentrum der Aufmerksamkeit zu rücken. Mit ihrem Beitrag will die Landesregierung u.a. das politische Ziel eines (möglichst) gewaltfreien Fußballs erreichen.

Zur Erreichung dieses Ziels hat die Landesregierung mit dem Kinder- und Jugendförderplan für die Jahre 2018 bis 2022 als zentralem Förderinstrument die grundlegenden fachlichen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen, um die Arbeit der Fanprojekte auf hohem Niveau zu stabilisieren und dort, wo erforderlich, an die neuen gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen.

Aktuell werden in Nordrhein-Westfalen 16 Fußballfanprojekte, die auf der Grundlage des Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit sozial-pädagogisch arbeiten, gemeinsam mit dem Deutschen Fußballbund und der betreffenden Kommune an folgenden Standorten gefördert: Aachen, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Münster, Oberhausen, Paderborn und Wuppertal.

Fußballfanprojekte

Die Fußballfanprojekte helfen, Jugendliche in ihrer Persönlichkeit zu stabilisieren, extremistische oder rassistische Einstellungen zu bekämpfen und damit letztlich Gewalt in den Stadien zu verhindern. Fanprojekte leisten wichtige Beiträge zur Jugendarbeit in den Kommunen. Sie bieten Hilfe und Beratung in schwierigen Lebensphasen sowie Treffpunkte und Freizeitaktivitäten an. Sie binden Jugendliche über den Fußball ein, die sonst schwer erreicht werden könnten.

Die Angebote der pädagogischen Fanarbeit sind vielfältig: Neben regelmäßigen Diskussionen zwischen Spielern, Präsidium, Trainern und Fans sowie Kampagnen gegen Gewalt und zum Antirassismus gibt es auch Ansprechpartner bei Heim- und Auswärtsspielen, Freizeitangebote sowie Diskussionsrunden zu den Themen Rassismus und Gewalt. Darüber hinaus bieten die Fanprojekte kulturelle Aktivitäten, wöchentliche Fußballtreffs sowie die Organisation von Fußballturnieren an.

Auf der Website der KOS Koordinierungsstelle Fanprojekte bei der Deutschen Sportjugend www.kos-fanprojekte.de können Sie sich über die einzelnen Fanprojekte in NRW und bundesweit informieren.

Fachstelle der LAG der Fanprojekte in NRW e. V.

In Nordrhein-Westfalen ist es gelungen eine Landesarbeitsgemeinschaft der nordrhein-westfälischen Fußballfanprojekte einzurichten. Als anerkannter Träger der Jugendhilfe hat die LAG der Fanprojekte in NRW e. V. ihre Fachstelle an ihrem Vereinssitz in Bochum. Sie ist erreichbar unter www.lag-fanprojekte-nrw.de

Aufgabe ist es, die derzeit 16 Fußballfanprojekte in NRW in ihrer sozialpädagogischen Arbeit und in ihrer Weiterentwicklung zu begleiten und zu stützen, ihren Austausch und ihre Verortung in der Jugendhilfe auszubauen. Aber auch Fanprojekte aus dem Amateurbereich sollen von der Unterstützung durch die LAG der Fanprojekte in NRW e. V. profitieren können.

Die Fachstelle bietet z. B. Netzwerkarbeit im Fußballkontext, vermittelt Experten und Ansprechpartner in der Region, unterstützt Projektplanungen z. B. im Bereich des internationalen Jugendaustauschs und betreibt zertifizierte Fortbildungsangebote zu relevanten Themen im Fußballkontext. Die Arbeit der Koordinierungsstelle Fanprojekte bei der Deutschen Sportjugend KOS wird damit ergänzt.

Jugendmedienarbeit

Landesregierung unterstützt Projekte zur Förderung der Medienkompetenz

Kinder wachsen heute wie selbstverständlich mit digitalen Medien auf. Häufig verbringen Sie mehr Zeit im Umgang mit diesen Medien als ihre Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer, wissen aber oft nicht um die Herausforderungen und Risiken, die damit verbunden sein können. Das Ziel der Jugendmedienarbeit ist es, Kindern und Jugendlichen zu einem verantwortungsvollen und selbstbestimmten Umgang mit Medien zu befähigen.

