

Ab dem 20. Dezember 2014 gilt ein geändertes Staatsangehörigkeitsgesetz.
Mit der aktuellen Änderung entfällt für Kinder ausländischer Eltern, die durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und in Deutschland aufgewachsen sind, die Pflicht, sich zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen.
Hier gibt es weitere Informationen.
Die Voraussetzungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung wurden jedoch nicht geändert. Die ausländische Staatsangehörigkeit muss vor der Einbürgerung nach wie vor grundsätzlich aufgegeben werden.
Einen Anspruch auf Einbürgerung haben aber auch viele Menschen, die als Ausländer in Deutschland leben. Dazu müssen sie jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Hier erfahren Sie, ob Sie einen Anspruch auf Einbürgerung haben und wie Sie Deutsche oder Deutscher werden:
Anspruchseinbürgerung
im überblick
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