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11. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Über das Aufwachsen in Nordrhein-Westfalen und die Schwerpunkte der Kinder- und Jugendpolitik in der 17. Wahlperiode

Die nordrhein-westfälische Landesregierung legt dem Landtag in jeder Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendbericht vor. Dazu ist sie gemäß § 24 Erstes AG-KJHG NRW gesetzlich verpflichtet. Der Kinder- und Jugendbericht stellt die wichtigsten Entwicklungstendenzen der Jugendhilfe in NRW unter Berücksichtigung der allgemeinen Rahmenbedingungen dar. Weiterhin sollen die landespolitischen Maßnahmen und Leistungen für Kinder und Jugendliche zusammengefasst und ein Überblick über die kinder- und jugendpolitischen Zielvorstellungen der Landesregierung gegeben werden.

Der 11. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalens umfasst den Berichtszeitraum von 2017 bis 2022. Seit mehr als 50 Jahren beschäftigen sich diese Berichte mit dem Alltag von Kindern und Jugendlichen in seiner ganzen Vielfalt und Dynamik, von Familien, Kitas und Schulen über Freundschaften und Mobbing bis hin zu Ausbildung und Studium, Beruf und Medien. Der Lebensweltbezug bekommt in dieser Ausgabe eine ganz neue Qualität. Erstmals haben Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern aus mehr als 2.400 Haushalten in Nordrhein-Westfalen selbst Auskunft über ihre Alltagswelten gegeben. Dieser Teil wurde vom Deutschen Jugendinstitut auf Basis einer repräsentativen Umfrage erstellt.


Der zweite Teil beschreibt die Schwerpunkte der Kinder- und Jugendpolitik der Landesregierung in der 17. Wahlperiode: Die Reform des Kinderbildungsgesetzes, die Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und zur Prävention sexualisierter Gewalt, die Anstrengungen zur Wahrung der Kinderrechte während der Pandemie sowie die Förderung der Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen.


Der vorliegende 11. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen bietet eine Chance, über diese Themen ins Gespräch zu kommen.