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Betreuung

plusKITA

Um für alle Kinder gerechte Bildungschancen von Anfang zu ermöglichen, erhalten Kindertageseinrichtungen, die in ihrem Umfeld einen hohen Anteil Familien mit erschwerten Startbedingungen haben, eine zusätzliche Förderung. Seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 erhalten diese plusKITAs mindestens 25.000 Euro pro Kalenderjahr. Aktuell gibt es in Nordrhein-Westfalen rund 1.700 plusKITAs.

Bildungsbenachteiligung abbauen

Besonders Kinder aus Elternhäusern mit geringem Einkommen, mit Migrationshintergrund oder aus sogenanntem bildungsfernerem Umfeld haben schlechtere Bildungschancen als andere Kinder. Ursache sind aber nicht geringere Fähigkeiten, sondern schlechtere Startbedingungen und fehlende Förderung und Unterstützung. Wichtigste Zielsetzung der plusKITAS ist daher die Bildungschancen dieser Kinder von Anfang an zu verbessern, indem sie Bildungsbenachteiligungen gezielt abbauen.

Individuelle Förderung ausbauen

Das geschieht durch individuelle Förderung der Potenziale der Kinder, die sich am Alltag ihrer Familien orientiert: Auf diese Besonderheiten abgestimmte pädagogische Konzepte und Handlungsformen, adressatengerechte Elternarbeit und -stärkung, eine feste Ansprechperson für die Einbringung in die lokalen Netzwerkstrukturen-, spezielle Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen etc. sind Aufgaben der plusKITAS, die über die Tätigkeit von Regelkindertageseinrichtungen hinausgehen.

Fördervoraussetzungen

Für diese Aufgaben müssen die plusKITAs die Landesmittel für zusätzliches Personal einsetzen. Der Anteil des Jugendamtes an den Landesmitteln von insgesamt 45 Millionen Euro je Kindergartenjahr ergibt sich aus der Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit SGB-II-Leistungsbezug.

Kindertagespflege

Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot in einer kleinen, überschaubaren Gruppe mit einer festen Bezugsperson (Kindertagespflegeperson) in familiärem Umfeld. Insbesondere für die Betreuung der ganz Kleinen ist Kindertagespflege wegen der Familiennähe und der engen Bindung eine attraktive und flexible Betreuungsform, die auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.

In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen. In Nordrhein-Westfalen ist es auch möglich, dass sich zwei bis drei Kindertagespflegepersonen in einem Verbund (Großtagespflege) zusammenschließen und insgesamt bis zu neun Kinder betreuen. Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine „Erlaubnis zur Kindertagespflege“ des Jugendamtes nötig.

Frühkindliche Bildung ist zentraler Bestandteil der Kindertagespflege

Die Kindertagespflegeperson in Nordrhein-Westfalen sind für die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern qualifiziert, sie verfügen regelmäßig mindestens über eine Qualifikation auf der Grundlage des sogenannten DJI-Curriculums. Sie begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie bieten vielfältige Bildungsmöglichkeiten, die auch die soziale und sprachliche Entwicklung der Kinder ganzheitlich fördern. Sie planen pädagogische Angebote und ermöglichen den Kindern, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. In der Kindertagespflege werden individuelle Unterstützung und Förderung nach den Neigungen und Fähigkeiten des einzelnen Kindes mit gemeinsamer Bildung und Erziehung in der Kleingruppe in besonderer Weise verknüpft.

Kindertagespflege – nicht teurer als der Besuch einer Kindertageseinrichtung

Als Angebot der Kinder- und Jugendhilfe ist die Kindertagespflege für Eltern in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Kindertagespflegeperson erhält vom örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger, das heißt dem Jugendamt, unter anderem ein Entgelt für ihre Betreuungsleistung und die Sachkosten. In Nordrhein-Westfalen dürfen die Kindertagespflegepersonen normalerweise keine Kostenbeiträge von den Eltern verlangen, ausgenommen hiervon kann ein angemessener Beitrag für Mahlzeiten sein.

Betreuungsplatz in der Kindertagespflege – wie finde ich den richtigen?

Im Kindergartenjahr 2023/2024 werden in Nordrhein-Westfalen rund 72.200 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege angeboten. In jedem Jugendamtsbezirk in Nordrhein-Westfalen gibt es mindestens eine Fachberatungs- und Vermittlungsstelle für Kindertagespflege. Wo genau die nächste ist, kann man entweder im KiTa-Portal über die dort alphabetisch aufgelisteten Jugendämter finden oder im direkten Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt-

Handreichung zur Kindertagespflege in NRW – Arbeitshilfe für Fachberatungen

Das Ministerium hat für die örtlichen Fachberatungs- und Vermittlungsstellen sowie die Jugendämter eine Handreichung zur Kindertagespflege in NRW veröffentlicht. Sie wurde gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden, dem Landesverband Kindertagespflege NRW, den Landesjugendämtern und Vertreterinnen und Vertretern aus der Fachberatung erarbeitet. Sie wird regelmäßig aktualisiert. Auf rund 130 Seiten ist viel Aktuelles und Wissenswertes über die Kindertagespflege besonders zu den rechtlichen Rahmenbedingungen zusammengetragen. Die Handreichung ist zugleich Arbeitshilfe und Nachschlagewerk mit zahlreichen Hinweisen zur Rechtsprechung und Beispielen guter Praxis aus nordrhein-westfälischen Jugendämtern.