Medien prägen zunehmend die Lebenswelt und den Alltag von Kindern und Jugendlichen. Das Erlernen des kompetenten Umgangs mit elektronischen und digitalen Medien, seien es Fernsehen, Internet, Computerspiele oder soziale Netzwerke, ist ein wichtiger Bestandteil des Aufwachsens. Das Vermitteln dieser Medienkompetenz stellt hohe Anforderungen an Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen sowie an Fachkräfte in der Jugendarbeit, weil sich die Medienwelten in einem rasanten Tempo weiterentwickeln. Eine begleitende pädagogische Arbeit ist darauf angewiesen, mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten.

Im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen legt das Ministerium daher einen großen Wert auf die Entwicklung eigenständiger medienpädagogischer Projekte. Diese dienen der Unterstützung all derer, die sich mit der Erziehung der nachwachsenden Generation beschäftigen. Die Projekte wenden sich aber auch an die Kinder und Jugendlichen selbst und machen ihnen Angebote für eigenständige Bildungsaktivitäten im Bereich der Medien. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den jungen Menschen, die aufgrund ihrer sozialen Herkunft weniger Chancen haben, eigenständig Zugänge zu Medien zu erlangen und Medienkompetenz zu erwerben.

Informationsquellen im Internet

Die folgenden Internetangebote von Trägern der Jugendmedienarbeit vermitteln Ihnen einen Überblick über die aktuellen Projekte und Debatten:

Landesarbeitsgemeinschaft lokale Medienarbeit NRW e.V. (LAG LM)
Die LAG LM ist ein Netzwerk von rund 240 Mitgliedern in Nordrhein-Westfalen, die eigenständig kulturelle, soziale, politisch-bildende und pädagogische Medienarbeit vor Ort betreiben. Die LAG LM bietet Medienarbeit in den Sparten Film, Fernsehen, Video, Fotografie, Audio, Radio, Computer, Internet und Multimedia an. Sie ist gleichzeitig Fachstelle für aktive Medienarbeit und Medienbildung in Nordrhein-Westfalen mit dem Schwerpunkt "Inklusion und Medien".

ComputerProjekt Köln e.V.
Das ComputerProjekt Köln e.V. ist Träger der landesweiten Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW. Mit der Förderung der Landesregierung und in Kooperation mit Partnern aus Pädagogik, Forschung und Jugendmedienschutz wurde ein Ratgeberservice zu Computer- und Konsolenspielen für Eltern sowie für Pädagoginnen und Pädagogen eingerichtet. Unter Anleitung erfahrener Medienpädagoginnen und -pädagogen werden gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aktuelle Computerspiele getestet und beurteilt. Die Ergebnisse dieser Beurteilungen sowie die Meinungen der jungen Spieletester werden auf der Website www.spieleratgeber-nrw.de veröffentlicht.

Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur in der Bundesrepublik e.V. (GMK)
Die GMK ist ein medienpädagogischer Fachverband für Institutionen und Einzelpersonen sowie ein Forum für Diskussionen, Kooperationen und neue Initiativen in Deutschland und Europa. Sie setzt sich für die Förderung von Medienpädagogik und Medienkompetenz ein und bringt medienpädagogisch Interessierte und Engagierte aus Wissenschaft und Praxis zusammen. Hierdurch sorgt die GMK für Informationen zum Thema, zum Austausch und zum Transfer von Wissen..

jfc Medienzentrum
Das jfc Medienzentrum bietet pädagogische Aktionen, Beratung, Qualifizierung und Dienstleistungen im Schnittfeld von Medien, Kultur und Pädagogik an. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Film, Radio, Video und Internet. Durch die zunehmende digitale Verknüpfung der Medien werden viele neue Ausdrucks- und Präsentationsformen aufgegriffen wie etwa Performances, DJ-VJ-Events, Podcast/Videocast sowie das Konstruieren mit Medientechnik.

