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Minister Stamp: Entscheidung für Aufbau einer Zentralen Ausländerbehörde in Coesfeld

Minister Stamp: Entscheidung für Aufbau einer Zentralen Ausländerbehörde in Coesfeld

Die Entscheidung für den neuen Standort einer Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) im Regierungsbezirk Münster ist gefallen. In Kürze wird mit dem Aufbau der Behörde in Coesfeld begonnen.
01.03.2018
Integrationsminister Joachim Stamp bedankte sich bei den Kreisen und Kommunen, die nach der unverständlichen Mehrheitsentscheidung des Stadtrates Münster gegen die Einrichtung einer solchen Verwaltungsbehörde, ihr Interesse als Standort für die Errichtung einer ZAB bekundet hatten. „Ich freue mich über das Engagement der Kommunen, die am Aufbau eines neuen, effizienten Aufnahmesystems mitwirken wollen.“ Minister Stamp erklärte, dass er allen Bewerbern die Aufgabe zugetraut hätte. Den Ausschlag für die Standortentscheidung habe gegeben, dass man mit Coesfeld im Regierungsbezirk Münster einen Partner gefunden habe, der insbesondere wegen der zentralen Lage geeignete Standortvoraussetzungen mitbringt und einen schnellen Aufbau der Behörde sicherstellen kann.
 
Die Landesregierung arbeitet derzeit daran, den Aufnahme-Prozess in Nordrhein-Westfalen weiter zu optimieren und Rückführungsprozesse besser zu steuern, um die Kommunen zu entlasten. In Zusammenarbeit mit dem für Asylverfahren zuständigen Bund sollen Verfahren weiter beschleunigt und bereits in den Landeseinrichtungen abgeschlossen werden. Den Kommunen sollen künftig möglichst nur noch anerkannte Flüchtlinge zugewiesen werden, damit sie sich auf die Aufgabe der Integration konzentrieren können. Minister Stamp: „Unser Ziel ist es, in allen Landesteilen leistungsfähige Strukturen aufzubauen, um durch eine zentrale Aufgabenwahrnehmung vor allem in den Bereichen Unterbringung von Flüchtlingen, Rückführungen sowie freiwillige Rückkehr, die Kommunen zu entlasten.“
 
Zur Unterstützung der kommunalen Ausländerbehörden werden bereits heute wichtige Aufgaben durch drei landesfinanzierte Zentrale Ausländerbehörden in Köln, Bielefeld und Unna wahrgenommen. Künftig werden in allen fünf Regierungsbezirken Zentrale Ausländerbehörden eingerichtet, die für die ausländerrechtliche Betreuung Asylsuchender in den Landesaufnahmeeinrichtungen verantwortlich sind. Neben den regulären Aufgaben einer Ausländerbehörde sollen sie vor allem die kommunalen Ausländerbehörden im Bereich freiwillige Rückkehr sowie Rückführungen unterstützen.