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Vor Gewalt schützen

Eine Frau sitzt auf einem Bett. Den Kopf sieht man nicht. Sie hält ihre Arme schützend um ihren Körper.

Vor Gewalt schützen

Die Landesregierung will mit ihren Initiativen den Schutz von Frauen und Mädchen erhöhen und auf das Thema häusliche Gewalt aufmerksam machen. 

Bestehendes Hilfesystem weiter verbessern

Die Landesregierung fördert ein landesweites Netz von Beratungs- und Hilfeangeboten: 69 Frauenhäuser, 62 allgemeinen Frauenberatungsstellen, 56 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, 8 spezialisierten Beratungsstellen für Menschenhandelsopfer sowie 2 Beratungsstellen für Opfer von Zwangsheirat und eine Fachstelle zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz von Mädchen und jungen Frauen mit Behinderung erhalten Landeszuwendungen. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Seite „Angebote zur Unterstützung, Abschnitt „Frauenhilfenetz“.

WOHNRAUMFÖRDERUNG FÜR FRAUENHÄUSER IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Das Wohnraumförderungsprogramm (WoFP) des Landes Nordrhein-Westfalen sieht im Rahmen des experimentellen Wohnungsbaus die Förderung von Baumaßnahmen für Frauenhäuser vor. Nach den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) sind sowohl der Neubau als auch die erstmalige Schaffung von Wohnraum durch die Umnutzung von Nichtwohngebäuden förderfähig. Zudem können in bestehenden Wohngebäuden bauliche Maßnahmen wie zum Beispiel Grundrissveränderungen, energetische Modernisierungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren nach der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (RL Mod) gefördert werden.

Weitere Informationen

 

 

Öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen (Website)

Opferhilfe erfordert Vernetzung

Gewaltopfern kann schneller und effektiver geholfen werden, wenn vor Ort alle bestehenden Hilfeangebote gut miteinander vernetzt sind.


Um die vielen Aspekte der Gewalt gegen Frauen zu erfassen und ineinander greifende Hilfekonzepte für die Opfer zu entwickeln, bedarf es einer interdisziplinären intensiven Kooperation aller beteiligten Stellen. Gleichstellungsbeauftragte, Polizei, Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser, Jugendämter, Justiz sowie der Gesundheitsbereich müssen wirkungsvoll zusammenarbeiten.


 
Unterstützung von Runden Tischen

Wie schon in den letzten Jahren unterstützt das Ministerium auch 2023 die Arbeit der Runden Tische, Arbeitskreise und Kooperationen gegen Gewalt an Frauen bei ihrer Professionalisierung und beim Aufbau von Vernetzungsstrukturen. Über 2.000 Vernetzungsprojekte mit einem Fördervolumen von rund 6 Millionen Euro konnten in den vergangenen Jahren auf diese Weise bereits realisiert werden.


Die Projektarbeit der Runden Tischen gegen Gewalt an Frauen kann im Jahr 2023 grundsätzlich mit bis zu 12.500 Euro gefördert werden.  Die Bandbreite der Fördermaßnahmen ist vielfältig. So können unter anderem Mittel für Maßnahmen der Qualifizierung und Moderation sowie für Öffentlichkeitsarbeit und für Veranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen der Gewalt zur Verfügung gestellt werden. Neben der Verbesserung der Zusammenarbeit und der Vermittlung allgemeiner Informationen dient die Vernetzungsförderung insofern auch der Sensibilisierung für bestimmte Opfergruppen. Daneben können wie in den Vorjahren auch Angebote der Runden Tische zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Frauen und Mädchen gefördert werden.

 

Weitere Informationen

Landesaktionsplan "Nordrhein-Westfalen schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt"

Der Landesaktionsplan "Nordrhein-Westfalen schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt" bündelt alle Maßnahmen, die das Ziel haben, die Entstehung von Gewalt zu verhindern und betroffenen Frauen und Mädchen frühzeitig zu helfen. Dazu kommen Maßnahmen, die Hilfesysteme und Umfeld dafür sensibilisieren, die Folgen von Gewalt besser zu erkennen.

Der Landesaktionsplan nimmt verschiedene Handlungsfelder und Zielgruppen in den Blick.