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Prävention sexualisierter Gewalt

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ist ein zentrales Anliegen der nordrhein-westfälischen Landesregierung mit dem Ziel, die Bereiche der Prävention, der Intervention und der Hilfe für Betroffene zu stärken und notwendige Weiterentwicklungen umzusetzen.

Die Aktivitäten der Landesregierung und des MKJFGFI zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sind vielfältig. Im Handlungs- und Maßnahmenkonzept für den Bereich „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Prävention, Intervention, Hilfen“, das im Jahr 2020 von der Landesregierung beschlossen wurde, wurden sie erstmals gebündelt.

Gleichzeitig ist und bleibt es eine kontinuierliche Aufgabe, das Handlungsfeld weiter im Blick zu behalten, begonnene Maßnahmen anzupassen oder neue Aktivitäten zu entfalten. Schritt für Schritt wird so ein noch besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt erreicht. Im Folgenden werden zentrale Initiativen des MKJFGFI vorgestellt.

 

Handlungs- und Maßnahmenkonzept für den Bereich „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Prävention, Intervention, Hilfen“

Im September 2019 hat das Landeskabinett die Interministerielle Arbeitsgruppe „Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz vor und Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ eingerichtet. Sie hatte den Auftrag, ein in der Landesregierung abgestimmtes Handlungs- und Maßnahmenkonzept zu erarbeiten. Dieses Handlungs- und Maßnahmenkonzept für den Bereich „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Prävention, Intervention, Hilfen“ wurde im Dezember 2020 von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens beschlossen.
Entlang von sieben Handlungszielen beinhaltete es insgesamt 59 Maßnahmen, auf deren Umsetzung und Begleitung sich die Ressorts der Landesregierung im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe verständigt hatten.

Als langfristiges Bekenntnis zu ihrem Einsatz für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt hat die Landesregierung zusammen mit dem Maßnahmenkonzept beschlossen, die Interministerielle Arbeitsgruppe fortzusetzen sowie die fortlaufende Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen mit einem jährlichen Berichtswesen zu begleiten. Dieses soll neben neuen Entwicklungen und Initiativen der Landesregierung auch den fortlaufenden Arbeits- und Diskussionsprozess im nordrhein-westfälischen Landtag aufnehmen.

Der Ende März 2022 vorgelegte erste Bericht zur Umsetzung und Fortschreibung des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts gibt für den Berichtszeitraum des Jahres 2021 bis einschließlich 15. Februar 2022 einen Überblick über den Umsetzungsstand zu diesen Maßnahmen, beziehungsweise zu solchen Vorhaben, die im Berichtszeitraum neu begonnen wurden.

Mit der Veröffentlichung des zweiten Berichts zur Umsetzung und Fortschreibung des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche (PDF, 1,18 MB), der dem Landtag am 29. März 2023 übermittelt wurde, gibt die Landesregierung einen Überblick über ihre Aktivitäten für den Berichtszeitraum des Jahres 2022 bis einschließlich 15. Februar 2023 und verpflichtet sich, mit 62 konkret beschriebenen Maßnahmen, den bereits bestehenden Schutz vor und den Umgang mit sexualisierter Gewalt weiter zu stärken.

Der dritte Bericht zur Umsetzung und Fortschreibung des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts 3. Umsetzungs- und Fortschreibungsbericht zum Handlungs- und Maßnahmenkonzept  liefert einen ressortübergreifenden Überblick des Umsetzungsstands bestehender Maßnahmen und neuer Vorhaben innerhalb des Berichtszeitraums seit Anfang 2023. Die zentrale Voraussetzung für gelingenden Kinderschutz ist dabei eine gute Zusammenarbeit aller beteiligten Akteurinnen und Akteure. Die Landesregierung hat sich im Rahmen des Landeskinderschutzgesetzes deshalb die verbindliche, flächendeckende Einrichtung der Netzwerke im Bereich Kinderschutz zum Ziel gesetzt. Hierfür wurden 2023 bei den beiden Landesjungendämtern die Fachberatungsstellen „Koordination Netzwerke Kinderschutz“ eingerichtet, die die Jugendämter vor Ort fachlich unterstützen.

