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Kabinett beschließt Kita-Träger-Rettungspaket

Kabinett beschließt Kita-Träger-Rettungspaket

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 26. September den Gesetzentwurf zum Kita-Träger-Rettungspaket beschlossen. Er wird nun in den Landtag eingebracht. Noch in diesem Jahr sollen die Kindertageseinrichtungen im Land Einmalzahlungen aus dem 500-Millionen-Euro-Paket erhalten.
Mit den Einmalzahlungen will die Landesregierung die angespannte finanzielle Situation der Kitas kurzfristig und unbürokratisch stabilisieren. Vielerorts waren Schließungen für das nächste Kindergartenjahr angekündigt worden.

Die Unterfinanzierung des Kita-Finanzierungssystems behindert den dringend notwendigen, bedarfsgerechten Platzausbau und führt zu Personaleinsparungen zulasten der Betreuungsqualität. Die Landesregierung unterstützt mit ihrem Rettungspaket daher alle Träger in Nordrhein-Westfalen. Die Einmalbeträge fließen an die Träger von Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk. Sie verbleiben dann bei den Kommunen, soweit diese selbst Träger von Kitas sind.

Eine Aufstellung der Einmalbeträge nach Jugendämtern finden Sie hier: Hintergrund der finanziellen Notlage der nordrhein-westfälischen Kitas ist das bisherige Finanzierungssystem. In den letzten Jahren sind die tatsächlichen Personalkosten deutlich stärker gestiegen als die gesetzlich vorgesehene jährliche Erhöhung der Kindpauschalen um nur 1,5 Prozent. Das Kita-Träger-Rettungspaket ist daher nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer dauerhaft auskömmlichen Finanzierung. Im nächsten Schritt sollen stufenweise zusätzliche Landesmittel bereitgestellt und eine neue Finanzierungsstruktur umgesetzt werden.