JuMP up! – Jugend, Medien, Partizipation
JuMP steht für Jugend, Medien, Partizipation. Das Projekt will die Medienkompetenz junger Menschen fördern, ihnen Beteiligungsformen vermitteln und so die Teilhabe an der Demokratie stärken. Die Ergänzung „up!“ im Projekt deutet auf den aktivierenden Charakter des Projekts hin: JuMP up! will Jugendliche motivieren, sich für ihre Anliegen und Meinungen einzusetzen – frei nach dem Motto „JuMP up against…“ bzw. „JuMP up for…“! Ein breites Workshop-Angebot ist methodisch und durch den Einsatz digitaler Medien auf die Zielgruppe abgestimmt. JuMP up! richtet sich an Jugendliche, vor allem in benachteiligten Lebenslagen. In der Zertifikatsreihe „Train@JuMP – Fachkraft für politische Jugendmedienbildung“ werden daneben Pädagoginnen und Pädagogen aus dem Bereich der Jugendarbeit fortgebildet. JuMP up! wurde vom Bielefelder Bildungszentrum Haus Neuland entwickelt und wird durch das Ministerium gefördert. 

Geschlechtsspezifische Jugendarbeit

Landesregierung fördert eigene Programme für Mädchen und Jungen in der Jugendarbeit

Dass Mädchen und Jungen entsprechend ihren geschlechtsspezifischen Interessen und Neigungen gefördert werden müssen, wurde lange Zeit kaum berücksichtigt. Inzwischen ist diese Notwendigkeit mehr in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Durch geschlechtsspezifische Förderprogramme für Jungen und Mädchen will die Landesregierung diesem Mangel entgegenwirken.

Mädchen und Jungen haben unterschiedliche Interessen, Bedürfnisse und Neigungen. Die Kinder- und Jugendarbeit stellt sich daher die Aufgabe, ihre Angebote in einem stärkeren Maß geschlechtsspezifisch auszurichten. Diese politische Zielsetzung entspricht auch den rechtlichen Regelungen im Rahmen der Europäischen Union (Vertrag von Amsterdam 1997) und findet ihre Entsprechung in § 9 Absatz 3 SGB VIII. Darüber hinaus ist das Leitprinzip des Gender-Mainstreamings in § 4 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und Jugendfördergesetz – (3. AG-KJHG – KJFöG) des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.

Besondere Angebote für Mädchen und Jungen

Für den Bereich der Mädchenarbeit bedeutet dies vor allem den Aufbau eigenständiger pädagogischer Angebote für Mädchen sowie eine verbesserte Berücksichtigung der Interessen von Mädchen in koedukativen Angeboten. Daher werden die Fachstellen für Mädchenarbeit und insbesondere auch Projekte für Mädchen aus dem Kinder- und Jugendförderplan gefördert.

Für den Bereich der Jungenarbeit stehen die fachliche Weiterentwicklung der geeigneten pädagogischen Ansätze sowie der Aufbau der Struktur der Jungenarbeit im Zentrum. Ein wichtiges Ziel der Jungenarbeit ist es, das partnerschaftliche Verhalten und die Fähigkeit zur gewaltfreien Konfliktlösung zu stärken. Hierfür fördert das Land aus dem Kinder- und Jugendförderplan die Landesarbeitsgemeinschaft Jungenarbeit Nordrhein-Westfalen und einzelne Projekte.

Ein zentrales Handlungsfeld der geschlechtsspezifischen Jugendarbeit ist der Ansatz des Gender-Mainstreamings. Die Vermittlung und Umsetzung dieser Strategie in der Jugendhilfe wird unterstützt durch die über den Kinder- und Jugendförderplan geförderte Fachstelle Gender NRW.

Nähere Informationen über Gender-Mainstreaming in der Kinder- und Jugendhilfe, Mädchen- und Jungenarbeit sowie über konkrete Projekte erhalten Sie auf den Websites von FUMA Fachstelle Gender NRW, der Landesarbeitsgemeinschaft Mädchenarbeit in NRW e.V. und der Landesarbeitsgemeinschaft Jungenarbeit NRW e.V.

Themen Geschlechtsspezifische Jugendarbeit

Initiativengruppen

Selbstorganisierte Zusammenschlüsse ermöglichen frühes Engagement

Engagement fängt oft im Kleinen an. Insbesondere die Kinder- und Jugendarbeit bietet vielfältige Möglichkeiten, um sich im eigenen Interesse zu engagieren. Ganz besonders trifft dies auf die Initiativengruppen zu.

Initiativengruppen sind selbst organisierte Zusammenschlüsse junger Menschen, die sich finden, um ein Vorhaben zu realisieren, einen Missstand abzuschaffen oder eine gegebene vorgefundene Praxis zu ändern. Hierzu können auch spezifisch ausgerichtete Einzelorganisationen gehören.