Ebenfalls neu etabliert wurde die Förderung eines Weiterbildungsprogramms für alle am Kinderschutz beteiligten Berufsgruppen. Der Kurs richtet sich insbesondere an Praktikerinnen und Praktiker auf kommunaler Ebene und vermittelt die gelingende Kooperation und Zusammenarbeit aller relevanten Akteurinnen und Akteure im Bereich Kinderschutz. Am 1. Januar 2024 ist zudem die fünfte Regionalstelle in Nordrhein-Westfalen in Köln an den Start gegangen. Damit wurde das Ziel, eine möglichst flächendeckende Versorgung mit Informations-, Beratungs-, Fortbildungs- und Konzeptangeboten in NRW zu stärken, erfolgreich umgesetzt.

 

Webportal „Gemeinsam für den Kinderschutz“ - www.kinderschutz.nrw

Am 24. November 2022 hat die Landesregierung das Webportal „Gemeinsam für den Kinderschutz“ veröffentlicht. Diese steht der Fachlandschaft und breiten Öffentlichkeit dauerhaft als Informationsangebot zur Verfügung.

Die Internetseite soll dabei unterstützen, die Handlungskompetenzen und das Zusammenwirken von Akteurinnen und Akteuren aus den unterschiedlichen Handlungsfeldern im Kinderschutz zu verbessern. Über das Informationsportal werden Berufsgruppen aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Gesundheitswesen, Polizei und Justiz über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der anderen Berufsfelder sowie der eigenen Profession informiert.

Einen besonderen Schwerpunkt bilden Informationen zu Kooperationsschnittstellen zwischen den Handlungsfeldern, um die Handlungssicherheit der Akteurinnen und Akteuren in der interdisziplinären Zusammenarbeit zu stärken.

Zudem werden Kernbegriffe des Kinderschutzes aus den unterschiedlichen Handlungsbereichen in einem Glossar definiert und erläutert (Rubrik „Kinderschutz von A-Z“).

Über das Informationsportal wird zudem auch das kostenfreie Qualifizierungsangebot „interdisziplinärer Kinderschutz“ bereitgestellt, das anhand eines Fallbeispiels das Zusammenwirken der unterschiedlichen Berufsfelder im Kinderschutz auf eine niedrigschwellige Art und Weise vermittelt.

Das Portal wird kontinuierlich erweitert und weiterentwickelt, um ein nachhaltiges Informations- und Sensibilisierungsangebot für Professionen im Kinderschutz vorzuhalten. Zudem bildet das Portal auch ein dauerhaftes Informationsangebot für Personen außerhalb der Kinderschutzprofessionen, die sich über das Themengebiet interdisziplinärer Kinderschutz informieren möchten.


Landeskinderschutzgesetz (LKSG NRW)

Am 1. Mai 2022 ist das Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen (Landeskinderschutzgesetz NRW) in Kraft getreten.

Mit dem Gesetz hat Nordrhein-Westfalen auch zentrale politische und fachliche Forderungen aus der Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt – insbesondere in jüngerer Vergangenheit – aufgegriffen. Es werden konkrete Maßnahmen verankert, die die Qualität des Kinderschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern. Es wird als Einstieg in einen umfassenden gesetzlichen Kinderschutz verstanden und soll kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Schwerpunkte legt das Gesetz unter anderem auf fachliche Mindeststandards in der Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen (§ 8a SGB VIII). Um lokal die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kinderschutz auszubauen, werden in allen Jugendamtsbezirken lokale interdisziplinäre Netzwerke aufgebaut und mit einer Netzwerkkoordinierung ausgestattet. Zudem wird mit diesem Gesetz die Entwicklung und Einführung von Schutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten der freien Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen verpflichtend.

Weitere Kernpunkte des Gesetzes sind die Stärkung von interdisziplinär ausgerichteten Fortbildungs- und Qualifizierungsangeboten sowie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Präventionsarbeit und bei der Erstellung von Schutzkonzepten.


Landesfachstelle Prävention sexualisierter Gewalt (PsG.nrw)

Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen im Herbst 2020 eine Landesfachstelle „Prävention sexualisierte Gewalt“ (PsG.nrw) in Köln eingerichtet.
Als zentrales Instrument einer fachlichen Qualitätsentwicklung im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt in Angeboten und Einrichtungen von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe informiert und berät, vernetzt und stärkt die Landesfachstelle die bestehenden Strukturen in der Präventions- und Interventionslandschaft.

