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Integrationsminister Stamp: Bessere Bleiberechte für gut integrierte Geduldete

Integrationsminister Stamp: Bessere Bleiberechte für gut integrierte Geduldete

Bleiberechtserlass gibt Ausländerbehörden mehr Sicherheit und schafft bessere Chancen für gut integrierte Geduldete

Die Landesregierung hat das erklärte Ziel, Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern insbesondere Intensivstraftäter, Kriminelle und Gefährder weiter zu beschleunigen. Auf der anderen Seite möchte Nordrhein-Westfalen für gut integrierte Geduldete bessere und gesicherte Perspektiven schaffen.
25.03.2019
„Gut integrierte Flüchtlinge sind ein Gewinn für die Gesellschaft“, betonte Integrationsminister Joachim Stamp. Deshalb verbessert Nordrhein-Westfalen ihre Chancen und hat dazu einen Anwendungserlass zu § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) an alle Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen verschickt.

Wer sich nachhaltig integriert hat, soll die Möglichkeit erhalten, bleiben zu dürfen und nicht weiterhin lediglich geduldet zu sein. Minister Stamp: „Menschen, die sich bereits über längere Zeit bei uns aufhalten, hier Fuß gefasst haben, sehr gut integriert sind und im Wesentlichen auf eigenen Beinen stehen, verdienen eine reelle Perspektive auf Rechtssicherheit. Sie weiter im Schwebezustand zu halten oder abzuschieben, ist menschlich nicht in Ordnung und volkswirtschaftlich falsch. Ihnen Chancen zu eröffnen ist auch im Interesse unserer Gesellschaft, die auf motivierte Arbeitskräfte angewiesen ist.“

Mit dem neuen Erlass werden Auslegungsspielräume aufgezeigt, die die bundesrechtlichen Regelungen im Aufenthaltsgesetz bereits bieten. Die Interpretationsspielräume werden deutlicher vermittelt, um die Ausländerbehörden stärker als bisher zu Aufenthaltsgenehmigungen für nachhaltig Integrierte zu ermutigen. Der Erlass präzisiert unter anderem, unter welchen Voraussetzungen die Integrationsleistungen von Geduldeten für eine Aufenthaltserlaubnis anerkannt werden können und unter welchen Voraussetzungen von der Sicherung des Lebensunterhalts und den erforderlichen Sprachkenntnissen abgesehen werden kann. Er zeigt zudem die Möglichkeit auf, ein Zug-um-Zug-Verfahren zu vereinbaren, wenn der Betroffene bisher noch nicht die Kriterien erfüllt hat.

„Der Erlass ist das Ergebnis eines intensiven Diskussionsprozesses mit den Ausländerbehörden, Bezirksregierungen und kommunalen Spitzenverbänden. Es sind viele Anregungen aus der Praxis eingeflossen. Wir werden den Erlass in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit den Ausländerbehörden evaluieren, um eine nachhaltige Umsetzung zu erreichen“, sagte der Minister.

Ein Versagungsgrund für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist grundsätzlich die Begehung von Straftaten. „Menschen, die gegen unsere Rechtsordnung verstoßen, wollen sich nicht in unsere Gesellschaft integrieren. Wer straffällig ist, muss daher so schnell wie möglich unser Land verlassen.“

Den Erlass zur Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Ausländern können Sie hier herunterladen.