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Minister Stamp: Landesregierung unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch

Minister Stamp: Landesregierung unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch

Landesregierung fördert erstmals ab 2019 Paare bei der Kinderwunschbehandlung. Allein in 2019 stellt das Familienministerium 3,7 Millionen Euro bereit

Nordrhein-Westfalen unterstützt Familien in vielen Lebensbereichen. Paare mit unerfülltem Kinderwunsch sind besonders belastet. Der Landesregierung ist es daher ein wichtiges Anliegen, sie bei der Familiengründung zu unterstützen.
02.07.2019

Nordrhein-Westfalen nimmt dazu ab 2019 erstmalig am Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion teil. Allein im Jahr 2019 stellt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration dazu Mittel in Höhe von 3,7 Millionen Euro bereit. „Ich freue ich mich, dass die Landesregierung die finanzielle Förderung von Kinderwunschbehandlungen auf den Weg gebracht hat. Denn der Kinderwunsch darf nicht am Geld scheitern“, sagte Familienminister Joachim Stamp.

Seit der Gesundheitsreform 2004 müssen Paare mindestens die Hälfte der Kosten einer Kinderwunschbehandlung selber tragen. Unverheiratete gesetzlich versicherte Paare erhalten gar keinen Krankenkassenzuschuss. Künftig beteiligt sich Nordrhein-Westfalen am Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Unterstützt werden Ehepaare und unverheiratete Paare mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen bei den ersten vier Versuchen einer in Nordrhein-Westfalen durchgeführten IVF- oder ICSI-Behandlung.

Bei den verheirateten Paaren übernimmt Nordrhein-Westfalen künftig gemeinsam mit dem Bund die Hälfte des Eigenanteils, der den Paaren nach Abzug der Kassenleistung bleibt. Unverheiratete Paare können die Förderung beantragen, wenn sie in einer verfestigten, nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Sie werden von Bund und Land gemeinsam unterstützt und erhalten für den ersten bis dritten Versuch hierfür 25 Prozent und für den vierten Versuch bis zu 50 Prozent ihres Eigenanteils.

Nordrhein-Westfalen bezuschusst darüber hinaus unverheiratete Paare mit einer zusätzlichen Pauschale von jeweils maximal 270 Euro für die ersten drei Versuche.

Nordrhein-Westfalen gewährt unverheirateten Paaren bewusst eine höhere Förderung als der Bund oder die meisten anderen Bundesländer es vorsehen.

Anträge auf Förderung können erstmalig Ende August mit einem Onlineantrag gestellt werden.

Hinweise dazu, was Paare jetzt schon beachten können, sowie weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie hier. Hier finden Sie bei weiteren Fragen auch die Service-Nummer der Bezirksregierung Münster als zuständige Bewilligungsbehörde.

Begriffserläuterung:

IVF: In-vitro-Fertilisation (IVF), lateinisch für „Befruchtung im Glas“. Dazu werden zunächst Eizellen aus den Eierstöcken der Frau entnommen. Außerhalb des Körpers werden sie dann in einer Glasschale mit zuvor gewonnenen Samenzellen zusammengebracht. War die Befruchtung erfolgreich, wird eine, manchmal auch zwei oder drei der befruchteten Eizellen zwei Tage später in die Gebärmutter der Frau eingebracht.

ICSI: Die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) wird angewendet, wenn Zustand und Beschaffenheit der Spermien für eine Befruchtung nicht ausreichen. Bei der ICSI wird eine Samenzelle direkt in die zuvor aus dem Eierstock entnommene Eizelle injiziert. Die befruchtete Eizelle wird anschließend wieder in die Gebärmutter eingebracht.