So finden sich auf der Internetseite der Landesfachstelle unter anderem Informationen zum Thema Rechte- und Schutzkonzepte, die sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe richten und die Träger dabei unterstützen, ihrer Verantwortung zur Entwicklung von Schutzkonzepten gemäß § 11 des Landeskinderschutzgesetzes nachzukommen.
Neben erklärenden Videos zu den einzelnen Bausteinen eines Schutzkonzepts findet sich ein Padlet mit einer umfangreichen Sammlung sinnvoller Arbeitshilfen, Materialien oder Links. Das Padlet wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Das Angebot der Landesfachstelle beinhaltet auch einen „Basiskurs Interdisziplinärer Kinderschutz“. Damit der Schutzauftrag verantwortungsvoll umgesetzt und einem betroffenen Kind bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zügig und bestmöglich geholfen werden kann, müssen Fachkräfte über entsprechende Kenntnisse im Kinderschutz verfügen.
Dazu gehört, dass die verschiedenen Berufsgruppen, die mit einem Kinderschutzfall befasst sein können, voneinander wissen und miteinander vernetzt sind und kooperieren. Der kostenfreie „Basiskurs Interdisziplinärer Kinderschutz“ hilft, das Verständnis über die Handlungsmöglichkeiten und –grenzen der beteiligten Professionen zu vertiefen. Im Rahmen des fiktiven Fallbeispiels „Mia“ werden zentrale Stationen des Kinderschutzes durchlaufen. Aus ihrer Arbeit berichten Fachkräfte aus Jugendamt, Polizei, Schulpsychologie, Forensik, Medizin, Justiz und einer stationären Jugendhilfeeinrichtung.


Regionalstellen der Landesfachstelle PsG.nrw in den fünf Regierungsbezirken

Um eine möglichst flächendeckende Versorgung mit Informations-, Beratungs-, Fortbildungs- und Konzeptangeboten in NRW zu erreichen, wird die Landesfachstelle PsG.nrw durch die Einrichtung regionaler Kooperationsstellen in den fünf Regierungsbezirken Nordrhein-Westfalens erweitert. Ein entsprechendes Interessenbekundungs- und Antragsverfahren ist abgeschlossen. Die ausgewählten Träger haben mit den Stellenbesetzungsverfahren begonnen.

Parallel zur Einrichtung der Landesfachstelle wurden im Jahr 2020 gemeinsam mit den beiden Landschaftsverbänden bei den Landesjugendämtern vier zusätzliche Stellen für Fachberater/innen geschaffen, die die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Themenfeld Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt beraten.


Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Auf der Basis einer im Jahr 2020 durch das seinerzeitige MKFFI beauftragten grundlegenden und ergebnisoffenen Evaluation der familienpolitischen Leistungen in Nordrhein-Westfalen, in der durch das Forschungsinstitut PROGNOS alle Angebote von Familienbildung, Familienberatung und Familienpflege untersucht worden sind, wurden im Haushaltsjahr 2021 zusätzlich 3,6 Millionen Euro für den qualitativen und quantitativen Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln konnte ein erster Schritt zum Ausbau der spezialisierten Beratung gestartet werden.

Auf Grundlage der landesweit von öffentlichen und freien Trägern gemeldeten Bedarfe werden seit 2022 weitere 5,1 Millionen Euro für den Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bereitgestellt. Mit diesen insgesamt 8,7 Millionen Euro wird die Beratungsstruktur in Nordrhein-Westfalen mit ca. 150 neuen Fachkraftstellen für die spezialisierte Beratung gestärkt. Die Mittel stehen ausschließlich für Fachkräfte in der spezialisierten Beratung zur Verfügung, die neu eingestellt oder deren Stelle mit dieser Landesförderung aufgestockt wurden. Die Landesförderung beträgt 80 % und ist dauerhaft angelegt.

