
Offene Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen
Kinder- und Jugendförderplan unterstützt rund 2.200 Einrichtungen
Offene Kinder- und Jugendarbeit bedeutet, dass die Angebote von jedem Mädchen und Jungen besucht werden können. Sie sind also nicht an eine Mitgliedschaft gebunden und sind kostenfrei. Die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit richten sich besonders an sozial benachteiligte und bildungsferne junge Menschen und leisten dadurch einen Beitrag zur Integration und helfen Ausgrenzung zu vermeiden. Die Angebotsorte und -formen sind dabei sehr vielfältig. Sie reichen von Jugendzentren, Häusern der offenen Tür, Kinder- und Jugendtreffs, Spielmobilen, Abenteuerspielplätzen bis hin zu Schulen, in denen Freizeitmöglichkeiten, Projektarbeit zu bestimmten Fragen, sportliche Aktivitäten, Medienangebote, Hausaufgabenhilfen und vieles mehr angeboten wird. Die Jugendzentren und Kinder- und Jugendtreffs sind in Nordrhein-Westfalen weit verbreitet. Fast jede Gemeinde verfügt über solche Einrichtungen, zumindest jene Gemeinden, die ein eigenes Jugendamt haben. Außer den Kommunen unterhalten auch sogenannte freie Träger Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Die Landesregierung fördert durch den Kinder- und Jugendförderplan die rund 2.200 Einrichtungen sowie besondere Projekte, zum Beispiel für Kinder in individuellen Notlagen oder die Mädchen- und Jungenarbeit.