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Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Antragstellung

Sie können Ihren Antrag auf Elterngeld jetzt auch online ausfüllen.

Den Elterngeld-Antrag können Sie ab sofort online ausfüllen. Mit dem Online-Antrag kommen Sie einfacher und schneller zu Ihrem Elterngeld:

  • Schritt-für-Schritt-Führung durch den Antrag
  • Antrag bequem vor der Geburt anlegen und speichern
  • Individuelle Unterlagenliste

Hier geht es zum Online-Antrag (Familienportal.NRW).

Nach Absenden Ihrer Antragsdaten müssen Sie nur noch die Unterschriftsseite und erforderlichen Nachweise bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen und schon sind Sie am Ziel. Bald wird die Antragstellung vollständig digital möglich sein.
Falls Sie die Vorteile des Online-Antrags nicht nutzen möchten, können Sie den Antrag auch auf Papier ausfüllen. Den Papierantrag erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle

Elterngeld und Elternzeit

Nach der Geburt ermöglichen Elterngeld und Elternzeit den Eltern die intensive Betreuung des Kindes und eine partnerschaftliche Aufgabenteilung.

Zugleich werden die Voraussetzungen für eine gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen.

Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, erhalten rund zwei Drittel des vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens. Die Elternzeit ermöglicht es Eltern, zur Betreuung ihres Kindes im Beruf auszusetzen oder kürzerzutreten und gleichzeitig den Kontakt zur Arbeitswelt aufrechtzuerhalten.
 
Auf diesen Seiten möchten wir Sie über die wichtigsten Punkte des BEEG informieren.