 

Landesregierung sagt freien Trägern und Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe finanzielle Unterstützung zu

Minister Stamp: Wir sorgen für schnelle und unbürokratische Lösungen und Planungssicherheit

Die Landesregierung stärkt den Trägern und Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe, der Asylhilfe und der Integrationsförderung auch in Zeiten der Coronakrise den Rücken. Sämtliche mit dem eigentlichen Zuwendungszweck einer Maßnahme zusammenhängenden Ausgaben werden anerkannt. Damit sorgt die Landesregierung bei Trägern und Verbänden für Planungssicherheit, die angesichts der aktuellen Entwicklungen besonders wichtig ist.
27.03.2020
Kinder- und Jugendminister Joachim Stamp: „Wir lassen die zahlreichen Engagierten in der Kinder- und Jugendhilfe nicht allein und sorgen jetzt für schnelle und unbürokratische Lösungen. In Zeiten, in denen die Gesellschaft zusammenrückt, ist es wichtig, dass die Träger und Verbände wissen, dass die Landesregierung sie unterstützt. Denn mit ihrer Arbeit leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag für das Zusammenleben und den sozialen Ausgleich.“

Ziel der Landesregierung ist es, die soziale Infrastruktur, die maßgeblich von der freien Wohlfahrtspflege, der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe, der Integrationsförderung sowie der Asylhilfe getragen wird, aufrechtzuerhalten. Bereits vergangene Woche hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration mit einem Erlass an die Bewilligungsbehörden auf die aktuellen Entwicklungen reagiert. Danach werden Ausfall- und Stornokosten bei laufenden bzw. anstehenden Fördermaßnahmen vom Land getragen. Die Träger müssen dabei ihrer Pflicht nachkommen, den Schaden weitgehend abzuwenden oder zu mindern (Schadensminderungspflicht).

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch

Das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch ist kostenfrei unter 0800-22 55 530 zu erreichen.
Weitere Informationen finden Sie online unter www.hilfe-portal-missbrauch.de
Beratung bei organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt gibt es beim Hilfe-Telefon berta unter 0800 – 30 50 750.

Erste Sitzung der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Prävention sexualisierter Gewalt“

Die interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) „Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz vor und Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ ist heute zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen. Unter Federführung des Kinder- und Familienministeriums soll sie ein entsprechendes abgestimmtes Handlungs- und Maßnahmenkonzept entwickeln.


Unter der Leitung von Staatssekretär Andreas Bothe trafen sich heute Vertreter der Landesministerien zur ersten gemeinsamen Sitzung, um über die aktuelle Situation, das weitere Vorgehen sowie Überlegungen und Maßnahmen der jeweiligen Ressorts zu sprechen. „Wir müssen unsere Anstrengungen gegen sexuelle Gewalt weiter intensivieren. Kinder und Jugendliche besser zu schützen und schnelle Hilfe zu ermöglichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung“, so Bothe. 

Seit Bekanntwerden des entsetzlichen Falls schwerer sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Lügde sind Kinder- und Jugendminister Joachim Stamp sowie die zuständigen Fachabteilungen des Ministeriums in einen intensiven Austausch mit den Kommunen, den fachlich betroffenen Ressorts sowie einer eigens einberufenen Gruppe von Expertinnen und Experten getreten. Ziel ist, die Strukturen von und Rahmenbedingungen für Prävention, Intervention und Hilfen für minderjährige Opfer sexueller Gewalt und ihrer Familien zu prüfen.  

Bereits im Juli hat das Ministerium ein Impulspapier zur Diskussion über Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz vor und Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgelegt, das als Ideensammlung auch in das Handlungskonzept der IMAG einfließen kann.

   

Kabinett beschließt Kita-Träger-Rettungspaket

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 26. September den Gesetzentwurf zum Kita-Träger-Rettungspaket beschlossen. Er wird nun in den Landtag eingebracht. Noch in diesem Jahr sollen die Kindertageseinrichtungen im Land Einmalzahlungen aus dem 500-Millionen-Euro-Paket erhalten.
Mit den Einmalzahlungen will die Landesregierung die angespannte finanzielle Situation der Kitas kurzfristig und unbürokratisch stabilisieren. Vielerorts waren Schließungen für das nächste Kindergartenjahr angekündigt worden.

Die Unterfinanzierung des Kita-Finanzierungssystems behindert den dringend notwendigen, bedarfsgerechten Platzausbau und führt zu Personaleinsparungen zulasten der Betreuungsqualität. Die Landesregierung unterstützt mit ihrem Rettungspaket daher alle Träger in Nordrhein-Westfalen. Die Einmalbeträge fließen an die Träger von Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk. Sie verbleiben dann bei den Kommunen, soweit diese selbst Träger von Kitas sind.

