
Frühe Hilfen für werdende Eltern und Eltern mit Kleinkindern
Landeskoordinierungsstelle begleitet und koordiniert die Bundesinitiative Netzwerke "Frühe Hilfen" in NRW
Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW
Zur landesweiten Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen (BI) ist im Ministerium die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW eingerichtet.
Wesentliche Aufgaben der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW sind:
- Entwicklung von Maßnahmen der Qualifizierung, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in den einzelnen Förderbereichen der Bundesinitiative
- Fachliche Beratung und Begleitung der Kommunen
- Abwicklung des Förderverfahrens
- Koordinierung der Zusammenarbeit im Bereich der Frühen Hilfen auf Landesebene und die Sicherung des landesweiten und länderübergreifenden Austausches
- Unterstützung der Evaluation des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH)
- Mittelnachweis und Berichtswesen auf Landes- und Bundesebene
- Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Bundesinitiative
In NRW bilden die Frühen Hilfen nach § 1 Abs. 4 KKG den ersten wichtigen Baustein im Rahmen einer kommunalen Präventionskette zur frühzeitigen Unterstützung von Familien mit Kindern. Solche Präventionsketten, die sich an der Lebensbiografie von Kindern ausrichten, wurden in NRW systematisch in 18 Kommunen im Rahmen des Landesmodellvorhabens "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor!" und in knapp 40 Kommunen im Rahmen des Programms "Teilhabe ermöglichen – Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut" des Landesjugendamtes Rheinland erprobt. Die BI wurde im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes zur Stärkung der Frühen Hilfen verankert und mit finanziellen Mitteln ausgestattet.
Zur inhaltlichen und organisatorischen Umsetzung der BI haben Bund und Länder eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, die Förderinhalte und Fördervoraussetzungen näher regelt. Die drei Förderschwerpunkte sind: der Auf- und Ausbau von Netzwerken Frühe Hilfen der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Gesundheitsberufsgruppen (z. B. Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen) in den Frühen Hilfen und der Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen in den Frühen Hilfen.
Der Bund stellte bundesweit 2012 30 Mio. Euro und 2013 45 Mio. Euro für die Umsetzung der BI zur Verfügung. Seit 2014 beträgt die bundesweite jährliche Fördersumme 51 Mio. Euro. Davon erhält NRW jeweils 10,3 Mio. Euro im Jahr. Förderberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verteilung in NRW erfolgt nach dem Anteil der unter-dreijährigen Kinder im SGB II-Bezug im jeweiligen Jugendamtsbezirk. Die Verwaltungsvereinbarung "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 - 2015" wurde bis zu dem Zeitpunkt verlängert, zu dem eine dauerhafte gesetzliche Finanzierungslösung in Kraft tritt. Die Landeskoordinierungsstelle wird unterstützt durch die Fachberatungen Frühe Hilfen bei den Landesjugendämtern.