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20. März 2020
Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, und zur Betreuung am Wochenende
Ab Montag, dem 23.03.2020, gilt eine Neuregelung, wer anspruchsberechtigt ist. Daneben wird eine Wochenendbetreuung sichergestellt.
Alle Informationen für Eltern, Träger, Leitungen und Personal finden Sie hier.
Den Ministerbrief an die Leitungen, Beschäftigten und Träger von Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen zur Neuregelung vom 22.03.2020 finden Sie hier.