Eine Aufstellung der Einmalbeträge nach Jugendämtern finden Sie hier: Hintergrund der finanziellen Notlage der nordrhein-westfälischen Kitas ist das bisherige Finanzierungssystem. In den letzten Jahren sind die tatsächlichen Personalkosten deutlich stärker gestiegen als die gesetzlich vorgesehene jährliche Erhöhung der Kindpauschalen um nur 1,5 Prozent. Das Kita-Träger-Rettungspaket ist daher nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer dauerhaft auskömmlichen Finanzierung. Im nächsten Schritt sollen stufenweise zusätzliche Landesmittel bereitgestellt und eine neue Finanzierungsstruktur umgesetzt werden.

 

Aufklärungsinitiative "Auch in Kita und Kindertagespflege: Zähneputzen"

Gesunde Zähne und gesundes Zahnfleisch sind für die Allgemeingesundheit und die gesamte Entwicklung von Kindern wichtig. Unser Ziel ist es daher, die Mundgesundheit der Kinder zu fördern und nachhaltig zu verbessern. Alle Kinder in Nordrhein-Westfalen sollen eine gleiche Chance auf gesunde Zähne haben.
Das Kinder- und Jugendministerium hat daher gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium dieses Thema aufgegriffen und Informationen zusammengestellt. Mit einem Flyer und weiteren Materialien möchten wir pädagogische Kräfte und Eltern motivieren und unterstützen, das tägliche Zähneputzen in den Tagesablauf in Kitas, in der Kindertagespflege und zu Hause zu integrieren.

Alle Materialien finden Sie auf  KiTa.NRW.

 

Landesprogramm kinderstark – NRW schafft Chancen

Das Programm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zielt darauf ab, allen Kindern gleiche Chancen auf ein gutes Aufwachsen, auf Bildung und auf gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Dafür sind landesweit lokale Netzwerke und Angebote wichtig, die frühzeitig Prävention und passgenaue Unterstützung leisten. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen dabei in 2024 mit rund 14,3 Millionen Euro.

Das Programm „kinderstark“ ist eine auf Dauer angelegte Neuausrichtung der Präventionspolitik des Landes und gibt den Kommunen neue Handlungsspielräume zum Aufbau von Präventionsketten.
 
Gefördert werden vorrangig strukturbildende Maßnahmen zur Stärkung kommunaler Vernetzung und Koordinierung in Hinblick auf die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Hierzu soll aufbauend auf den Frühen Hilfen eine ämter- und dezernatsübergreifende Netzwerkkoordinierung für Kinder ab vier Jahre bis zum Übergangssystem Schule – Beruf/Studium eingerichtet werden. Aufgabe ist die Bündelung vorhandener Akteure und die Optimierung der örtlichen Angebote besonders aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Stadtentwicklung und Soziales.
 
Darüber hinaus werden Maßnahmen an Regelinstitutionen in benachteiligten Quartieren gefördert, die die Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen verbessern sollen:

  • Mit Familiengrundschulzentren sollen Unterstützungsstrukturen für Familien mit Kindern aufgebaut werden, die offene Ganztagsgrundschulen besuchen. Ziel ist es, Eltern als kompetente Bildungspartner ihrer Kinder zu stärken und in gemeinsamer Verantwortung von Eltern und Schule den Grundschulkindern eine chancengerechte Bildungsbeteiligung zu ermöglichen.
  • Lotsendienste in Geburtskliniken sind ein aufsuchendes Angebot zur Einschätzung von Bedarfen und Vermittlung von Familien zu geeigneten Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten für die Zeit nach der Geburt.
  • Durch Lotsendienste in Kinder- und Jugendarztpraxen oder gynäkologischen Arztpraxen und die Zusammenarbeit von Gesundheits- und Jugendhilfe soll eine frühzeitige Erkennung von familiären Belastungen und eine Überleitung in geeignete Unterstützungsangebote unterstützt werden.
  • Kommunale Familienbüros sind Einrichtungen, die Familien als niedrigschwellige Service- und Lotsenstelle zur Verfügung stehen und zu einer verbesserten Informationslage für Familien beitragen. Gefördert werden insbesondere Erst-, Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen, kleine bauliche Maßnahmen sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung der Familienbüros.
  • Der Ausbau aufsuchender Angebote angebunden an Regeleinrichtungen dient dazu, Familien in belastenden Lebenssituationen wie Armut, Neuzuwanderung sowie mit Kindern mit chronischen Erkrankungen, Behinderung oder psychisch erkranktem Elternteil besser zu unterstützen.