Initiativengruppen sind in Größe, Alters- und organisatorischer Struktur sowie in fachlicher Ausrichtung sehr verschieden und bieten jungen Menschen pädagogische Angebote im Wohnumfeld im Rahmen des § 11 SGB VIII, insbesondere der Freizeit, Bildung und Beratung an. Die Arbeit der Initiativengruppen zeichnet sich durch einen starken sozialräumlichen Bezug und/oder einer fachlichen Ausrichtung in Bezug auf Ethnien, Kultur, Medien, geschlechtsspezifische Ansätze und interkultureller Kompetenz aus. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten berücksichtigen die Initiativgruppen die Verschiedenartigkeit von Kindern und Jugendlichen. Und häufig sind es dabei die kleinen Lebenswelten, die zu einer großen Bereicherung für das soziale Umfeld beitragen und somit zu einem Vorbild bei neuen Zielgruppen und Methoden werden. Initiativengruppen sollen dabei insbesondere die Aspekte Bildungsförderung, Prävention und Partizipation junger Menschen berücksichtigen. Dieses Initiativpotenzial ist gekennzeichnet durch Unkonventionalität, Flexibilität, Innovation, Partizipation und durch bürgerschaftliches Engagement.

Initiativengruppen sollen die Jugendarbeit im Sinne der Zielsetzungen des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes sowie den Zielen dieses Kinder- und Jugendförderplans weiterentwickeln.

 

Kulturelle Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen

Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan unterstützen das breite Angebot der Jugendkulturarbeit

Kunst und Kultur beeinflussen die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen positiv. Sie schaffen Anreize, sich mit der Vielfalt der Ausdrucksformen auseinanderzusetzen und eigene kreative und künstlerische Kompetenzen zu entwickeln. Für die Landesregierung bildet die Förderung der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit und -bildung einen ressortübergreifenden Schwerpunkt.

Die Kinder- und Jugendkulturarbeit ist ein besonderes Element in der Förderung junger Menschen. Sie eröffnet ihnen über die Aneignung künstlerischer und kreativer Fertigkeiten und Fähigkeiten die Möglichkeit, sich mit der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen auseinanderzusetzen, eigene künstlerische Kompetenzen zu erkennen und somit das Selbstwertgefühl zu stärken. Sie fördert und erweitert die Kommunikation und Interaktion zwischen den Menschen und sensibilisiert mit ihren spezifischen kulturellen Methoden zur kritischen Auseinandersetzung und konstruktiven Gestaltung der eigenen Lebenswelt.

Die Landesregierung unterstützt diesen wichtigen Baustein für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in vielfältiger Weise.

Zur Vernetzung der Angebotsvielfalt der kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen trägt die Landesregierung auch durch die Aufstockung der Mittel im Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) auf 120 Millionen Euro im Jahr 2018 bei. Der Kinder- und Jugendförderplan ermöglicht es nicht nur, mit Projekten der kulturellen Bildung innovative Ansätze zu entwickeln und neue Zielgruppen zu gewinnen, er sichert auch die hohe Qualität der Arbeit der landeszentralen Träger der kulturellen Jugendarbeit und ihrer Untergliederungen.

Landesweite Vernetzung und Kooperation

Auf Landesebene tragen neun Arbeitsgemeinschaften aus den Bereichen Bildung, Kunst und Medien, Literatur, Musik, Figurentheater, Tanz und Spiel, Theater und Zirkuspädagogik zur Entwicklung und flächendeckenden Bereitstellung von Angeboten bei. Sie sind in der Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit Nordrhein-Westfalen e.V. (LKJ) zusammengeschlossen.

Zu ihnen gehört auch die Landesarbeitsgemeinschaft Kulturpädagogische Dienste/ Jugendkunstschulen (LKD), die die kommunalen und freien Jugendkunst- und Kreativitätsschulen vertritt. Als Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit mit kulturellem Angebotsprofil spielen sie eine wichtige Rolle. Sie sind vor Ort angesiedelt und bieten zentrale und stadtteilorientierte Angebote – und dies vielfach spartenübergreifend.