Kommunen in Nordrhein-Westfalen können ab sofort Fördermittel bei den Landesjugendämtern beantragen. Antragsberechtigt sind die jeweiligen kommunalen Jugendämter. Die Mittel können von den kommunalen Jugendämtern an Dritte weitergeleitet werden z.B. an Freie Träger.
 
Weitere Informationen finden Sie rechts unter „Downloads“.
 

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“.

plusKITA

Um für alle Kinder gerechte Bildungschancen von Anfang zu ermöglichen, erhalten Kindertageseinrichtungen, die in ihrem Umfeld einen hohen Anteil Familien mit erschwerten Startbedingungen haben, eine zusätzliche Förderung. Seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 erhalten diese plusKITAs mindestens 25.000 Euro pro Kalenderjahr. Aktuell gibt es in Nordrhein-Westfalen rund 1.700 plusKITAs.

Bildungsbenachteiligung abbauen

Besonders Kinder aus Elternhäusern mit geringem Einkommen, mit Migrationshintergrund oder aus sogenanntem bildungsfernerem Umfeld haben schlechtere Bildungschancen als andere Kinder. Ursache sind aber nicht geringere Fähigkeiten, sondern schlechtere Startbedingungen und fehlende Förderung und Unterstützung. Wichtigste Zielsetzung der plusKITAS ist daher die Bildungschancen dieser Kinder von Anfang an zu verbessern, indem sie Bildungsbenachteiligungen gezielt abbauen.

Individuelle Förderung ausbauen

Das geschieht durch individuelle Förderung der Potenziale der Kinder, die sich am Alltag ihrer Familien orientiert: Auf diese Besonderheiten abgestimmte pädagogische Konzepte und Handlungsformen, adressatengerechte Elternarbeit und -stärkung, eine feste Ansprechperson für die Einbringung in die lokalen Netzwerkstrukturen-, spezielle Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen etc. sind Aufgaben der plusKITAS, die über die Tätigkeit von Regelkindertageseinrichtungen hinausgehen.

Fördervoraussetzungen

Für diese Aufgaben müssen die plusKITAs die Landesmittel für zusätzliches Personal einsetzen. Der Anteil des Jugendamtes an den Landesmitteln von insgesamt 45 Millionen Euro je Kindergartenjahr ergibt sich aus der Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit SGB-II-Leistungsbezug.

Die Klimakita-Gang ist als Grafik dargestellt zu sehen. Sie besteht aus einem Esel, einer Biene, einem Pinguin, einer Ente und einer Möhre sowie aus einem Mädchen und einem Jungen.

KlimaKita.NRW: Landesregierung würdigt Klimaschutz-Engagement von Kindertagesstätten

Mit dem Zertifikat „KlimaKita.NRW“ zeichnet das Land NRW im Klimaschutz besonders engagierte Kitas aus. Seit 2022 können sich Kitas und Kindergärten bei der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz, NRW.Energy4Climate, für die Auszeichnung bewerben. Das Zertifikat erhalten Kindergärten und Kindertagesstätten, die ihre Aktivitäten zur Einführung, Verstetigung und Verankerung des Klimaschutzes im Kita-Alltag nachweisen können.

Gewohnheiten und klimafreundliches Verhalten wie Müll zu trennen, Energie zu sparen und Lebensmittelabfälle zu vermeiden, entstehen bereits im Kindesalter. Deshalb ist frühzeitige Klimabildung besonders wichtig. Bereits in der Kita können Kinder Klimaschutz spielerisch erforschen und eigene Handlungsmöglichkeiten erleben und erlernen.

Mit dem Programm will NRW.Energy4Climate Kitas in NRW bei vielseitigen und kontinuierlichen Klimaschutz-Aktivitäten im Kita-Alltag unterstützen. Die Kindergärten und Kindertagesstätten, die eine Auszeichnung anstreben, können Fortbildungsangebote für Fachkräfte im Kita-Bereich nutzen und bekommen kostenlos Material zur Verfügung gestellt. Die Einrichtungen zeigen mit Ihrem Engagement, dass sie als KlimaKita.NRW die Zukunft der Kinder im Blick haben, mit gutem Beispiel voran gehen und als Multiplikatoren auf verschiedenen Ebenen wirken.

Ist nach der Bewerbungsphase die Prüfung durch NRW.Energy4Climate und das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie erfolgreich, wird das Engagement öffentlich sichtbar mit einer Auszeichnungsfeier und der Übergabe einer Plakette für die Hauswand und einer Urkunde gewürdigt. Abgebildet sind darauf das Motiv der Klima-Gang, die für Diversität und Teamgeist beim Engagement für Klimaschutz steht, und das Landeswappen.
Das Kontaktformular, die Teilnahmebedingungen und den Bewerbungsbogen finden Sie hier.

 

Kindertagespflege

Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot in einer kleinen, überschaubaren Gruppe mit einer festen Bezugsperson (Kindertagespflegeperson) in familiärem Umfeld. Insbesondere für die Betreuung der ganz Kleinen ist Kindertagespflege wegen der Familiennähe und der engen Bindung eine attraktive und flexible Betreuungsform, die auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.

In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen. In Nordrhein-Westfalen ist es auch möglich, dass sich zwei bis drei Kindertagespflegepersonen in einem Verbund (Großtagespflege) zusammenschließen und insgesamt bis zu neun Kinder betreuen. Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine „Erlaubnis zur Kindertagespflege“ des Jugendamtes nötig.

Frühkindliche Bildung ist zentraler Bestandteil der Kindertagespflege

Die Kindertagespflegeperson in Nordrhein-Westfalen sind für die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern qualifiziert, sie verfügen regelmäßig mindestens über eine Qualifikation auf der Grundlage des sogenannten DJI-Curriculums. Sie begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie bieten vielfältige Bildungsmöglichkeiten, die auch die soziale und sprachliche Entwicklung der Kinder ganzheitlich fördern. Sie planen pädagogische Angebote und ermöglichen den Kindern, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. In der Kindertagespflege werden individuelle Unterstützung und Förderung nach den Neigungen und Fähigkeiten des einzelnen Kindes mit gemeinsamer Bildung und Erziehung in der Kleingruppe in besonderer Weise verknüpft.

Kindertagespflege – nicht teurer als der Besuch einer Kindertageseinrichtung

Als Angebot der Kinder- und Jugendhilfe ist die Kindertagespflege für Eltern in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Kindertagespflegeperson erhält vom örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger, das heißt dem Jugendamt, unter anderem ein Entgelt für ihre Betreuungsleistung und die Sachkosten. In Nordrhein-Westfalen dürfen die Kindertagespflegepersonen normalerweise keine Kostenbeiträge von den Eltern verlangen, ausgenommen hiervon kann ein angemessener Beitrag für Mahlzeiten sein.

Betreuungsplatz in der Kindertagespflege – wie finde ich den richtigen?

Im Kindergartenjahr 2023/2024 werden in Nordrhein-Westfalen rund 72.200 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege angeboten. In jedem Jugendamtsbezirk in Nordrhein-Westfalen gibt es mindestens eine Fachberatungs- und Vermittlungsstelle für Kindertagespflege. Wo genau die nächste ist, kann man entweder im KiTa-Portal über die dort alphabetisch aufgelisteten Jugendämter finden oder im direkten Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt-

Handreichung zur Kindertagespflege in NRW – Arbeitshilfe für Fachberatungen

Das Ministerium hat für die örtlichen Fachberatungs- und Vermittlungsstellen sowie die Jugendämter eine Handreichung zur Kindertagespflege in NRW veröffentlicht. Sie wurde gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden, dem Landesverband Kindertagespflege NRW, den Landesjugendämtern und Vertreterinnen und Vertretern aus der Fachberatung erarbeitet. Sie wird regelmäßig aktualisiert. Auf rund 130 Seiten ist viel Aktuelles und Wissenswertes über die Kindertagespflege besonders zu den rechtlichen Rahmenbedingungen zusammengetragen. Die Handreichung ist zugleich Arbeitshilfe und Nachschlagewerk mit zahlreichen Hinweisen zur Rechtsprechung und Beispielen guter Praxis aus nordrhein-westfälischen Jugendämtern.