Landesprogramme

Neben dem Landesprogramm Kultur und Schule, das als gemeinsames Programm des Schul- und des Kulturressorts überall in Nordrhein-Westfalen gemeinsame Projekte von Künstlerinnen und Künstlern in Schulen ermöglicht, können Kommunen im Landesprogramm Kulturrucksack NRW, das von den Ministerien für Kultur und Wissenschaft und für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes verantwortet wird, vielfältige außerschulische Angebote gemeinsam mit Jugend- und Kultureinrichtungen umsetzen.

Sowohl in den Städten als auch in den ländlichen Räumen sollen mit diesen beiden Landesprogrammen noch mehr Kinder und Jugendliche als bisher mit kulturellen Angeboten erreicht werden – verstärkt auch diejenigen Kinder und Jugendlichen, die bislang noch nicht im Zentrum der Jugendkultur stehen und keine kulturellen Angebote nutzen. Dabei stehen Angebote, die den Interessen der Kinder und Jugendlichen entsprechen, partizipativ ausgelegt sind, ihnen freiwillige kreative Eigenaktivitäten ermöglichen und ästhetische Erfahrungen eröffnen im Vordergrund.

Konzepte und Kompetenzen Kultureller Bildung

Mit der gemeinsamen Förderung der Arbeitsstelle Kulturelle Bildung durch das Jugend-, das Schul- und das Kulturministerium unterstützt die Landesregierung die Vernetzung und Professionalisierung der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit und trägt zur Profilbildung und Erstellung kommunaler kultureller Konzepte für Kinder- und Jugendliche in ganz Nordrhein-Westfalen bei. Besonderes kommunales Engagement zeichnet die Landesregierung mit einem Preis für kommunale Gesamtkonzepte aus.

Förderung von Fachkräften

Ein wichtiger Baustein zur Kompetenzerhaltung und zur Qualitätsentwicklung im Handlungsfeld ist die Fort- und Weiterbildung der haupt- und ehrenamtlichen Fachkräfte und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter. Hier nimmt die Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW in Remscheid eine besondere Rolle ein.

Jugendsozialarbeit

Jugendwerkstätten und Beratungsstellen helfen beim Übergang in das Berufsleben

Für sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen ist der Übergang von der Schule in den Beruf oftmals mit großen Hürden verbunden. Ohne sozialpädagogische Begleitung und ohne die gezielte Förderung zur Weiterentwicklung ihrer Stärken oder zum Ausgleich ihrer Defizite droht ein Scheitern an dieser ersten Schwelle der beruflichen und sozialen Integration.

Um Jugendlichen mit ungünstigen Startbedingungen beim Übergang in das Berufsleben zu helfen und Benachteiligungen auszugleichen, fördert die Landesregierung spezielle Angebote, die diese Jugendlichen in ihrer Entwicklung unterstützen und ihnen die notwendige Förderung anbieten. Die Angebote haben ihre Grundlage im § 13 SGB VIII.

Die drei Schwerpunkte der Jugendsozialarbeit

Die Landesregierung fördert derzeit drei Angebote der Jugendsozialarbeit:
In Jugendwerkstätten erhalten Jugendliche ohne Schulabschluss und nicht ausbildungsreife Jugendliche gezielte sozialpädagogische Förderung im Rahmen handwerklich orientierter Projekte. Auf diesem Weg können die Jugendlichen für das spätere Berufsleben wichtige Kompetenzen und Fertigkeiten erwerben und gleichzeitig berufsrelevante Anforderungen kennenlernen. Jugendwerkstätten sind Teil des Landesvorhabens "Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW (KAoA)".
Die Beratungsstellen unterstützen benachteiligte Jugendliche bei der Suche nach geeigneten beruflichen Perspektiven. Sie bieten Bildungsmaßnahmen an, vermitteln weiterführende Fördermaßnahmen und tragen zur persönlichen Entwicklung dieser Jugendlichen bei.

Die Schulmüdenprojekte wenden sich an noch vollzeitschulpflichtige Jugendliche, die den Unterricht nicht mehr oder nur noch sporadisch besuchen. In den Projekten wird meist über werkpädagogische Angebote eine persönliche Stabilisierung erreicht und die Lernmotivation neu geweckt.
Nähere Informationen erhalten Sie auf den Websites des Landesjugendamtes Rheinland und des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe.